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Oberlandesgericht Dresden © Jens Schlueter/AFP

Gesetzentwurf zur Schöffenwahl

Ein seit 20 Jahren ungelöstes Problem: Neonazis auf der Richterbank

Eine Berliner Schöffin fantasierte davon, Ausländer zu töten. Neonazis werben seit Jahren gezielt um Richterämter. Ein Gesetz dagegen scheiterte bereits. Nun unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Ob die neuen Regeln Rechtsextremisten von der Richterbank fernhalten? Und was geschieht mit Strafurteilen, an denen rechtsextreme Richter beteiligt waren?

Von Dienstag, 13.10.2026, 14:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.10.2026, 14:43 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

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Zwei Mitarbeiter einer Umzugsfirma tauschen im September 2025 in einer Berliner Behörde ein Möbelstück aus, als sie eine Angestellte etwas Ungeheuerliches sagen hören: Wäre sie an der Macht, würde sie alle Ausländer in Deutschland umbringen. Sie erzählt auch, dass sie eine Waffe zu Hause habe und sich einem gewalttätigen Mob anschließen würde. Die Männer melden den Vorfall. Die Frau verliert ihren Arbeitsplatz. Wenige Monate später auch ihr Richteramt.

Denn die Frau war Schöffin am Landgericht Berlin I. Als ehrenamtliche Richterin entschied sie gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Im Februar 2026 enthob sie das Berliner Kammergericht ihres Amtes. Ihre rassistischen Gewaltfantasien seien mit der Menschenwürde und den Pflichten einer unparteiischen Richterin unvereinbar, befand das Gericht.

Dass die Frau überhaupt auf der Richterbank saß, wirft Fragen auf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nun die Regeln verschärfen, damit Verfassungsfeinde gar nicht erst Schöffen werden. Doch das Problem ist seit Jahren bekannt. Und Fälle wie der in Berlin sind keine Ausnahmeerscheinung.

Rechtsextreme wollen über Schuld und Strafe mitentscheiden

Eine Recherche des Netzwerks „Correktiv“ ergab 2024, dass in der vorangegangenen fünfjährigen Amtsperiode mindestens elf Schöffen durch verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen aufgefallen waren. Darunter waren auch Personen aus der rechtsextremen Szene und dem Reichsbürger-Milieu. Wie viele weitere unentdeckt blieben, ist unbekannt.

Dabei versuchen rechtsextreme Organisationen schon lange, das Schöffenamt gezielt für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Bereits 2008 mobilisierte die rechtsextreme NPD ihre Anhänger für das Ehrenamt, um Einfluss auf Strafverfahren zu gewinnen – insbesondere auf das Strafmaß gegen ausländische und linke Angeklagte. Vor der Schöffenwahl 2023 riefen auch die rechtsextremen Freien Sachsen zur Kandidatur auf. Ziel sei es unter anderem, „den grünen Richter zu überstimmen, der bei Neubürgern wieder einmal kulturellen Strafrabatt geben will“, hieß es in einem Telegram-Aufruf.

Die Macht der Schöffen

Das ist tatsächlich möglich. Schöffen sind keine bloßen Beisitzer. Sie haben bei Entscheidungen über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Am Amtsgericht können zwei Schöffen einen Berufsrichter sogar überstimmen.

Wie brisant das werden kann, zeigte sich Anfang 2023 am Landgericht Erfurt. Dort saß eine Aktivistin aus der rechten Szene als Schöffin in einem Prozess gegen mutmaßliche Schleuser. Zuvor hatte sie unter anderem eine Demonstration angemeldet, zu der führende Vertreter der extremen Rechten eingeladen waren. Erst als Journalisten des MDR sie auf der Richterbank wiedererkannten, wurde der Fall öffentlich. Der Prozess musste neu beginnen. Die Frau verlor ihr Richteramt wegen eines Verstoßes gegen die richterliche Pflicht.

Ob rechtsextreme Schöffen Urteile tatsächlich in ihrem Sinne beeinflusst haben, ist bislang nicht nachgewiesen. Die gezielten Versuche, Einfluss auf die Justiz zu gewinnen, und die Beteiligung entsprechender Personen an Strafverfahren sind dagegen dokumentiert.

Reform schon einmal gescheitert

Die Gefahr ist auch der Politik seit Langem bekannt. Bereits 2008 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass ehrenamtliche Richter der Verfassung verpflichtet sind. Anlass war ein rechtsextremer Musiker, der jahrelang als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart tätig gewesen war.

Trotzdem dauerte es bis 2023, ehe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegte, der den Ausschluss verfassungsfeindlicher ehrenamtlicher Richter ausdrücklich festschreiben sollte. Der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollte verhindern, dass Extremisten über das Schöffenamt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen.

Der Entwurf wurde im Oktober 2023 im Bundestag beraten. Im Januar 2024 hörte der Rechtsausschuss Sachverständige an. Sie begrüßten die Reform grundsätzlich, stritten jedoch über mögliche Folgen für Strafprozesse. Danach kam das Vorhaben nicht mehr voran. Mit dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 und den vorgezogenen Neuwahlen scheiterte schließlich auch dieser Gesetzesanlauf.

