Bundesverwaltungsgericht
20.11.2017
Er zeigt den Hitlergruß, posiert mit Hakenkreuzflaggen, trägt Nazi-Tatoos. Seit zehn Jahren wird ein Neonazi-Polizist vom Land Berlin bezahlt ohne Dienst. Jetzt darf er vom Beamtenverhältnis entfernt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Vorinstanzen hatten dem Neonazi-Polizisten Recht gegeben.