Erstmals seit 2015 ist die Zahl der Asylbewerber, die Leistungen beziehen, gestiegen. Von den knapp 400.000 Beziehern ist gut jeder Dritte minderjährig. Mehr als die Hälfte der Bezieher stammen aus Asien.
In Sammelunterkünften untergebrachte Asylbewerber bekommen geringere Sozialleistungen, weil die Gemeinschaft im Wohnheim vom Gesetzgeber bislang wie eine Partnerschaft behandelt wurde. Das geht so nicht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.
Das neue Bürgergeld-Gesetz diskriminiert nach Ansicht von „Pro Asyl“ und Landesflüchtlingsräten Asylsuchende und Geduldete. Für sie gelte weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Organisationen fordern die Abschaffung des „aus der Zeit gefallenen Gesetzes“.
Ukrainische Geflüchtete haben von Juli an Anspruch auf reguläre Sozialleistungen. Das entsprechende Gesetz passierte den Bundesrat. Die Kommunen kritisieren die unzureichende Vorbereitung. Das Arbeitsministerium weist die Vorwürfe zurück.
Ab Juni erhalten Ukraine-Flüchtlinge Hartz IV und damit mehr Geld als andere Geflüchtete. Experten sagen, Flüchtlinge wurden schon immer ungleich behandelt - Beispiel: jüdische Kontingentflüchtlinge. Die Irritationen sind dennoch groß. Von Patricia Averesch
Die Bund-Länder-Beschlüsse zur Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine finden allgemeine Zustimmung. Die Geflüchteten sollen wie bereits anerkannte Schutzberechtigte behandelt werden. Organisationen fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Im sechsten Jahr in Folge sinken die Ausgaben für Asylbewerberleistungen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts betrugen 2020 die Nettoausgaben rund 4,1 Milliarden Euro – 78 Prozent davon für Regelleistungen.
Offenes Kirchenasyl darf nicht zu Kürzungen von Asylleistungen führen. Das hat das Bundessozialgericht im Falle einer aus Äthiopien stammenden Frau entschieden.
Asylbewerber in Kirchenasyl haben Anspruch auf Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn er die Behörden nicht fortlaufend über seinen Aufenthaltsort informiert. Das hat das Landessozialgericht NRW entschieden.
Roma, die ihre Identität nicht nachweisen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ihnen darf der Bezug nicht gekürzt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.