„2015 darf sich nicht wiederholen“? Warum kein „1992 darf sich nicht wiederholen“? Oder sollten wir in Zeiten des Krieges und des Klimawandels an 1973 denken? Von Sven Bensmann
Erneut hat eine künftige Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Bautzen gebrannt. Das Landeskriminalamt prüft einen möglichen politischen Hintergrund. Die Stimmung ist von Protesten aufgeheizt.
SPD-Chefin Esken sieht eine Mitverantwortung konservativer Politiker wie Friedrich Merz für flüchtlingsfeindliche Taten. Die CDU weist die Kritik als „unanständig“ zurück. Der Flüchtlingsrat beklagt vermehrte Anfeindungen und Hetze gegenüber Geflüchteten.
Nach einem mutmaßlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern ist die Bestürzung groß. Der Flüchtlingsrat sieht Hassparolen gegen Geflüchtete schon länger mit Sorge. Der Staatsschutz ermittelt.
30 Jahre nach dem Brandanschlag eines Rechtsextremisten auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis beginnt im November der Prozess gegen den heute 51-jährigen Tatverdächtigen. Bei den polizeilichen Ermittlungen vor 30 Jahren wurden Fehler gemacht.
30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in Mölln löst ein Feuer in einer Möllner Moschee Bestürzung aus. Die Türkische Gemeinde ruft zur Wachsamkeit auf. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen.
30 Jahre nach den rassistisch motivierten Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen haben sich an gleicher Stelle mehrere Tausend Menschen zu einer Gedenkveranstaltung getroffen. Derweil verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Leipzig.
Unbekannte haben auf das Wahlkreisbüro von Bundesfamilienministerin Lisa Paus in Berlin einen Brandanschlag verübt. Auf Schildern vor dem Wohnhaus wurde „NSU“ geschmiert. Die Grünen sprechen von einem Anschlag auf die Demokratie. Der Staatsschutz ermittelt.
1991 wurde auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis ein Brandanschlag verübt. Dabei wurde ein Ghanaer getötet. Jetzt, nach 30 Jahren, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Landespolizeipräsident entschuldigte sich für Defizite bei den Ermittlungen.
Die Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof mit. Der Verurteilte gilt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Szene.