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Cem Özdemir (Die Grünen) © Thomas Kienzle/AFP

Dschems Koalitionsvertrag

Ländle feiert Aufstieg und verschweigt Rassismus

Mit Cem Özdemir steht Baden-Württemberg vor einem historischen Moment: Er dürfte der erste Ministerpräsident mit Bilderbuch-Migrationsgeschichte werden. Doch der grün-schwarze Koalitionsvertrag ist kein Aufbruch in ein modernes Einwanderungsland. Er offenbart blinde Flecken: Diskriminierung wird kaum, Rassismus gar nicht benannt.

Von Donnerstag, 07.05.2026, 11:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.05.2026, 11:13 Uhr Lesedauer: 14 Minuten  |  

Stuttgart, 8 März 2026. Wahlnacht. Die Grünen gewinnen die Landtagswahlen in Baden-Württemberg – mit Cem Özdemir an der Spitze. Es gibt politische Bilder, die größer sind als der Moment, in dem sie entstehen. Ein Grünen-Politiker, Sohn türkischer Gastarbeiter, auf dem Weg an die Spitze eines Landes, das sich gern als fleißig, tüchtig, weltoffen und ein bisschen besser organisiert versteht als der Rest der Republik – das ist so ein Bild. Ein Mann mit Einwanderungsgeschichte soll Ministerpräsident von Baden-Württemberg werden. Ausgerechnet dort, wo der Wohlstand von Werkbänken, Weltmärkten, Familienbetrieben, Hochschulen und der Arbeitskraft Zugewanderter lebt. Correctiv nannte Özdemir nach seinem Wahlsieg den „ersten migrantischen Ministerpräsidenten“; auch die Landeszentrale für politische Bildung ordnet den Machtwechsel als Zäsur ein: Özdemir folgt auf Winfried Kretschmann, der 15 Jahre regierte, während Grüne und CDU nach der Wahl mit gleich vielen Mandaten in die neue Koalition gehen.

Doch historische Symbolik ist noch keine Politik. Sie kann Türen öffnen, aber sie ersetzt nicht den Blick in den Maschinenraum. Und dort, im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU für 2026 bis 2031, zeigt sich ein Baden-Württemberg, das Vielfalt zwar anerkennt, sie aber vor allem verwalten will. Das Land will fördern, messen, sortieren, beschleunigen, begrenzen. Es will Bildungschancen verbessern, Integration organisieren, Fachkräfte gewinnen und Schutzsuchende schneller einordnen: Wer bleibt? Wer geht? Wer nützt dem Standort? Wer belastet das System?

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Der Vertrag heißt „Aus Verantwortung fürs Land – Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“. Schon der Titel klingt nach wetterfester Allzweckjacke, nicht nach gesellschaftspolitischem Aufbruch. Über den Entwurf sollten Grüne und CDU am 9. Mai 2026 auf Parteitagen beraten und abstimmen; Özdemirs Wahl im Landtag ist für den 13. Mai vorgesehen.

Der Vertrag, mit dem Özdemir voraussichtlich regieren wird, enthält gute Punkte – viele sogar. Aber welches Menschenbild trägt ihn?

Ein Vertrag für die Werkbank

Baden-Württemberg war lange CDU-Land. Seit 2011 regierten die Grünen, erst mit der SPD, dann seit 2016 mit der CDU. Winfried Kretschmann hatte daraus ein eigenes politisches Kunststück gemacht: grün regieren, konservativ klingen. Özdemir erbt nun nicht nur die Villa Reitzenstein, sondern auch dieses Modell. Nur ist die Zeit rauer geworden.

Die neue Koalition nennt sich nicht zufällig Reformkoalition. Im Zentrum steht die Wirtschaft. Grüne und CDU rückten bei der Vorstellung des Vertrags die Stärkung der Wirtschaft ins Zentrum; CDU-Chef Manuel Hagel sagte, Wirtschaft und Arbeitsplätze hätten klaren Vorrang.

Das ist für Baden-Württemberg nicht überraschend. Ein Land, das sich über Automobilindustrie, Maschinenbau, Mittelstand, Export und Ingenieurskunst definiert, denkt Politik oft vom Betrieb her. Der Koalitionsvertrag tut genau das. Er will Verfahren beschleunigen, Förderprogramme verschlanken, Gründungen erleichtern, Fachkräftezuwanderung effizienter machen. Das kann sinnvoll sein. Aber es prägt auch den Blick auf Einwanderung: Menschen erscheinen im Vertrag besonders dann willkommen, wenn sie als Arbeits- und Fachkräfte gebraucht werden.

