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NSU-Demo gegen rechten Terror in München (Archiv) © Alexander Pohl/AFP

15 Jahre NSU

Die Schande von Deutschland

Zehn Morde, drei Bombenanschläge, rassistische Ermittlungen, ein Verfassungsschützer am Tatort und vernichtete Akten: Vor 15 Jahren flog der NSU auf. Strafprozesse und 15 Untersuchungsausschüsse haben das Ausmaß des Versagens offengelegt. Doch die eigentliche Schande liegt woanders.

Von Dienstag, 03.11.2026, 12:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.11.2026, 13:19 Uhr Lesedauer: 13 Minuten  |  

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Zwei tote Neonazis in einem ausgebrannten Wohnmobil, eine brennende Wohnung und ein Bekennervideo: Am 4. November 2011 beginnt sich das Ausmaß einer rechtsextremen Mordserie zu offenbaren. Jahrelang hatten die Täter bombend und mordend eine breite Blutspur quer durch die Republik gezogen. Die Polizei hatte Verdächtige vor allem im Umfeld der Opfer gesucht.

An diesem Freitag vor 15 Jahren haben Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Bank in Eisenach überfallen. Als die Polizei sich ihrem Wohnmobil nähert, sterben beide – offiziellen Angaben zufolge durch Suizid. Noch am selben Tag setzt Beate Zschäpe im sächsischen Zwickau die gemeinsam genutzte Wohnung in Brand. Vier Tage später stellt sie sich der Polizei.

Die Ermittler finden Waffen, Beweismittel und Bekennervideos. Nach und nach wird klar, dass hinter einer bundesweiten Mord- und Anschlagsserie eine rechtsextreme Terrorgruppe steckt: der „Nationalsozialistische Untergrund“, kurz NSU. Die Enttarnung ist kein Ermittlungserfolg. Die Täter waren jahrelang nicht gefasst worden. Wie das möglich war, wird Deutschland noch lange beschäftigen.

Zehn Morde und drei Bombenanschläge

Die Geschichte des NSU beginnt im Thüringen der 1990er Jahre. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe radikalisieren sich in der militanten Neonaziszene. Sie gehören zum Umfeld des „Thüringer Heimatschutzes“, eines Netzwerks gewaltbereiter Rechtsextremisten.

Im Januar 1998 entdeckt die Polizei in einer Garage in Jena Rohrbomben und Sprengstoff. Die drei tauchen unter. Zunächst verstecken sie sich in Chemnitz, später leben sie in Zwickau. Unterstützer aus der Neonaziszene beschaffen ihnen Unterkünfte, Ausweispapiere und andere Hilfsmittel. Ihren Lebensunterhalt finanzieren sie unter anderem durch 15 Raubüberfälle.

Im Juni 1999 verübt der NSU seinen ersten bekannten Sprengstoffanschlag. In einer türkischen Gaststätte in Nürnberg explodiert eine präparierte Taschenlampe. Ein Mann wird schwer verletzt.

Am 9. September 2000 schießen die Täter in Nürnberg auf den Blumenhändler Enver Şimşek. Er stirbt zwei Tage später. Es ist der Beginn einer Mordserie, die sich über sieben Jahre erstreckt.

Es folgen Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg, Süleyman Taşköprü in Hamburg, Habil Kılıç in München, Mehmet Turgut in Rostock, İsmail Yaşar in Nürnberg, Theodoros Boulgarides in München, Mehmet Kubaşık in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel. Die neun Männer werden aus rassistischen Motiven ermordet. Im April 2007 erschießt der NSU in Heilbronn die 22-jährige Polizistin Michèle Kiesewetter. Ihr Kollege überlebt schwer verletzt.

Hinzu kommen zwei weitere Bombenanschläge in Köln. Im Januar 2001 explodiert eine als Geschenk getarnte Bombe in einem Geschäft in der Probsteigasse. Eine junge Frau wird schwer verletzt. Am 9. Juni 2004 detoniert in der Keupstraße eine Nagelbombe. Die Täter haben sie auf einem Fahrrad platziert. 22 Menschen werden verletzt, manche schwer. Dass niemand stirbt, ist Zufall.

