Bundesfinanzhof
Kindergeldanspruch auch für in Polen lebende Kinder
Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Das Anmieten einer Wohnung in Deutschland allein reicht aber nicht aus. Das entschied der Bundesfinanzhof.
Freitag, 31.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.11.2014, 22:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Es reicht jedoch nicht aus, dass der erwerbstätige Vater einfach nur eine Wohnung in Deutschland anmietet, um für den Kindergeldanspruch einen „Wohnsitz“ nachweisen zu können, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. In der Wohnung müsse er auch tatsächlich „mit einer gewissen Regelmäßigkeit“ wohnen. (AZ: III R 21/12)
Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein polnischer Staatsangehöriger in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. Er legte zudem einen „Mietvertrag über Zimmer und Betriebsstätte“ vor. Für seine zwei bei der Mutter noch in Polen lebenden Kinder beantragte er bei der Familienkasse Kindergeld.
Die deutsche Behörde zahlte für jedes Kind nur das halbe Kindergeld, 77 Euro monatlich. Das Finanzgericht sprach dem Vater indes volles Kindergeld zu. Er habe, anders als die Familienkasse meine, seinen Wohnsitz in Deutschland. Anspruch auf anrechenbare polnische Familienleistungen bestehe nicht.
Der BFH verwies das Verfahren jedoch an die Vorinstanz wieder zurück. Hier sei das Finanzgericht fehlerhaft von einem deutschen Wohnsitz ausgegangen. Denn es sei gar nicht klar, ob der Kläger in seinem Zimmer tatsächlich wohnt. Eine bloße Schlafstelle in Betriebsräumen oder nur eine notdürftige Unterbringungsmöglichkeit sei noch kein Wohnsitz.
Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt begründe keinen „Wohnsitz“. Vielmehr müsse das angemietete Zimmer „überhaupt eine zu Wohnzwecken geeignete Bleibe“ darstellen. Es müsse „mit einer gewissen Regelmäßigkeit“ bewohnt sein. Das Finanzgericht muss dies nun erneut prüfen. (epd/mig) Aktuell Recht
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