Hinter dem Streit stand eine grundsätzliche Frage: Was passiert mit einem Strafurteil, wenn sich herausstellt, dass daran ein verfassungsfeindlicher Schöffe beteiligt war?

Streit um Urteile mit extremistischen Schöffen

Der damalige Gesetzentwurf sah vor, dass Menschen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen zwingend vom Richteramt ausgeschlossen werden. Wäre eine solche Person trotzdem als Schöffe eingesetzt worden, hätte das erhebliche Folgen für Strafverfahren haben können.

Denn ein Gericht kann als fehlerhaft besetzt gelten, wenn ein gesetzlich ausgeschlossener Richter daran mitwirkt. Angeklagte könnten ein entsprechendes Urteil deshalb anfechten, ohne nachweisen zu müssen, dass die politischen Überzeugungen des Schöffen die Entscheidung tatsächlich beeinflusst haben. Bei einem erfolgreichen Rechtsmittel müsste der Prozess möglicherweise wiederholt werden.

Der Bundesrat warnte vor dieser Konsequenz. Die Länder befürchteten, dass Strafverfahren vermehrt wegen Zweifeln an der Verfassungstreue einzelner Schöffen angefochten werden könnten. Das könne die Justiz erheblich belasten und die Rechtssicherheit gefährden.

Die damalige Bundesregierung hielt dagegen: Wer Verfassungsfeinde zwingend vom Richteramt ausschließen wolle, müsse auch entsprechende rechtliche Konsequenzen zulassen. Andernfalls werde das falsche Signal gesendet.

Eine Einigung kam nicht zustande. Erst im November 2025 verständigten sich die Justizminister der Länder auf einen neuen Vorstoß: Verfassungsfeinde sollten zwingend vom Schöffenamt ausgeschlossen werden, ohne dass ihre Beteiligung automatisch einen zusätzlichen Grund zur Anfechtung von Urteilen schafft.

Neue Regeln gegen eine alte Gefahr

Nun greift Bundesjustizministerin Hubig das Vorhaben wieder auf. Ihr am Montag vorgelegter Entwurf sieht vor, die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz festzuschreiben. Zudem sollen Menschen vom Schöffenamt ausgeschlossen werden, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurden. Bisher gilt grundsätzlich eine Grenze von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Auch mögliche Blockaden bei Schöffenwahlen will Hubig verhindern. Künftig sollen die bisherigen Amtsinhaber so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Damit soll verhindert werden, dass extremistische Parteien durch die Blockade von Wahlen die Arbeit der Strafgerichte lahmlegen.

Doch die entscheidende Schwachstelle könnte an anderer Stelle liegen. Schon heute können verfassungsfeindliche Schöffen aus dem Amt entfernt werden. Problematisch ist vor allem, ob die zuständigen Stellen rechtzeitig von entsprechenden Einstellungen und Aktivitäten erfahren.

Daran gibt es Zweifel. Die Auswahl der Schöffen beginnt in den Kommunen, die Vorschlagslisten erstellen. Anschließend entscheiden Wahlausschüsse bei den Gerichten über die Besetzung der Ehrenämter. Wie gründlich Bewerber überprüft werden, unterscheidet sich zwischen den Ländern. Bereits bei der Anhörung 2024 wurden Lücken in diesem Verfahren kritisiert.

Eine routinemäßige Überprüfung aller Bewerber durch den Verfassungsschutz hält Hubig hingegen „nicht für geboten“. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue könnten die Wahlausschüsse öffentliche Profile in sozialen Netzwerken prüfen oder Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen, erklärte die Ministerin gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Wenn der Zufall die Justiz schützt

Dass die Berliner Schöffin mit den rassistischen Gewaltfantasien ihr Amt verlor, war keiner gründlichen Überprüfung durch die Justiz zu verdanken. Zwei Umzugsmitarbeiter hörten ihre Äußerungen zufällig mit – und hatten die Courage, sie zu melden.

Genau darin liegt die Schwachstelle von Hubigs Reform. Strengere Ausschlussregeln helfen wenig, wenn verfassungsfeindliche Einstellungen unentdeckt bleiben. Wer seine Gesinnung bei der Bewerbung verbirgt und öffentlich nicht auffällt, könnte auch künftig auf der Richterbank landen.

Ob die Zurückhaltung der Ministerin beim Prüfungsverfahren zu einem Stolperstein für das Gesetz wird, wird sich zeigen. Um seinen Erfolg beurteilen zu können, müsste die Bundesregierung allerdings wissen, wie groß das Problem ist. Doch genau das kann sie nicht beziffern. Im Sommer 2026 räumte sie auf eine parlamentarische Anfrage ein, dass ihr keine bundesweiten Zahlen über Bewerber mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund, deren Wahl oder entsprechende Amtsenthebungen vorliegen.

So bleibt offen, wie viele Extremisten bereits auf der Richterbank sitzen, wie viele dorthin streben und ob das neue Gesetz daran etwas ändern wird. Im Berliner Fall waren es zwei aufmerksame Umzugsmitarbeiter, die die Justiz auf die richtige Spur brachten. Auf solche Zufälle sollte ein Rechtsstaat nicht angewiesen sein. (mig) Leitartikel Panorama

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