Mit dem vermeintlichen „Vollzugsdefizit bei Abschiebungen“ wird seit 2015 regelmäßig Stimmung gemacht und es werden damit Gesetzesverschärfungen begründet. Die Zahlengrundlage ist aber fragwürdig. Die Interpretation dieser Zahlen, etwa durch Politiker, häufig ebenso. Von Dirk Morlok
Engy Ashraf, 23, ägyptische Psychologie-Studentin an der Uni Düsseldorf, besuchte in den Semesterferien ihre Familien in der Heimat. Dann wurden die Grenzen dicht gemacht - Corona-Pandemie. Plötzlich konnte Engy Ashraf nicht mehr zurück nach Deutschland. Ihr anschließender Spießrutenlauf mit deutschen Behörden ist exemplarisch und ein Problem für viele ausländische Studierende. Von Sandra Wolf
EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht dürfen von Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall einer rumänischen Mutter von drei Kindern entschieden. Sie leben von Spenden.
Präsident Donald Trump will ein vom Amtsvorgänger Barack Obama 2012 eingeführtes Programm kippen, das Migranten Schutz gewährt vor Ausweisung. Das Oberste US-Gericht befasst sich mit dem Dekret.
Religiöses Personal aus dem Ausland soll nach Plänen der Bundesregierung genügend Sprachkenntnisse für die Arbeit in Deutschland nachweisen. Das Bundeskabinett beschloss die Deutsch-Pflicht auf dem Verordnungsweg. Muslime warnen vor Vorurteilen.
Die meisten Arbeitgeber haben gute Erfahrung mit Flüchtlingen gemacht. Das geht aus einer UNO-Umfragen unter Unternehmen hervor. Allerdings seien Unklarheiten bezüglich Aufenthaltsdauer ein großes Problem.
Aufenthaltstitel, die zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt wurden, können entzogen werden, wenn die Person, zu der die Zusammenführung stattfindet, seine Aufenthaltserlaubnis erschlichen hat. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Zuwanderungsgesetz-Entwurf sieht zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vor. Betroffen sind vor allem Roma. Sie werden von Arbeit und Ausbildung quasi vollständig ausgeschlossen - eine kafkaeske Rechtsetzung. Von David Werdermann Von David Werdermann
Bundesinnenminister Horst Seehofer ist gegen ein Bleiberecht für Flüchtlinge mit Job. Der Minister lehnt auch einen "Spurwechsel" und eine Stichtagsregelung ab. Er wolle nicht noch mehr Menschen anlocken.
Der Aufenthalt aus familiären Gründen fällt bei einer Scheidung weg. Ausländer brauchen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Libyers entschieden.