Referentenentwurf

Innenminister plant deutliche Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts

Innenminister de Maizière möchte Flüchtlinge bei Fluchtgefahr in Haft nehmen. Auf der anderen Seite soll geduldeten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Der Minister spricht von einem ausgewogenen Gesetzesvorhaben. Doch die Waage scheint nicht geeicht zu sein.

Montag, 12.05.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.05.2014, 7:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Von einem ausgewogenen Gesetzespaket spricht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), wenn er nach den geplanten Änderungen im Asylrecht gefragt wird. Ausgewogen sei der Referentenentwurf, weil er Geduldeten endlich eine langfristige Bleibeperspektive eröffne, aber auch eine härtere Gangart gegenüber Flüchtlingen vorsehe.

Legt man beide Teile des Gesetzesvorhabens jedoch auf die Waagschale, kommen erhebliche Zweifel ob der Ausgewogenheit auf. So soll die Bleibeperspektive nur für Geduldete gelten, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst bestreiten können. Das Problem: Geduldete haben es aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatusses schwer auf dem Arbeitsmarkt. Geduldete können über Nacht abgeschoben werden. Im Klartext führt diese Regelung Betroffene in einen Teufelskreis: Wer keine Arbeit hat, bekommt keinen Aufenthaltstitel, wer keinen Aufenthaltstitel hat, hat es schwer, eine Arbeit zu finden. Von der Neuregelung dürfte allenfalls eine sehr kleine Gruppe profitieren.

___STEADY_PAYWALL___

Jelpke: absurd
Diesem vermeintlichen Gut auf der einen Waagschale steht die vereinfachte Inhaftnahme von Flüchtlingen auf der anderen Waagschale gegenüber. Dies soll schon bei Anhaltspunkten für Fluchtgefahr möglich sein, etwa dann, wenn der Flüchtling unter Umgehung der Grenzkontrolle eingereist ist, unstimmige oder falsche Angaben macht oder Identitätspapiere vernichtet hat. Kurz: nahezu alle Flüchtlinge.

Die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Ulla Jelpke, kritisiert die Pläne des Ministeriums scharf. Eine nahezu flächendeckende Inhaftierung Asylsuchender verletze den Schutzgedanken des internationalen Flüchtlingsrechts. „Flüchtlingen Fluchtgefahr zu unterstellen, ist schlicht absurd“, so die Linkspolitikerin. Jelpke weiter: „Die Pläne sprechen zudem allen anderen Verabredungen der Koalition zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Asylbewerbern Hohn. Insbesondere die versprochenen Lockerungen bei der Residenzpflicht laufen ins Leere, wenn zukünftig die Masse der Asylbewerber nach der Einreise inhaftiert wird“. Die geplante Neuregelung bedeute einen klaren Rechtsruck in der Asylpolitik. Alle Versprechen der Koalition für einen liberaleren Umgang mit Asylsuchenden entpuppe sich damit als reine Luftnummer.

Keine Armutsmigration
Nach den Plänen des Ministeriums sollen Asylbewerber in Zukunft außerdem mit Einreise- und Aufenthaltsverboten belegt werden können, wenn sie nach Deutschland einreisen, um Sozialleistungen zu beziehen. Dies soll angenommen werden, wenn ein Asylantrag unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet ist. Mit diesem Vorhaben geht das Ministerium gegen vermeintliche Armutszuwanderer aus Serbien, Mazedonien und anderen Balkan-Staaten vor.

Bisher hat die Bundesregierung allerdings keine belastbaren Zahlen für eine „Armutszuwanderung“ vorlegen können. Im Gegenteil: In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hatte das Innenministerium einräumen müssen, dass „es sich bei der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nicht in erster Linie um sogenannte ‚Armutsmigration‘ handelt“. (bk) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. H.P.Barkam sagt:

    Was ich nicht begreife, ist dass der unverholene Rassismus dieses rechtspopulistischen Bundesinnenministers nicht strafrechtlich verfolgt wird.
    Solch ein Aufwiegler gegen die Menschlichkeit gehört doch in den Knast!

    In diesem Sinne

  2. Matthias sagt:

    Schade, dass hier nirgendwo aus dem Referentenentwurf zitiert wird. Darüber hinaus ist es nicht gerade sachdienlich, eine Linke zu zitieren. Und die Erwähnung von Bulgaren und Rumänen hat hier inhaltlich nichts zu suchen, da es um die Änderung des Aufenthalts- und Asylrechts geht. Mit beidem haben die EU-Staaten nichts zu tun.

    Und lieber H.P. Texter: Wenn Sie schon keine Gelegenheit auslassen Rechtspopulismus und Rassismus anzuprangern, dann machen Sie das doch nicht nur am Minister fest! ER wird sich das alles nicht allein ausgedacht haben.