Geld, Münzen, Hände, Zählen, Armut, Altersarmut
Armut (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

228 statt 563 Euro

Bayern will Leistungen für Asylbewerber drastisch reduzieren

Bayern fordert vom Bund Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz: 228 statt 563 Euro soll es für abgelehnte Asylbewerber geben – auch für Geduldete. Die Ablehnung von Asylanträgen dürfe für die Betroffenen finanziell nicht folgenlos bleiben.

Donnerstag, 09.05.2024, 11:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.05.2024, 14:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bayern fordert die Möglichkeit zu einer drastischen Einschränkung der Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber: Bestehende Hürden, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich reduzieren zu können, sollen abgesenkt werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Die Ablehnung eines Asylantrags führe nach geltendem Recht zu keinen leistungsrechtlichen Konsequenzen, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. „Ausreisepflichtige Asylbewerbererhalten vielmehr weiterhin Leistungen in voller Höhe.“ Dieses gleichbleibende, im Vergleich zum europäischen Ausland hohe Leistungsniveau führe zu sogenannten Pull-Effekten, argumentiert die bayerische Staatsregierung. Der Bund müsse deshalb die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Leistungen reduzieren zu können.

___STEADY_PAYWALL___

228 statt 563 Euro

Dies betreffe rund 243.000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die trotz rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylantrags in der Regel volle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Der Staatsregierung schweben nun Leistungskürzungen dahingehend vor, dass Betroffene nur noch Leistungen „zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten sollen, von Ausnahmen abgesehen. Ein alleinstehender Erwachsener würde demnach nur noch Anspruch auf monatliche Leistungen in Höhe von 228 Euro haben statt auf 460 bis 563 Euro.

Derzeit könnten Leistungen für Ausreisepflichtige nur reduziert werden, wenn diese trotz eines Ausreisetermins und einer tatsächlich bestehenden Ausreisemöglichkeit nicht das Land verlassen haben und dafür ausschließlich selbst verantwortlich sind, hieß es. Bayern will nun erreichen, dass es künftig ausreichend ist, wenn eine gesetzte Ausreisefrist abläuft.

Kürzung auch bei Duldung

Zudem sollen Leistungen auch dann reduziert werden können, wenn Ausländer nicht abgeschoben werden können und dafür zumindest zum Teil mitverantwortlich sind – es sei denn, es gibt für eine Abschiebung unüberwindbare Hindernisse, für die der Betroffene nichts kann. Auch wenn Menschen weiterhin ausreisepflichtig, aber geduldet sind, sollen die Leistungen nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung reduziert werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einer wegweisenden Entscheidung dafür gesorgt, dass Leistungen für Asylbewerber zumindest annähernd dem entsprachen, was Sozialhilfeempfänger erhielten. Die Richter stellten fest, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichermaßen gilt, und dieses Grundrecht „nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden darf. (dpa/mig) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Gerrit sagt:

    Typisch Bayern (Söder): Nach außen hin mit irgendwelchen unsinnigen Forderungen den Eindruck vermitteln „Wir tun was“!

    Diese € 228,00 hatten wir schon mal. S.Zt. (2012) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß „die Höhe der Leistungen EVIDENT unzureichend ist, da damals seit 1993 nie erhöht wurde“

    Es ist schon seltsam, wenn Politiker*innen sich gern auf die Gesetzeslage berufen … ebenso gern diese aber scheinbar ignorieren für eigene Polemik. Es gibt kein Existenzminimum unter dem Existenzminimum. Par. 3 im AsylbLG ist schon fraglich!

    Einmal mehr: „Die“ Politik sollte diese Energien lieber in die nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen investieren, damit sich mittelfristig und langfristig etwas ändert . Anders wird es nicht funktionieren.

    Ich kann dieses Geschwafel von „Pull-Effekten“ nicht mehr hören, da es definitiv falsch ist (…und durch keine seriöse empirische Untersuchung belegt ist).