Ludwigshafen

Fünfköpfige Familie bei Abschiebung getrennt – Minderjähriger wurde zurückgelassen

Bei einer Abschiebung wurde eine armenische Familie getrennt - ein Minderjähriger blieb in Deutschland und gilt seitdem als vermisst. Nach öffentlicher Kritik kündigte die Stadt Ludwigshafen an, den Fall zu prüfen.

Montag, 26.04.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.04.2021, 13:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium will die Umstände einer Abschiebung überprüfen, bei der in Ludwigshafen eine armenische Familie von ihrem minderjährigen Sohn getrennt worden war. Der Fall werde gemeinsam mit den Ludwigshafener Behörden aufgearbeitet, teilte das Ministerium am Freitag in Mainz dem „Evangelischen Pressedienst“ auf Anfrage mit. Bei der Abschiebung einer Familie mit Kindern müssten die Belange des Kindeswohls zwingend berücksichtigt werden.

Daher dürfe es nicht zu einer dauerhaften Trennung von Eltern und Kindern kommen. „Ist eine solche dauerhafte Trennung im Verlaufe des Abschiebegeschehens zu befürchten, ist die Abschiebemaßnahme im Zweifel abzubrechen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. „Die Belange des Kindeswohls gehen vor.“

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Stadt in der Kritik

Die Stadt Ludwigshafen steht aktuell in der Kritik, weil bei der Abschiebung der fünfköpfigen Familie nach Armenien Ende März der älteste Sohn der Familie vor den Beamten davonlief. Die Eltern und die zwei jüngeren Geschwister des 16-Jährigen wurden ohne ihn in ihr Heimatland zurückgebracht. Der Jugendliche gilt seither als vermisst. Flüchtlingshilfe-Organisationen, Unterstützer der Familie und die pfälzische Diakonie hatten sich empört über den Vorfall geäußert.

Die Ludwigshafener Stadtverwaltung sieht bislang keine Anzeichen für ein Fehlverhalten ihrer Beamten während der Ereignisse. Die Vorgabe des Landes, bei einer Abschiebung minderjährige Kinder nicht dauerhaft von ihren Eltern zu trennen, gelte lediglich im Regelfall. Es könnten aber auch Ausnahmen gemacht werden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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