Zur Fachkräftesicherung soll die Landesagentur für Fachkräftezuwanderung gestärkt werden. Anerkennungsverfahren sollen schneller laufen, Zuständigkeiten gebündelt, Ausländerbehörden entlastet werden. Positiv ist ausdrücklich, dass verhindert werden soll, dass Menschen ihre Arbeit verlieren, nur weil eine Arbeitserlaubnis nicht schnell genug erneuert wird. Auch längere Aufenthaltstitel für Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Studium sollen geprüft beziehungsweise genutzt werden.

Das ist pragmatisch und notwendig. Wer seit Jahren erlebt, wie ausländische Pflegekräfte, Handwerkerinnen, Ingenieure oder Auszubildende an Formularen, Terminen und Zuständigkeiten scheitern, kann gegen weniger Bürokratie wenig einwenden. Nur bleibt der Vertrag hier im Geist des Standortmanagements: Einwanderung ist willkommen, wenn sie Wachstum sichert. Der Mensch kommt im Paket mit Qualifikation, Beschäftigung und Verwertbarkeit. Wer Schutz sucht, wer arm ist, wer traumatisiert ist, wer erst einmal Hilfe braucht, landet in einem anderen Kapitel – und in einem anderen Ton.

Gute Bildung, aber alte Sortiermaschinen

Am stärksten ist der Vertrag dort, wo er früh ansetzt: bei Kindern. Das letzte Kindergartenjahr soll verbindlich und kostenfrei werden. Sprachförderung soll beim Übergang in die Grundschule verbindlicher werden. Das Programm „SprachFit“ soll ausgebaut, Sprach-Kitas sollen gestärkt, Kinder- und Familienzentren in sozial herausfordernden Lagen gefördert werden. An Grundschulen im Startchancen-Programm können Familiengrundschulzentren entstehen. Multiprofessionelle Teams sollen nach Sozialindex ausgebaut werden.

Das ist mehr als Symbolpolitik. Gerade Kinder aus armen Familien, aus Einwanderungsfamilien oder aus Familien, die das deutsche Bildungssystem nicht aus dem Effeff kennen, profitieren von früher Förderung, guter Elternarbeit, Schulsozialarbeit und starken Kitas. Wer Bildungsgerechtigkeit ernst meint, muss vor der ersten Klassenarbeit anfangen, nicht erst beim Abitur.

Auch das kostenfreie und verpflichtende letzte Kindergartenjahr ist bildungspolitisch stark. Es kann jene Kinder erreichen, die sonst zu spät oder gar nicht in frühkindliche Bildungsangebote kommen. Es kann Sprachförderung verbindlicher machen und Eltern entlasten. In einem Land, das gern von Leistung spricht, ist das ein wichtiger Gedanke: Leistung setzt Startchancen voraus.

Doch genau hier beginnt die Ambivalenz. Der Vertrag betrachtet Bildungsgerechtigkeit vor allem als Förderproblem: Sprachstand messen, Förderbedarf feststellen, Daten weitergeben, Kompetenzen sichern. Das ist nicht falsch. Aber es ist unvollständig. Denn Bildungsungleichheit entsteht nicht nur, weil Kinder zu wenig Deutsch sprechen oder Eltern zu wenig über Schule wissen. Sie entsteht auch durch Erwartungen, Empfehlungen, Zuschreibungen, Klassismus, Rassismus und ein Schulsystem, das Kinder früh sortiert.

Der Vertrag stellt diese alte, defizitorientierte Sortiermaschine kaum infrage. Die Grundschulempfehlung wird eher gestärkt als problematisiert. Von rassismuskritischer Schulentwicklung, diskriminierungssensibler Leistungsbewertung oder unabhängigen Beschwerdestellen für Schülerinnen, Schüler und Eltern ist wenig zu sehen. Mehrsprachigkeit erscheint kaum als Ressource, sondern vor allem als Ausgangspunkt für Deutschförderung.

So entsteht ein merkwürdiges Bild: Das Land reicht Kindern die Hand, hält aber gleichzeitig die alte Schablone bereit. Es will fördern, aber nicht grundlegend fragen, warum manche Kinder immer wieder als förderbedürftig markiert werden.

