Für subsidiär Schutzberechtigte besteht kein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof im Falle einer Mutter von zwei Kindern entschieden. Das Geld hatte die Kommune bei der Familienkasse beantragt.
Die polnische Familienleistung „500+“ ist mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar und kann mindernd angerechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Betroffene Familie muss 2.122 Euro zurückzahlen.
Selbständige EU-Bürger, die einige Monate in Deutschland arbeiten, können Anspruch auf Kindergeld haben. Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines polnischen Bauarbeiters.
In Deutschland lebende EU-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch für Bürger aus Bulgarien und Rumänien, deren Freizügigkeit für eine Übergangszeit begrenzt war. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der Mutter, dann hat diese Anspruch auf das Kindergeld und nicht der in Deutschland lebende Vater. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden nach einer Prüfung des Europäischen Gerichtshofs.
Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Das Anmieten einer Wohnung in Deutschland allein reicht aber nicht aus. Das entschied der Bundesfinanzhof.