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Blaulicht (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Blaulicht im September 2026

Kippa, Kopftuch und Hakenkreuze im Polizeiprotokoll

Ein Mann mit Kippa wird geschlagen und getreten, einer Frau das Kopftuch heruntergerissen, an einer Synagoge Feuer gelegt. Polizeimeldungen aus dem September zeigen rechte und menschenfeindliche Taten – und zugleich, wie viel im Dunkeln bleibt. Die MiGAZIN-Recherche für September 2026:

Sonntag, 04.10.2026, 13:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.10.2026, 13:43 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

Am Düsseldorfer Rathausufer ist ein Mann am Abend des 22. September mit seiner Freundin unterwegs. Er trägt einen schwarzen Pullover mit dem Emblem der israelischen Streitkräfte – und, wie die Polizei später nach Auswertung von Zeugenaussagen und Videoaufnahmen feststellt, eine Kippa. Zwei Frauen sprechen ihn an und beleidigen ihn nach Polizeiangaben israelfeindlich. Dann mischen sich zwei Männer ein. Sie schlagen und treten auf den Mann ein. Der Staatsschutz übernimmt. Zwei Tage später richtet die Polizei eine Ermittlungskommission ein und spricht von einem „möglicherweise antisemitisch motivierten“ Übergriff. Inzwischen, seit dem 2. Oktober, fahndet die Polizei öffentlich nach zwei Tatverdächtigen.

Einen Tag zuvor, am 21. September, wird in der Kasseler Fußgängerzone eine 26-jährige Frau angegriffen. Eine 19-Jährige greift ihr nach Angaben der Polizei unvermittelt ins Kopftuch und zieht es herunter. Dabei werden der Frau offenbar Haare ausgerissen. Zugleich soll die Angreiferin volksverhetzende Aussagen geschrien haben. Das Opfer wird leicht verletzt. Ermittelt wird wegen Volksverhetzung und Körperverletzung. Die Polizei nennt die Tat nicht ausdrücklich antimuslimisch. Kopftuch, Tatablauf und volksverhetzende Äußerungen bilden jedoch einen Kontext, der eine solche Prüfung nahelegt.

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Vier Tage zuvor steht in Wuppertal nicht ein Mensch, sondern ein jüdischer Ort im Zentrum. Ein Mann verteilt auf den Treppenstufen vor der Bergischen Synagoge eine brennbare Flüssigkeit und zündet sie an. Das Feuer wird sofort gelöscht, der 37-Jährige kurz darauf festgenommen. Der Staatsschutz übernimmt die Ermittlungen. Ein antisemitisches Motiv nennt die Polizei in ihrer Meldung allerdings nicht. Der Tatort ist eindeutig, das Motiv ist es nach dem veröffentlichten Ermittlungsstand nicht.

Wenn sichtbare Zugehörigkeit zur Angriffsfläche wird

Die drei Fälle gehören zu den auffälligsten Polizeimeldungen des Monats, aber sie stehen nicht allein. Auf dem Bremer Marktplatz soll eine 41-Jährige am 12. September eine Familie mit ihrem vierjährigen Kind rassistisch beleidigt haben. In einem Linienbus im Landkreis Ludwigsburg beschimpfte eine Frau nach Polizeiangaben Fahrgäste und insbesondere den Busfahrer mit Bezug auf dessen vermeintliche Zugehörigkeit zum Islam; die Kriminalpolizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Und in einem Schnellrestaurant in Hennef soll eine Frau neben ausländerfeindlichen und sexistischen Beleidigungen auch Gegenstände geworfen und eine Körperverletzung versucht haben.

Die Tatorte sind denkbar alltäglich: eine Promenade, eine Fußgängerzone, ein Bus, ein Schnellrestaurant, ein Marktplatz. Gerade darin liegt ein Teil der Botschaft. Menschenfeindlichkeit erscheint in Polizeimeldungen nicht nur als organisierte Szene oder politischer Aufmarsch. Sie taucht dort auf, wo Menschen einkaufen, zur Arbeit fahren, spazieren gehen oder mit ihrem Kind durch die Stadt laufen.