Die Terrorserie richtet sich gezielt gegen Menschen, die die Täter aus rassistischen Motiven als nicht zugehörig betrachten. Ausgerechnet dieses Motiv bleibt bei den Ermittlungen jahrelang weitgehend unbeachtet.

Als die Polizei die Opfer verdächtigte

Die Ermittler konzentrieren sich auf vermeintliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität, zum Drogenhandel und zu Schutzgelderpressungen. Familien der Ermordeten werden überwacht, abgehört und wiederholt mit Verdächtigungen konfrontiert.

Auch die Medien übernehmen solche Vorstellungen. Die Mordserie wird unter der rassistisch geprägten Bezeichnung „Döner-Morde“ bekannt. Die ermordeten Menschen verschwinden hinter einem abwertenden Schlagwort.

Wie tief die Vorannahmen in den Ermittlungsbehörden reichen, zeigt eine Fallanalyse des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2007. Darin entwickelt ein Kriminalhauptkommissar ein Täterprofil. Die Tötung von Menschen sei „in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt“, schreibt er. Daraus leitet er ab, die Täter stünden außerhalb des hiesigen Werte- und Normensystems. Wahrscheinlich seien Personen, die „im Ausland aufwuchsen oder immer noch dort leben“.

Tatsächlich waren deutsche Neonazis die Täter – sozialisiert in deutschen Kulturkreisen. Sie mordeten wegen ihrer nationalsozialistischen Weltanschauung.

Dass eine andere Ermittlungsrichtung möglich gewesen wäre, zeigt eine bayerische Fallanalyse vom Mai 2006. Ihr zufolge könnten ein oder zwei junge deutsche Männer mit rechtsextremer Haltung hinter den Morden stecken. Die Analyse beschreibt ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Tätern und eine mögliche Radikalisierung innerhalb der Neonaziszene. Die Beschreibung passt bemerkenswert gut auf Mundlos und Böhnhardt. Doch dieser Ansatz setzt sich nicht durch – den Ermittlern erscheint diese Version dann doch als zu unwahrscheinlich.

Dabei warnen auch Angehörige der Ermordeten öffentlich. Am 6. Mai 2006 organisiert die Familie des ermordeten Halit Yozgat in Kassel einen Schweigemarsch. Rund 4.000 Menschen beteiligen sich. Im Juni folgt eine Demonstration in Dortmund. Auf Transparenten steht: „Stoppt die Mörder“ und „Kein 10. Opfer“. Die Familien verlangen Aufklärung und bringen den Verdacht rassistischer Täter zur Sprache. Ihre Warnungen finden kaum Gehör.

Zwanzig Jahre später erinnern sich Gamze Kubaşık und Semiya Şimşek in einem Gespräch mit NSU-Watch an diese Märsche. Beide haben ihre Väter durch den NSU verloren. Sie berichten von ausgebliebener Aufklärung und mangelnder Solidarität.

Die jahrelangen Verdächtigungen haben Folgen weit über die Ermittlungen hinaus. Angehörige verlieren soziale Kontakte, müssen den Ruf ihrer ermordeten Familienmitglieder verteidigen und finden kaum Gelegenheit zu trauern.

Lina B., Tochter des ermordeten Theodoros Boulgarides, schildert in einem Interview vom Oktober 2026, wie die Verdächtigungen ihre Familie belasteten. Ihre Mutter habe die Arbeit verloren, Freundschaften seien zerbrochen. „Es hat sie kaputtgemacht“, sagt sie.

Die falschen Ermittlungen fügten den Betroffenen zusätzliches Leid zu. Das stellte später auch der Bundestagsuntersuchungsausschuss fest.

Der Verfassungsschutz und seine Informanten

Während die Polizei jahrelang im Umfeld der Opfer ermittelt, verfügen Verfassungsschutzbehörden über Kontakte in die Neonaziszene, aus der die Täter stammen. Deutlich wird das am Beispiel Tino Brandt. Er ist eine führende Figur des Thüringer Heimatschutzes und zugleich Informant des Thüringer Verfassungsschutzes. Für seine Tätigkeit erhält er nach Erkenntnissen des Bundestagsuntersuchungsausschusses rund 200.000 D-Mark. Brandt erklärt später, das Geld sei auch in seine rechtsextreme Arbeit geflossen.

