Mitte März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, in dem es anhand zweier Fälle aus Frankreich und Belgien entschied, dass das Verbot eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz zulässig sein kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre, scheinen die Urteile des EuGH einen Kontrast zu bilden. Von Maryam Kamil Abdulsalam
Viele deutsche Unternehmen engagieren sich für die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung, haben aber oft mit mangelnden Sprachkenntnissen und Qualifikationen zu kämpfen. Das zeigt eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
Ehen von Minderjährigen soll es in Deutschland nicht mehr geben. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Es argumentiert mit dem Kindeswohl. Verbände sehen das mit der Neuregelung in Einzelfällen aber auch gefährdet.
Einer aktuellen Studie zufolge wird es im Jahr 2060 weltweit fast so viele Muslime geben wie Christen. Aktuell stellen Christen fast ein Drittel der Weltbevölkerung, Muslim ist jeder Vierte.
Dem Extremismusforscher Andreas Zick zufolge ist die Gefahr, die von Rechtsextremisten ausgeht, ungebrochen. Er mahnt eine systematische Analyse der rechten Szene an und fordert ein Bundeszentrum für Gewalt- und Konfliktforschung. Von Holger Spierig
Auch Gefängnisseelsorger des Islamverbands Ditib müssen sich seit Februar in NRW einer Sicherheitsprüfung stellen. Erst ein Bruchteil hat dies bisher getan. Die Sicherheitsprüfung wird als Akt des Misstrauens empfunden.
Die Debatte um ein Islamgesetz geht weiter. Befürworter verteidigen den Vorschlag. Anders sieht es der für die Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften zuständige Bundesinnenminister. Er hält ein Islamgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Aufenthaltserlaubnis schon zur Jobsuche, garantierter Familiennachzug, Wechsel vom Asylstatus zum eingewanderten Facharbeiter möglich: Mit den bisher weitgehendsten Vorschlägen wollen die Grünen die Debatte um ein Einwanderungsgesetz neu entfachen.
Eine IT-Expertin aus dem Iran darf nicht zu Forschungszwecken in die Bundesrepublik einreisen. Begründung: Die in Deutschland erworbenen Erkenntnisse könnten später im Iran missbraucht werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Bedenken.
Seit zwölf Jahren wurde in Arkansas kein Häftling mehr hingerichtet. Nun soll es ganz schnell gehen: Im April sind acht Exekutionen in elf Tagen geplant. Das Verfallsdatum von einem Todesmittel läuft ab. Frühere Vollzugsbeamte warnen. Von Konrad Ege