Ist der Verfassungsschutz ein zahnloser Tiger? Ein Gericht in Sachsen entscheidet zugunsten eines Veranstalters von „Rechtsrock“-Konzerten, weil Erkenntnisse des Geheimdienstes – Hitlergrüße und Sieg-Heil-Rufe - in dem betreffenden Verfahren nicht verwendet werden dürfen.
Seit eineinhalb Jahren ist der rechtsextreme sächsische Richter Jens Maier unfreiwillig im Ruhestand. Laut dem Karlsruher Dienstgericht soll das so bleiben. Die Revision des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Diesmal wird es ernst: AfD-Rechtsextremist Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem „aus dem Zusammenhang gerissenen“ Halbsatz. Von Stefan Hantzschmann und Simon Kremer
Schöffen spielen bei Gericht eine wichtige Rolle. Immer öfter sind Rechtsextremisten darunter. Um das zu verhindern, soll nun das Richtergesetz geändert werden. Überlegungen aus den Ländern, etwa auch EU-Ausländer als Schöffen zuzulassen, sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Neben ausgebildeten Juristen sitzen in Deutschland häufig auch gewählte Schöffen auf der Richterbank. Im Herbst steht in Baden-Württemberg deren Neuwahl an. Weil rechte Gruppen versuchen, eigene Kandidaten wählen zu lassen, verschärft der Landtag nun die Regeln.
Täglich werden in Deutschland mindestens fünf Menschen Opfer rechter oder rassistisch motivierter Gewalt. Oft tauchen diese Angriffe nicht auf in den offiziellen Statistiken. Opferberatungsstellen sehen auch Sicherheitsbehörden in der Pflicht.
Afro-Amerikaner werden in den USA viel häufiger falsch angeklagt und unschuldig verurteilt als Weiße. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. Besonders stark zeigt sich diese Diskrepanz bei Drogendelikten.
Tunesien bekommt eine neue Verfassung, die dem Präsidenten große Macht verleiht. Mit dem Ergebnis des Referendums wird die Gewaltenteilung de facto abgeschafft. Amnesty warnt vor einer „schleichenden Erosion von Menschenrechten“.
Richter mit rechter Gesinnung sprechen Urteile, die mehr rechts als rechtens sind. Das zeigt ein jetzt bekannt gewordenes Urteil eines sächsischen Richters. Er meint, das N-Wort sei nicht beleidigend. Von Sophia Hiss
Asylbewerber aus afrikanischen Ländern haben an manchen Gerichten und bei bestimmten Richtern keine Chance. Bei rechten Tätern hingegen gibt es milde Urteile. Ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss übt jetzt scharfe Kritik an der Thüringer Justiz. Der Minister begrüßt die Debatte, die Linkspartei fordert Konsequenzen.