Subsidiär Schutzberechtigte

Bundesfinanzhof beschränkt Kindergeldanspruch für Geflüchtete

20.10.2022

Bundesfinanzhof, BFH, Gericht, Rechtsprechung, Justiz, Schild
Für subsidiär Schutzberechtigte besteht kein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof im Falle einer Mutter von zwei Kindern entschieden. Das Geld hatte die Kommune bei der Familienkasse beantragt.

Bundesfinanzhof

Polnische Familienleistung „500+“ mindert deutsches Kindergeld

13.12.2019

Bundesinanzhof, München, BFH, Gericht, Gerichtsgebäude, Rechtsprechung, Justiz
Die polnische Familienleistung „500+“ ist mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar und kann mindernd angerechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Betroffene Familie muss 2.122 Euro zurückzahlen.

Bundesfinanzhof

Selbstständige EU-Bürger können monatsweise Kindergeld beanspruchen

05.06.2018

Bundesinanzhof, München, BFH, Gericht, Gerichtsgebäude, Rechtsprechung, Justiz
Selbständige EU-Bürger, die einige Monate in Deutschland arbeiten, können Anspruch auf Kindergeld haben. Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines polnischen Bauarbeiters.

Bundesfinanzhof

Familienkasse darf Aufenthaltsstatus von EU-Bürgern nicht prüfen

27.07.2017

Bundesinanzhof, München, BFH, Gericht, Gerichtsgebäude, Rechtsprechung, Justiz
In Deutschland lebende EU-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch für Bürger aus Bulgarien und Rumänien, deren Freizügigkeit für eine Übergangszeit begrenzt war. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Bundesfinanzhof

Im EU-Ausland lebende Elternteile haben Anspruch auf Kindergeld

09.06.2016

Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der Mutter, dann hat diese Anspruch auf das Kindergeld und nicht der in Deutschland lebende Vater. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden nach einer Prüfung des Europäischen Gerichtshofs.

Bundesfinanzhof

Kindergeldanspruch auch für in Polen lebende Kinder

31.10.2014

Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Das Anmieten einer Wohnung in Deutschland allein reicht aber nicht aus. Das entschied der Bundesfinanzhof.