Auch konkrete Hinweise auf die Untergetauchten erreichen die Geheimdienste. Der brandenburgische Informant Carsten Szczepanski, Deckname „Piatto“, berichtet 1998 über das Trio und dessen mögliche Versorgung mit Waffen. Doch der Verfassungsschutz leitet die Hinweise aus Gründen des Quellenschutzes nicht an die fahndende Thüringer Polizei weiter.

Noch ungewöhnlicher sind die Vorgänge beim Mord an Halit Yozgat. Am 6. April 2006 wird der 21-Jährige in seinem Internetcafé in Kassel erschossen. Zur Tatzeit hält sich dort auch Andreas Temme auf, Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Er betreut Informanten aus der rechtsextremen Szene. Temme meldet sich nach dem Mord nicht als Zeuge. Die Ermittler identifizieren ihn erst, als sie einen Computer aus dem Internetcafé auswerten. Er erklärt wiederholt, weder die Tat bemerkt noch den erschossen auf dem Boden liegenden Yozgat beim Verlassen des Lokals gesehen zu haben.

Der Verfassungsschützer gerät unter Tatverdacht. Das Verfahren gegen ihn wird 2007 eingestellt. Eine Beteiligung an dem Mord wird ihm nicht nachgewiesen. Doch seine Aussagen und die Ermittlungen zu seiner Rolle werfen bis heute Fragen auf. Besonders brisant: Der hessische Verfassungsschutz verweigert Aussagegenehmigungen für seine Informanten – und behindert die Aufklärung.

Hinzu kommen vernichtete Akten. Am 11. November 2011, genau eine Woche nach der Enttarnung des NSU, lässt ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sieben Akten vernichten. Darunter befinden sich Unterlagen über Informanten aus dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes. Der Vorgang wird als „Operation Konfetti“ bekannt. Die Bundesregierung bestätigt später die Vernichtung der Unterlagen. Einige können teilweise rekonstruiert werden, andere nicht vollständig.

Ein Prozess, aber kein Schlussstrich

Am 6. Mai 2013 beginnt vor dem Oberlandesgericht München der NSU-Prozess. Angeklagt sind Beate Zschäpe und vier Unterstützer. Nach mehr als fünf Jahren fällt am 11. Juli 2018 das Urteil. Zschäpe erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht stellt die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Sie hat zwar nicht selbst an den Tatorten geschossen, wird aber als Mittäterin verurteilt. Ihr Beitrag bestand nach Überzeugung des Gerichts darin, die terroristische Vereinigung aufrechtzuerhalten und abzusichern.

Die vier Mitangeklagten erhalten Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Heute sitzt keine dieser Personen mehr hinter Gittern. Ralf Wohlleben, der die Mordwaffe für neun der zehn Morde beschafft hatte, wird im Mai 2026 nach Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen.

Auch nach dem Hauptprozess gibt es weitere Urteile. Im Juli 2026 verurteilt das Oberlandesgericht Dresden die NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung – darf also nach Hause. Sie hatte unter anderem ihre Krankenversicherungskarte und BahnCard zur Verfügung gestellt und bei der Beschaffung eines Wohnmobils geholfen.

Auch Zschäpe beschäftigt inzwischen ihre mögliche Haftentlassung. Nachdem sie 2023 von einem Aussteigerprogramm abgelehnt worden war, nimmt sie mittlerweile an einem anderen, nichtstaatlichen Programm teil. Angehörige bezweifeln ihre Aufrichtigkeit. Für sie ist eine glaubhafte Abkehr vom Rechtsextremismus kaum vorstellbar, solange Zschäpe weitergehende Fragen zum Unterstützernetzwerk nicht beantwortet.

Das Oberlandesgericht München erkennt im Oktober 2026 Anzeichen einer Distanzierung von ihrer früheren Ideologie an. Wegen der außergewöhnlich hohen Tatschuld legt es aber eine Mindesthaftdauer von 24 Jahren fest. Eine Entlassung kommt damit frühestens 2035 infrage. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

15 Untersuchungsausschüsse – und offene Fragen

Neben dem Strafprozess beginnt eine außergewöhnlich umfangreiche parlamentarische Aufarbeitung. Zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages und 13 Ausschüsse der Länder beschäftigen sich mit dem NSU.

