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Der Bundesfinanzhof in München © Von AHert - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Bundesfinanzhof

Polnische Familienleistung „500+“ mindert deutsches Kindergeld

Die polnische Familienleistung „500+“ ist mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar und kann mindernd angerechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Betroffene Familie muss 2.122 Euro zurückzahlen.

Freitag, 13.12.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.12.2019, 17:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Deutschland wohnende Polen müssen sich die polnische Familienleistung „500+“ auf das deutsche Kindergeld mindernd anrechnen lassen. Bei der polnischen Familienleistung handele es sich um „regelmäßige Geldleistungen, die ausschließlich nach Maßgabe der Zahl und des Alters der Kinder gewährt wird“, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Urteil. (AZ: III R 34/18) Damit sei die Leistung „500+“ als Kindergeld anzusehen.

Nach den geltenden EU-Vorschriften können EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland auch deutsches Kindergeld erhalten, selbst wenn die Kinder im EU-Ausland leben. Allerdings werden Kindergeldzahlungen aus der Heimat auf das deutsche Kindergeld mindernd angerechnet. Eltern erhalten dann vom deutschen Staat ein sogenanntes Differenzkindergeld.

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Im konkreten Fall wurde der polnische Kläger von seinem Arbeitgeber nach Deutschland zur Arbeit entsandt. Der Vater zweier Töchter hatte daher in Deutschland seinen Wohnsitz. Für seine Kinder bekam er ab September 2015 in voller Höhe deutsches Kindergeld.

BFH: Polnische Familienleistung mit Kindergeld vergleichbar

Von April 2016 bis September 2017 erhielt der Vater jedoch auch die polnische Familienleistung „500+“. Polen zahlt dabei für das erste Kind einkommensabhängig und für jedes weitere Kind einkommensunabhängig 500 Zloty (116 Euro) im Monat. Die Familienkasse rechnete das Geld nun auf das deutsche Kindergeld mindernd an und forderte insgesamt 2.122 Euro zurück.

Das sei rechtens gewesen, befand der Bundesfinanzhof. Die polnische Familienleistung sei mit dem Kindergeld zu vergleichen. Bei beiden handele es sich um regelmäßige Geldleistungen, die nur entsprechend der Zahl und des Alters der Kinder gewährt werden. (epd/mig) Aktuell Recht

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