Der häufigste Fund: Hakenkreuze

Den größten Teil des im September recherchierten Materials machen keine spektakulären Gewalttaten aus, sondern Propagandadelikte: Hakenkreuze, NS-Parolen, rassistische Schriftzüge und verbotene Gesten. In Gelsenkirchen registrierte die Polizei Anfang September rund ein Dutzend Anzeigen wegen rechtsextremer Schmierereien. Betroffen waren unter anderem eine Moschee – laut Polizei ein türkisches Kulturzentrum –, ein evangelischer Gebetsverein, das Musiktheater und weitere Flächen im Stadtgebiet.

In Duisburg wurden Zelte und Anhänger rund um das Haus einer Religionsgemeinschaft unmittelbar vor einem Kinderfest mit Hakenkreuzen, Beleidigungen und weiteren Schmierereien versehen. Eine der aufgebrachten Formulierungen wertete die Polizei ausdrücklich als antisemitische Straftat. In Uetersen beschädigten Unbekannte das Auto eines Bürgermeisterkandidaten und hinterließen einen Wahlflyer mit fremdenfeindlicher Beschriftung.

Auch Schulen, Firmenflächen, Parkbänke und Hauswände wurden zur Projektionsfläche. An einer Grundschule in Baunatal sprühten Unbekannte Hakenkreuze und verfassungsfeindliche Parolen auf Bänke, einen Tisch und Fenster. In Hainburg fanden sich rassistische Parolen und Hakenkreuze an einer Schleuse. Ähnliche Meldungen kamen unter anderem aus Jena, Darmstadt, Altenburg, Stadthagen, Osburg, Göttingen, Rüsselsheim und Kelsterbach.

Das Muster wirkt banal, weil es sich wiederholt. Genau das macht es bemerkenswert. Ein Hakenkreuz auf einer Schulwand oder einer Parkbank ist kein großes Ermittlungsdrama. Es ist aber eine öffentlich platzierte Botschaft. Wer sie sehen soll, muss nicht erst Mitglied einer Chatgruppe werden oder eine Demonstration besuchen. Der öffentliche Raum liefert frei Haus.

Hitlergruß zwischen Bahnhof, Bus und Stadion

Daneben zieht sich eine zweite Gruppe durch den Monat: Hitlergrüße und nationalsozialistische Parolen im öffentlichen Raum. Die Polizei meldete entsprechende Vorfälle unter anderem aus Syke, Neubrandenburg, Essen, Gießen, Magdeburg, Weimar und Kassel. In Frankfurt zeigte eine Frau nach Polizeiangaben bei einer Großveranstaltung im Deutsche Bank Park den Hitlergruß; eine 50-Jährige meldete sich später selbst bei der Polizei. Zwei spanische Touristen sollen sich zudem vor der Alten Oper gegenseitig beim Hitlergruß fotografiert haben.

Solche Meldungen erzählen wenig über die politische Biografie der Beschuldigten. Alkohol, Provokation, Unwissenheit oder psychische Auffälligkeiten werden in einzelnen Mitteilungen erwähnt. Das kann für den konkreten Fall wichtig sein. Am Tatbestand der verbotenen Symbolik und an ihrer Wirkung im öffentlichen Raum ändert es zunächst nichts.

Hessen fällt auf – aber das ist keine Kriminalstatistik

Im recherchierten Material tauchen Hessen und Nordrhein-Westfalen besonders häufig auf. Daraus lässt sich nicht seriös ableiten, dass dort im September tatsächlich mehr rechte oder rassistische Taten begangen wurden als anderswo. Polizeibehörden veröffentlichen unterschiedlich häufig, unterschiedlich detailliert und mit unterschiedlichen Schlagworten. Manche Dienststellen melden nahezu jedes Hakenkreuz einzeln, andere bündeln Vorgänge oder veröffentlichen zu vergleichbaren Fällen gar keine Pressemitteilung.

Die Häufung in einer Recherche sagt deshalb immer auch etwas über Pressearbeit aus. Das gilt ebenso für den Staatsschutz: Dass er in vielen der gefundenen Fälle ermittelt, ist ein wichtiges Signal für die mögliche politische Relevanz einer Tat, aber noch kein Beweis für ein bestimmtes Motiv.

Das zeigt etwa Ahlen. Dort wurde nachts die Fensterscheibe einer Moschee mit einer Glasflasche beschädigt. Ob die Tat einen politischen Hintergrund hatte, war nach Polizeiangaben noch Gegenstand der Ermittlungen. Solche Fälle gehören in die Recherche, aber nicht automatisch in die Schublade „antimuslimische Tat“. Ein voreiliger Ausschluss einer politischen Motivation verbietet sich allerdings ebenso.