Der erste Bundestagsausschuss stellt 2013 schwerwiegende Fehler und strukturelle Mängel bei den Sicherheitsbehörden fest. Er beschreibt das Versagen bei Ermittlungen, Informationsaustausch und Einschätzung der rechtsextremen Gefahr. Sein Abschlussbericht enthält 47 Empfehlungen.

Der zweite Bundestagsausschuss kommt 2017 zu einem weiteren bemerkenswerten Ergebnis: Selbst nach der Enttarnung hätten Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen zu stark auf das bekannte Trio und wenige Unterstützer konzentriert. Mögliche weitere Tatbeteiligte und größere Netzwerke seien nicht ausreichend untersucht worden. Der Ausschuss kritisiert auch, dass die Möglichkeiten der DNA-Analyse nicht ausgeschöpft wurden.

Die Landesausschüsse decken zusätzliche Versäumnisse auf. Thüringen untersucht das Entkommen des Trios 1998 und die Verbindungen zwischen Neonaziszene und Verfassungsschutz. Sachsen befasst sich mit dem jahrelangen Untertauchen in Chemnitz und Zwickau. Baden-Württemberg untersucht unter anderem den Mord an Michèle Kiesewetter und rechtsextreme Verbindungen. Hessen arbeitet die Vorgänge um Andreas Temme auf. Der jüngste Abschlussbericht wird erst im Juli 2026 in Mecklenburg-Vorpommern behandelt. Er beschäftigt sich neben dem NSU auch mit späteren rechtsextremen Netzwerken.

Trotz Tausender Seiten Untersuchungsberichten bleiben Fragen offen. Behörden liefern Akten verspätet, geschwärzt oder unvollständig. Zeugen berufen sich auf Erinnerungslücken. Manche Dokumente sind vernichtet. Hinzu kommen politische Konflikte und unterschiedliche Zuständigkeiten von Bund und Ländern.

Der Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl beschreibt in seiner Analyse der parlamentarischen NSU-Aufarbeitung, wie diese Hindernisse die Untersuchungen erschwerten. Auch die Erkenntnisse der Ausschüsse wurden nicht systematisch über Ländergrenzen hinweg zusammengeführt.

Wie unterschiedlich die politische Bereitschaft zur Aufklärung ist, zeigt Hamburg. Die Familie des dort ermordeten Süleyman Taşköprü fordert seit Jahren einen Untersuchungsausschuss. Die Bürgerschaft lehnt entsprechende Initiativen ab. Stattdessen wurde ein wissenschaftliches Forschungsprojekt eingerichtet. Hamburg ist bis heute das einzige Bundesland mit einem NSU-Mord, das keinen parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt hat.

Dass die Aufklärung nicht abgeschlossen sei, betont auch die frühere Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Sie gehörte beiden Bundestagsausschüssen an. Im Interview vom 3. November 2026 erklärt sie: „Ich bin fest überzeugt: Der NSU war kein Trio.“ Pau verweist auf das Unterstützernetzwerk und fordert, offene Ermittlungen fortzuführen. Insbesondere bisher nicht zugeordnete DNA-Spuren könnten mit moderner Technik erneut ausgewertet werden.

Reformiert wurde viel. Aufgearbeitet nicht alles.

Aus den NSU-Ermittlungen und den Untersuchungsausschüssen wurden politische Konsequenzen gezogen. 2012 entsteht das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Es soll den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten verbessern. Auch die Rechtsextremismusdatei wird eingerichtet. Regeln für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden verändert.

Für Polizei und Justiz folgen ebenfalls Reformen. Seit August 2015 nennt das Strafgesetzbuch rassistische, fremdenfeindliche und andere menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich als Gesichtspunkte bei der Strafzumessung. Ermittlungsbehörden werden stärker für politisch motivierte Gewalttaten sensibilisiert. Mehr als ein Jahrzehnt später beklagen Experten das Ausbleiben sichtbarer Veränderungen sowohl in der Justiz als auch im Sicherheitsapparat. Es fehlt eine Überprüfung, welche Verbesserungen die Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse tatsächlich bewirkt haben.

