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Kirche (Symbolbild) © Yevhen1971 @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Kirchenasyl

Irakisches Paar wird doch nicht nach Polen überstellt

Nachdem ein irakisches Paar nach Polen überstellt werden sollte, kann es vorerst doch in Deutschland bleiben. Zuvor war ihr Kirchenasyl gebrochen worden. Die Viersener Bürgermeisterin hat sich an die Ausländerbehörde gewendet. NRW-Fluchtministerium begrüßt Stopp der Abschiebung.

Dienstag, 25.07.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.07.2023, 10:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach dem Bruch des Kirchenasyls in einer evangelischen Gemeinde im nordrhein-westfälischen Kreis Viersen wird das betroffene Ehepaar offenbar doch nicht nach Polen überstellt. Die Viersener Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) habe am Montagnachmittag die Ausländerbehörde der Stadt angewiesen, die Abschiebehaft des aus dem Irak geflüchteten Paars außer Vollzug zu setzen, bestätigte ein Sprecher der Kommune dem „Evangelischen Pressedienst“. Da am Dienstag die durch das Dublin-Abkommen festgelegte sechsmonatige Frist für die Überstellung nach Polen abläuft, wird laut dem Anwalt der Flüchtlinge nun ein nationales Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Das NRW-Fluchtministerium begrüßte den Stopp der Abschiebung.

Noch kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag gegen die Abschiebung abgelehnt, wie der Anwalt mitteilte. Die Überstellung sollte ursprünglich am Dienstag per Auto aus Darmstadt erfolgen, wo sich die beiden Iraker bislang in Abschiebehaft befanden. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hatten am Montagmorgen die Behörden aufgefordert, die Asylbewerber nicht nach Polen zurückzuführen und den Fall erneut zu prüfen.

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Das nordrhein-westfälische Fluchtministerium begrüßte den Stopp der Rücküberstellung nach Polen. „Das Land hat sich hier aktiv eingebracht und stets betont, dass das Institut des Kirchenasyls einen wichtigen Beitrag leistet, um in schwierigen Einzelfällen Lösungen zu finden, die auf der einen Seite den rechtlichen Rahmen wahren und gleichzeitig besondere Härten verhindern können“, teilte das Ministerium am Montagabend mit. „Davon losgelöst wird das Land die landesbezogenen Abläufe in Fällen des Kirchenasyls zeitnah aktualisieren und dazu den Erlass zum Kirchenasyl erneuern und darin die seit Jahren bekannte und weiterhin vertretene Rechtsauffassung des Landes zu Fällen des Kirchenasyls noch mal aufbereiten“, erklärte das Ministerium.

Kirchenasyl gebrochen

Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Behörden entgegen einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der rheinischen Landeskirche die Eheleute bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung am 10. Juli in der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck in Haft genommen hatten. Das kurdische Paar sollte danach vom Flughafen Düsseldorf aus nach Polen gebracht werden. Wegen eines Zusammenbruchs der Frau wurde die Rücküberstellung damals aber abgebrochen.

Das kurdisch-irakische Paar war 2021 aus seiner Heimat geflohen und hatte ab Mai 2023 in der Gemeinde im Kirchenasyl gelebt, um nicht im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Polen überstellt zu werden. In Polen seien die Eheleute bereits auf ihrer Flucht über Belarus in einem geschlossenen Lager festgehalten und „unmenschlich behandelt“ worden, erklärten die Organisationen um Pro Asyl. Das Paar habe Gewalt von polnischen Sicherheitskräften erlebt und sei nun in großer Angst.

Kirchenasyl fordert Aufarbeitung

Bei der Räumung des Kirchenasyls sei „völlig außer Acht gelassen worden“, dass das Paar bereits schwer traumatisiert gewesen und die Frau deswegen schon länger in psychiatrischer Behandlung sei, kritisierte die Pfarrerin der Gemeinde, Elke Langer. Die Initiativen betonten zudem, Kirchenasyle müssten auch künftig geschützte Räume bleiben, „die für die Behörden tabu sind“.

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, verlangte „eine gründliche Aufarbeitung“ des behördlichen Vorgehens. Die Vereinbarung zum Kirchenasyl in NRW sieht vor, dass Gemeinden möglichst vorher von den Ausländerbehörden über geplante aufenthaltsbeendende Maßnahmen informiert werden sollten. (epd/mig) Aktuell Panorama

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