Eine seit 27 Jahren in Deutschland lebende Russin wollte Grundsicherung erhalten, obwohl sie kein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzt. Das Landessozialgericht entschied: Für den Leistungsanspruch ist eine gefühlte deutsche Identität irrelevant.
Über Flucht und Asyl wird regelmäßig mit Milliardenbeträgen gestritten - gewaltige Summen ohne Einordnung: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz machten 2025 rechnerisch nur noch 0,28 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben aus - und sind weiter rückläufig.
Die Bundesregierung setzt bei Dublin-Asylsuchenden auf Leistungsentzug – als „Anreiz“ für freiwillige Ausreisen. Doch sie weiß weder, wie oft die Regel angewendet wird, noch ob sie tatsächlich wirkt. Hinzu kommt: Das Gesetz steht auf sehr dünnem Eis. Spielt die Bundesregierung auf Zeit? Von Sedat Dursun
Bett, Brot und Seife – aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage. Dobrindt wiegelt ab, Linkspartei widerspricht. Von Valeria Nickel und Leonie Asendorpf
Das Bundesverfassungsgericht hält niedrigere Grundleistungen für geduldete Menschen für verfassungsgemäß. Pro Asyl fordert nun die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es sei nicht mehr vertretbar.
1.096 Euro für eine Alleinerziehende aus Eritrea und ihr Kind. Während ein Gericht an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zweifelt, sehen Verfassungshüter das anders. Doch es gibt einen Kritikpunkt.
Deutschland bremst ukrainische Geflüchtete aus: schlechte Bezahlung, endlose Verfahren. Während andere Länder Qualifikation nutzen, gehen Ukrainer:innen in Deutschland putzen. Wem hilft das? Von Prof. Dr. Dietrich Thränhardt
Ukrainer haben dreieinhalb Jahre nach ihrer Flucht häufiger Arbeit als Flüchtlinge aus anderen Ländern, zeigt eine Studie. Grund: Sie erhalten Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen – noch. Der vermeintliche „Sparkurs“ der Bundesregierung könnte diese Erfolge zunichtemachen, fürchten Experten. Von Nils Sandrisser
Das Sozialgericht Karlsruhe stoppt die Kürzung von Asylbewerberleistungen nach einer vermeintlichen Verweigerung eines 80-Cent-Jobs. Begründung: „evident verfassungswidrig“. Der Blick fällt auch auf eine Behörde, die kein gutes Bild abgibt.
Wer neu aus der Ukraine nach Deutschland kommt, soll kein Bürgergeld mehr erhalten. Der am Mittwoch im Kabinett beschlossene Wechsel ins System der Asylbewerberleistungen hat weitreichende Folgen für Gesundheit und Arbeit. Der Staat spart durch die Änderungen nichts. Von Christina Neuhaus