Nicht nur Schmierereien

Zugleich endete der Monat mit Ermittlungen, die weit über einzelne Parolen oder Graffiti hinausreichen. In Hessen vollstreckten Ermittler am 24. September acht Durchsuchungsbeschlüsse gegen acht männliche Beschuldigte im Alter zwischen 15 und 42 Jahren. Gegen sie wird wegen des Verdachts politisch rechts motivierter Straftaten ermittelt, darunter das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Beschlagnahmt wurden nach Angaben des Landeskriminalamts unter anderem Mobiltelefone, Messer, eine aus dem 3D-Drucker stammende Schlagwaffe, Sturmhaube und Sprühfarbe. Das LKA verwies zugleich auf 2.467 politisch rechts motivierte Straftaten in Hessen im Jahr 2025.

Am 30. September wiederum durchsuchten Ermittler in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern mehrere Objekte. Vier Beschuldigte stehen nach Angaben des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern im Verdacht, Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein. Auch hier gilt: Es geht um einen Verdacht, nicht um eine Verurteilung. Aber die Meldung setzt einen Kontrapunkt zu der Vorstellung, rechte Kriminalität erschöpfe sich in Schmierereien und alkoholisierten Hitlergrüßen.

Was Polizeimeldungen nicht erzählen

Wer einen Monat Polizeipresse liest, bekommt viele Anfänge und nur wenige Enden. Ein Angriff wird gemeldet. Ein Staatsschutzverfahren wird eröffnet. Zeugen werden gesucht. Danach verschwindet der Fall häufig aus der öffentlichen Wahrnehmung. Ob Tatverdächtige ermittelt, Anklagen erhoben oder Verfahren eingestellt werden, ist aus der ursprünglichen Meldung meist nicht zu erfahren.

Auch die Motive bleiben in Polizeimeldungen häufig offen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Hinweise auf ein menschenfeindliches Motiv vorliegen. In Eschwege etwa soll ein Mann einer Frau von hinten ausgerechnet an ihrem Kopftuch gezogen haben. Die Polizei ermittelt wegen versuchter Nötigung und Beleidigung und äußert sich in ihrer Meldung nicht zu einem möglichen antimuslimischen Hintergrund. Der Tatablauf legt eine solche Motivation allerdings nahe: Der körperliche Übergriff richtete sich gegen ein sichtbares religiöses Merkmal der Frau. Ob dies tatsächlich das Motiv war, ist zumindest offiziell nicht geklärt.

Das Polizeiprotokoll des Septembers ist deshalb keine Statistik rechter Gewalt. Es ist ein Ausschnitt: abhängig davon, was angezeigt wird, wie Polizei einen Vorgang bewertet, ob sie darüber informiert und mit welchen Worten sie das tut. Trotzdem bleibt nach Dutzenden Meldungen ein deutliches Bild. Hass und NS-Symbolik erscheinen nicht nur an den politischen Rändern, sondern mitten im Alltag. Und manchmal steht am Anfang einer Akte ein Mann, der mit Kippa und IDF-Emblem zunächst israelfeindlich beleidigt und anschließend geschlagen und getreten wurde – oder eine Frau, der jemand das Kopftuch vom Kopf riss.

Hinter jeder Meldung stehen Menschen. Menschen mit Familien, Kindern, Eltern, Freundinnen und Freunden. Menschen, die beleidigt, bedroht, verletzt, gedemütigt oder traumatisiert worden sein können. Über viele dieser Fälle müsste eigentlich einzeln weiterberichtet werden: Wie geht es den Betroffenen? Wurde ein Tatverdächtiger ermittelt? Kam es zu einer Anklage? Wie verliefen die Ermittlungen? Welche strafrechtlichen Folgen hatte die Tat?

Polizeimeldungen zeigen meist nur den Anfang eines Falls. Vieles danach bleibt unsichtbar – auch, weil Medien aus Zeit-, Kosten- und Ressourcengründen häufig nicht weiter recherchieren können. Das gilt auch für MiGAZIN: Mit einer kleinen Redaktion können wir oft nur einen monatlichen Überblick leisten. MiGAZIN finanziert sich wesentlich durch seine Leserinnen und Leser. Wer unabhängige Berichterstattung zu Rassismus, Migration und Minderheiten stärken möchte, kann uns mit einem MiGAZIN-Abo unterstützen.

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