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Screenshot aus der WhatsApp Gruppe „Terror 18“ © exif-recherche.org

Damit „wenigstens Einer verreckt“

Brutale Chats: Neonazis planten im Anschlag auf Geflüchtete – Fragen zum Polizeieinsatz

Zwei Neonazis verabreden sich im Chat zu einen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft. Die Polizei durchsucht ihre Wohnungen und lässt sie laufen. Am nächsten Tag ist einer der Verdächtigen mit einem Benzinkanister unterwegs. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert unabhängige Untersuchung.

Dienstag, 03.11.2026, 13:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.11.2026, 13:24 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

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Nach mutmaßlichen rechtsextremen Anschlagsplänen auf eine Unterkunft für Geflüchtete im niedersächsischen Winsen (Luhe) wächst die Kritik am Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Ein 15-Jähriger aus Schleswig-Holstein soll gemeinsam mit einem 19-Jährigen einen Brandanschlag vorbereitet haben, bei dem Menschen sterben sollten. Obwohl die Polizei bereits am Donnerstag die Wohnungen der beiden Verdächtigen durchsuchte, wurde der Jüngere erst einen Tag später mit einem Benzinkanister aufgegriffen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen spricht von einem gravierenden Versagen der Sicherheitsbehörden.

Der 15-Jährige aus Wahlstedt im Kreis Segeberg sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Flensburg wird ihm vorgeworfen, sich zu einem Verbrechen verabredet und eine terroristische Straftat vorbereitet zu haben. Das Amtsgericht Flensburg erließ am Samstag Haftbefehl. Gegen den 19-Jährigen aus Winsen ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen.

Konkrete Mordpläne in Neonazi-Chats

Ausgangspunkt der Ermittlungen sind Chat- und Sprachnachrichten einer rechtsextremen WhatsApp-Gruppe namens „Terror 18“. Die antifaschistische Rechercheplattform EXIF veröffentlichte am Montag umfangreiche Auszüge daraus.

Die veröffentlichten Protokolle zeigen, dass die Teilnehmer nicht nur rassistische Gewaltfantasien austauschten, sondern offenbar einen Anschlag mit tödlichem Ausgang vorbereiteten. Sie besprachen mögliche Tatorte, die Beschaffung von Brandmitteln und die Beteiligung weiterer Personen.

„Lass mal was anzünden, besser, weil wenn das Haus Feuer fängt und die da nicht rechtzeitig aus dem Haus kommen, verbrennen die alle und das ist sogar viel besser“, soll der 15-Jährige am 26. Oktober in einer Sprachnachricht erklärt haben. In einer weiteren Nachricht sagte er demnach: „Wir müssen erst mal gucken, dass diese Aktion wirklich nach Plan läuft und dass da wenigstens Einer verreckt, ne. Sonst lohnt sich das finde ich auch gar nicht.“

Auch ein elfjähriger Junge und seine Mutter kamen in den Gesprächen vor. Der 19-Jährige soll beschrieben haben, wo das Kind wohne, und Einzelheiten zur Sicherung der Fenster weitergegeben haben. In einer anderen Sprachnachricht kündigte er die Ermordung eines Bewohners an: „Ich werd ihm dann die Kehle durchschneiden.“ Über einen möglichen Brandanschlag auf Unterkünfte ukrainischer Geflüchteter sagte er: „Das wird so geil ey, ich höre die Ukrainer schon schreien, ich liebe es.“

Dass die Teilnehmer auch die praktische Durchführung besprachen, zeigt eine weitere Nachricht des 15-Jährigen: „Wir brauchen mindestens vier Leute. Zwei die Schmiere stehen, einer der filmt und einer führt die Tat aus.“ Andere Gruppenmitglieder boten daraufhin ihre Unterstützung an.

Nach den Recherchen soll der 19-Jährige bereits am 26. Oktober eine Fensterscheibe einer Unterkunft für Geflüchtete in Winsen mit einem Stein eingeworfen haben. Ein Video davon soll er anschließend in der Gruppe verbreitet haben. In einer Sprachnachricht verhöhnte er die Bewohner, die nach dem Angriff geweint hätten: „Die dachten, die werden jetzt umgebracht oder so“, sagte er demnach lachend. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg konnte den mutmaßlichen Steinwurf bislang nicht bestätigen.

Trotz Durchsuchung weiter auf freiem Fuß

Besonders das Vorgehen der Sicherheitsbehörden wirft Fragen auf. Bereits vor den Durchsuchungen am 29. Oktober hatten Journalisten des NDR die Polizei über die Anschlagsgefahr informiert. Ermittler durchsuchten daraufhin die Wohnungen der beiden Verdächtigen und beschlagnahmten Mobiltelefone. Festgenommen wurden die Beschuldigten zunächst nicht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg hatten die Durchsuchungen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Umsetzung der Anschlagspläne ergeben. Auch in Schleswig-Holstein gingen die Behörden nach einem Bericht von t-online zunächst davon aus, dass die Verdächtigen nach der Entdeckung ihrer Pläne von einer Tat absehen würden.