Dass Rechtsterrorismus weiterhin eine tödliche Bedrohung ist, zeigen die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 und der rassistische Anschlag von Hanau 2020.

Die Familien warten weiter

Im Februar 2012, wenige Monate nach der NSU-Enttarnung, verspricht Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer zentralen Gedenkveranstaltung, alles zur Aufklärung der Morde zu unternehmen. Auch die Helfer und Hintermänner sollen aufgedeckt werden. Für die falschen Verdächtigungen gegen die Angehörigen bittet sie um Verzeihung. Die Gedenkrede wird zum Maßstab für die staatliche Aufarbeitung.

Fünfzehn Jahre nach der Enttarnung kämpfen die Familien noch immer um Antworten. Sie wollen wissen, wie ihre Angehörigen ausgewählt wurden, welche Helfer in den jeweiligen Städten aktiv waren und welche Informationen die Sicherheitsbehörden besaßen – und bis heute nicht offenlegen.

Gamze Kubaşık und Semiya Şimşek setzen sich heute auch in der Bildungsarbeit für Erinnerung und gegen Rassismus ein. Andere Angehörige kämpfen um die Veröffentlichung von Unterlagen oder angemessene Gedenkorte.

Mandy Boulgarides, Tochter des in München ermordeten Theodoros Boulgarides, kritisiert die langwierige Umsetzung des geplanten bundesweiten NSU-Dokumentationszentrums in Nürnberg. Das Vorhaben ist weiterhin nicht verwirklicht. Der Bund plant inzwischen die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung.

Auch an der Kölner Keupstraße fehlt bis heute das geplante Mahnmal für die Überlebenden des Nagelbombenanschlags. Obwohl der Stadtrat den Erinnerungsort bereits vor Jahren beschlossen hat, wird nach aktuellen Planungen frühestens 2030 gebaut. Dann wären 26 Jahre seit dem Anschlag vergangen. Auch die Familie Yozgat kämpft seit Jahren dafür, die Holländische Straße, an der Halit ermordet wurde, nach ihm zu benennen.

Was den Staat nicht interessiert

Am 21. Oktober 2026 beantwortet die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Grünen zur heutigen Situation der Angehörigen und Überlebenden Sie erklärt, dass 119 Betroffene insgesamt rund 2,14 Millionen Euro an Härteleistungen aus Bundesmitteln erhalten haben – durchschnittlich knapp 18.000 Euro pro Person.

Eine zusätzliche finanzielle Entschädigung speziell für NSU-Betroffene wegen des dokumentierten staatlichen Fehlverhaltens lehnt die Bundesregierung ab – mit Verweis auf die Gleichbehandlung anderer Terroropfer.

Wie die Bundesregierung einräumt, kennt sie nach eigener Aussage nicht einmal die Gesamtzahl aller vom NSU-Terror betroffenen Menschen. Die Abgeordneten fragen zudem nach den langfristigen wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen der Verbrechen. Wie leben die Angehörigen heute? Welche Belastungen bestehen fort? Wie wirken sich die Morde, Bombenanschläge und jahrelangen falschen Verdächtigungen auf ihren Alltag aus?

Die Antwort der Bundesregierung fällt knapp aus: Die individuellen Folgen seien unterschiedlich. Zusammenfassende Aussagen ließen sich deshalb nicht treffen. Entsprechende Studien lägen nicht vor – und seien auch nicht geplant.

Bittere Bilanz

Fünfzehn Jahre nach der Enttarnung des NSU ist die Bilanz bitter: Rechtsextreme haben weiter gemordet, rassistische Hetze ist längst in den Parlamenten angekommen. Von den fünf im NSU-Prozess Verurteilten sitzt nur noch Beate Zschäpe im Gefängnis. Das Terrornetzwerk ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt, das Versagen der Sicherheitsbehörden ohne angemessene Konsequenzen geblieben.

Die Familien der Ermordeten wurden jahrelang verdächtigt, ihre Warnungen ignoriert, die Aufklärung verschleppt. Dass sie noch immer gegen Rassismus kämpfen, Antworten einfordern und mancherorts selbst um würdige Gedenkorte streiten müssen, ist eine Schande. Vor allem für einen Staat, der ihnen lückenlose Aufklärung versprochen hat. (mig) Leitartikel Panorama

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