Der Familiennachzug bleibt für syrische Flüchtlinge weiter eine Ausnahme. Im Jahr 2016 wurden von 295.000 entschiedenen Asylanträgen rund 120.000 als subsidiär Schutzberechtigt und damit ohne das Recht auf Familiennachzug eingestuft. Die Linkspartei spricht vom Wortbruch.
Die SPD will Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz das Nachholen von Angehörigen ermöglichen, wenn es sich um Fälle besonderer Härte handelt. Die Union ist dagegen. Eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss soll Klarheit bringen.
Die Kritik an der umstrittenen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten reißt nicht ab. Jetzt fordert ein breites Bündnis an Organisationen die Bundesregierung auf, Anträge positiv zu bescheiden. Eine entsprechende online Petition läuft bereits.
Mit einer juristischen Nacht- und Nebelaktion hatten Beamte der Ausländerbehörde in der Bundeshauptstadt den Nachzug der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien in letzter Minute verhindert. Gegenüber MiGAZIN verteidigt der Berliner Innensenator das rigide Vorgehen seiner Behörde. Von Tim Gerber
Dem Berliner Koalitionsvertrag zufolge sollen Aufenthalt- und Asylrecht wohlwollend ausgelegt werden. In Wirklichkeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Aufenthalte zu verhindern – selbst humanitär gebotene. Ein Fall aus der Praxis: Von Tim Gerber
Der Familiennachzug von Flüchtlingen soll nach dem Willen der Kommunen um weitere ein bis zwei Jahre ausgesetzt werden. Sie befürchten, mit dem Familiennachzug überfordert zu werden.
Mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen seit 2015 geht auch die Zahl der Familiennachzüge nach oben. 105.000 Visa wurden im vergangenen Jahr erteilt – laut Linken-Politikerin Ulla Jelpke ist der Anstieg aber sehr viel geringer als gedacht.
Auch junge Flüchtlinge werden zunehmend vom Familiennachzug ausgeschlossen. Wie die Bundesregierung mitteilt, sind aktuell mehr als 1.600 Kinder und Jugendliche betroffen, ende August waren es noch halb so viele. Kritik kommt von der Linkspartei.
Das deutsche Recht kennt drei Kategorien für den Schutz von Flüchtlingen: Schutz nach Artikel 16 Grundgesetz, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiärer Schutz. MiGAZIN erklärt die Unterschiede.
Immer häufiger sprechen Gerichte Syrern die volle Flüchtlingseigenschaft zu und korrigieren eine umstrittene Praxis des Bundesamtes. Es vergibt Syrern meist nur den subsidiären Schutzstatus. Damit ist der Familiennachzug ausgeschlossen.