Die veröffentlichten Nachrichten deuten allerdings darauf hin, dass sich zumindest der 15-Jährige nicht abschrecken ließ. Bereits wenige Stunden vor der Durchsuchung hatte er laut EXIF erklärt, er habe keine Angst vor einem Polizeieinsatz: „Das hält mich nicht auf, selbst wenn ich in den Bau geh.“ Noch am Donnerstagabend meldete er sich demnach über ein anderes Telefon in der Gruppe und warnte die übrigen Mitglieder vor den Ermittlungen.

Am Freitagabend, dem 30. Oktober, spitzte sich die Situation zu. Nach Darstellung von EXIF kaufte der Jugendliche Benzin und wollte gegen 19 Uhr sein Wohnhaus verlassen. Antifaschisten hätten ihn angesprochen und aufgefordert, bis zum Eintreffen der Polizei stehen zu bleiben. Der Jugendliche habe der Aufforderung Folge geleistet.

Die Polizei bestätigte, dass der 15-Jährige mit einem Benzinkanister angetroffen und ohne Widerstand festgenommen wurde. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg erklärte gegenüber t-online, die Polizei sei nach Hinweisen eines Journalisten und eines Anwohners eingeschritten. Ob die Antifaschisten den Jugendlichen zuvor wie von EXIF geschildert aufgehalten hatten, konnten die Ermittlungsbehörden zunächst nicht bestätigen.

Bundesweit vernetzte Neonazis

Die mutmaßlichen Anschlagspläne waren offenbar Teil eines größeren rechtsextremen Netzwerks. Nach EXIF-Recherchen wurde die WhatsApp-Gruppe „Terror 18“ am 9. September gegründet und wuchs auf 43 Mitglieder an. Die Teilnehmer kamen aus verschiedenen Bundesländern und organisierten sich teilweise in regionalen Untergruppen.

Innerhalb der Gruppe wurden Führungspositionen vergeben, nationalsozialistische Propaganda verbreitet und Gewalttaten verherrlicht. Mitglieder sollen aufgefordert worden sein, ihre Gewaltbereitschaft durch gefilmte Taten nachzuweisen.

Der Gruppenname lehnt sich an die rechtsextreme Organisation „Combat 18“ an, deren deutscher Ableger 2020 verboten wurde. Die Zahl 18 steht in der Neonazi-Szene für die Initialen Adolf Hitlers.

EXIF beschreibt zudem Verbindungen einzelner Gruppenmitglieder zu anderen rechtsextremen Zusammenschlüssen, darunter das „Nationale Netzwerk“ und das Umfeld der „Letzten Verteidigungswelle“. Gegen acht Mitglieder und Unterstützer dieser rechtsterroristischen Vereinigung verhängte das Hamburger Oberlandesgericht im August 2026 Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Die damals Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Zu ihren Taten gehörten unter anderem Brandanschläge und versuchter Mord.

Flüchtlingsrat fordert unabhängige Untersuchung

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert angesichts der Vorgänge in Winsen eine unabhängige Überprüfung des Polizeieinsatzes. Es müsse geklärt werden, welche Informationen den Behörden wann vorlagen und warum die Verdächtigen nach den Durchsuchungen zunächst auf freiem Fuß blieben.

„Wenn rassistische Anschlagspläne bekannt sind, darf der Staat nicht erst reagieren, wenn der Benzinkanister schon gefüllt ist“, erklärte Geschäftsführer Muzaffer Öztürkyilmaz. Dass die Polizei erst nach einem erneuten Hinweis aus journalistischer Recherche eingeschritten sei, bezeichnete er als gravierendes Versagen der Sicherheitsbehörden.

Der Flüchtlingsrat verlangt außerdem, die Ermittlungen auf das gesamte rechtsextreme Netzwerk auszuweiten. Aus den veröffentlichten Nachrichten gehe hervor, dass weitere Gruppenmitglieder von den Plänen gewusst und teilweise Unterstützung angeboten hätten. Die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssten eine umfassende Aufklärung sicherstellen.

Zugleich fordert die Organisation einen besseren Schutz der bedrohten Menschen. Die Bewohner der betroffenen Unterkunft müssten erfahren, welche Gefahr bestanden habe und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden seien. Ihnen sollten unabhängige Beratung, Sprachmittlung und bei Bedarf psychosoziale Unterstützung angeboten werden.

Offen ist bislang, welche Schutzmaßnahmen die Behörden für die Bewohner der mutmaßlich bedrohten Unterkunft veranlasst haben. Auch die Frage, ob weitere Mitglieder der Chatgruppe strafrechtlich verfolgt werden, ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen dauern an. (mig) Aktuell Panorama

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