
„Noch nicht erlebt“
Abschiebung trennt Eltern von drei Kleinkindern
Nach Angaben des Hessischen Flüchtlingsrats wurde ein kurdisches Ehepaar in die Türkei abgeschoben, während seine drei Kleinkinder in Deutschland in Obhut des Jugendamts blieben. Der Verein warnt vor einer möglicherweise dauerhaften Trennung der Familie. Das jüngste Kind ist fünf Monate, das älteste drei Jahre alt.
Montag, 03.08.2026, 21:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.08.2026, 21:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein kurdisches Ehepaar ist offenbar in die Türkei abgeschoben worden, während seine drei Kleinkinder in Deutschland in Obhut des Jugendamtes verblieben sind. Das berichtete der Hessische Flüchtlingsrat am Montag in Frankfurt am Main. Dadurch drohe eine dauerhafte Trennung der Eltern von ihren Kindern, kritisiert Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats.
Das Jugendamt hatte den Eltern demnach im Februar das Sorgerecht entzogen und einen Amtsvormund eingesetzt, der die Kinder im Alter von drei Jahren, anderthalb Jahren und fünf Monaten außerhalb der Familie untergebracht hatte. Dies sei jedoch keine endgültige Entscheidung, sondern eine vorläufige Inobhutnahme aus Gründen des Kinderschutzes gewesen. Nach Angaben von Unterstützerinnen und Unterstützern, auf die sich der Hessische Flüchtlingsrat beruft, hätten die Eltern weiterhin Umgangsrecht gehabt.
Flüchtlingsrat kritisiert
„Die Entscheidung, ob Kinder zu ihrem Schutz dauerhaft aus einer Familie genommen werden müssen, sollte ausschließlich bei den zuständigen mit Kindeswohl betrauten Behörden liegen und nicht bei Abschiebebehörden. Dass hier jetzt durch die Abschiebung Fakten geschaffen wurden, ist ein Skandal“, kommentierte Scherenberg den Vorgang.
„Wenn die Eltern einmal abgeschoben sind, ist eine Wiedereingliederung der Kinder in die Familie faktisch nicht mehr möglich – wie soll denn das Jugendamt beurteilen, ob das Verhalten der Eltern sich gebessert hat, wenn sie nicht mehr da sind und es dadurch auch keinen begleiteten Umgang mehr geben kann?“
„Noch nicht erlebt“
Die Eltern hätten durch die Abschiebung voraussichtlich keine Möglichkeit, nach Deutschland zurückzukehren. Zugleich könnten die Kinder nicht allein aus der Obhut des Jugendamts zu den Eltern abgeschoben werden.
„Dass jetzt Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden und diese in Obhut der Behörden bleiben, habe ich auch noch nicht erlebt“, sagte Scherenberg, „derartige Berichte kannte man bislang nur aus den USA und hätte sie auch in Deutschland nicht für möglich gehalten.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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