Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist kein Jahr alt und wurde bereits mehr als 37.000 ausgegeben. Das von Union und AfD stark kritisierte Aufenthaltstitel ermöglicht langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive in Deutschland.
Seit rund einem halben Jahr gibt es das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Damit können Menschen, die nur eine Duldung haben, ihren Aufenthalt in Deutschland durch Arbeit und Sprachkenntnisse langfristig absichern. Viele machen davon Gebrauch. Von Anne-Béatrice Clasmann
Eine Chance für langjährig Geduldete, schnellere Asylverfahren, behördenunabhängige Beratung: Der Bundestag hat Erleichterungen beschlossen. Ein „Gesetz der Vernunft“ nennt es die Koalition. Der Union gehen die Neuregelungen viel zu weit, der Linken nicht weit genug.
Die Bundesagentur für Arbeit kritisiert bei Unionspolitikern eine Abwehrhaltung gegen Integrationsmaßnahmen für nicht anerkannte Flüchtlinge. Es sei "fatal", dort nicht zu investieren.
Geduldete Flüchtlingen sollen selbst für ihren Unterhalt sorgen. Darauf einigten sich die Länder-Chefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Ausreisepflichtige hingegen sollten konsequent abgeschoben werden.
Die Zahl der geduldeten Ausländer in Deutschland steigt rasant. Das Problem: diese Menschen haben weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zu Bildungsangeboten. BAMF-Chef schlägt Alarm. Er fordert die Bundesregierung auf, den Geduldeten eine Perspektive zu geben.
Innenminister de Maizière möchte Flüchtlinge bei Fluchtgefahr in Haft nehmen. Auf der anderen Seite soll geduldeten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Der Minister spricht von einem ausgewogenen Gesetzesvorhaben. Doch die Waage scheint nicht geeicht zu sein.
Sie sind in Deutschland geboren, viele leben schon in der dritten Generation hier, aber dennoch sind sie nur „Geduldete“. Sie haben kein Recht, hier zu bleiben. Jürgen Kura hat drei Geduldete begleitet.
Flüchtlinge und Geduldete sind von der Teilnahme an einem Integrationskurs ausgeschlossen. Für NRW-Integrationsminister Guntram Schneider ist das Ressourcenvergeudung. Er fordert ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik.
Das Oberverwaltungsgericht hat am 10. März 2010 (Az. 1 B 60/10) die Ausländerbehörde Bremen im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, zwei Schülern durch Ausstellung eines Notreiseausweises die Teilnahme an einer Klassenfahrt in die Türkei zu ermöglichen.