Integration: helfen, aber auch erziehen

Im Integrationskapitel zeigt sich ein ähnliches Muster. Positiv ist: Der Pakt für Integration mit den Kommunen soll fortgeführt, das Integrationsmanagement gesichert, das Partizipations- und Integrationsgesetz novelliert werden. Das ist wichtig, denn Baden-Württemberg besitzt mit dem 2015 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe zwar bereits ein integrationspolitisches Strukturgesetz. Es stärkt Integrationsarbeit, Beteiligung und interkulturelle Öffnung. Ein echtes Landesantidiskriminierungsgesetz, das Betroffene auch gegenüber staatlichen Stellen wie Schulen, Behörden oder Polizei rechtlich schützt, ist das aber nicht.

Der Vertrag will Deutschkurse und Integrationsangebote stärken, Frauen mit Einwanderungsgeschichte besser in Arbeit bringen, Kinderbetreuung, Teilzeitausbildung und Mentorinnenprogramme fortführen. Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Welcome Center und Sprachförderung werden als Bausteine genannt.

Das hört sich nach solider Integrationspolitik an. Kommunen brauchen verlässliche Strukturen, nicht alle zwei Jahre neue Projektlogiken. Migrantinnen brauchen keine Sonntagsreden über Selbstbestimmung, sondern Kinderbetreuung, Beratung, Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitgeber, die Lebensrealitäten mitdenken und berücksichtigen. Aber auch hier steckt eine Schieflage. Integration wird im Vertrag stark als Erwartung formuliert: mitmachen, Sprache lernen, arbeiten, Werte leben.

Ein moderner Integrationsvertrag hätte auch danach gefragt: Wie öffnet sich der Staat? Wie divers sind Verwaltungen, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte? Wo erleben Menschen Diskriminierung? Welche Macht haben Betroffene, sich zu wehren? Der Koalitionsvertrag beantwortet diese Fragen kaum. Er spricht viel über Integration in Institutionen, aber wenig über die Integration der Institutionen in die Realität eines Einwanderungslandes.

Der große blinde Fleck: Rassismus

Der auffälligste Mangel des Vertrags ist nicht das, was er sagt. Es ist das, was er nicht sagt.

Baden-Württemberg bekennt sich zu einer offenen Gesellschaft. Der Vertrag verspricht gleiche Chancen unabhängig von Herkunft, Glaube, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Er will ein Landesprogramm Demokratieförderung schaffen, Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen, Hasskriminalität stärker in den Blick nehmen und die Task Force gegen Hass und Hetze beim LKA fortführen.

Das ist richtig. Aber Rassismus wird damit vor allem als Extremismusproblem behandelt – als etwas, das laut, aggressiv, strafbar oder verfassungsfeindlich auftritt. Der Alltag bleibt unterbelichtet: die abgelehnte Wohnungsbewerbung, die schlechtere Note bei gleichem Aufsatz, das misstrauische Amt, die Polizeikontrolle, der herabwürdigende Blick auf das Kopftuch, die ständige Frage, woher man „wirklich“ komme.

Besonders deutlich wird diese Leerstelle beim Landesantidiskriminierungsgesetz. Im Koalitionsvertrag findet sich kein Vorhaben für ein solches Gesetz. Zwar ist punktuell von Antidiskriminierung die Rede, doch ein umfassendes Gesetz, das Menschen vor Diskriminierung durch staatliche Stellen wie Schulen, Behörden oder Polizei schützt, ist nicht vorgesehen. Das wiegt umso schwerer, weil Baden-Württemberg bislang kein Landesantidiskriminierungsgesetz hat und ein entsprechendes Vorhaben der Vorgängerregierung gescheitert ist.

Überhaupt ist schon die Wortwahl aufschlussreich. In dem mehr als 160 Seiten starken Koalitionsvertrag taucht der Wortstamm „Diskriminierung“ nur drei Mal auf: einmal im Zusammenhang mit Hochschulen, einmal beim Schutz queeren Lebens, einmal bei der diskriminierungsfreien Anwendung von KI in der Steuerverwaltung. Kein einziges Mal wird damit ausdrücklich die Alltagserfahrung ethnischer oder religiöser Minderheiten beschrieben – nicht die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen und Schüler, nicht die Benachteiligung von Menschen mit ausländisch klingendem Namen auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt, nicht die Diskriminierung in Ämtern und Behörden, im Fitnessstudio oder an der Diskotür. Und auch nicht die in der Politik, lieber Dschem.

Noch auffälliger: Das Wort „Rassismus“ kommt im gesamten Vertrag kein einziges Mal vor – in keiner einschlägigen Schreibvariante. Zufall? Vielleicht. Politisch aussagekräftig ist es trotzdem. Denn ein Koalitionsvertrag, der ein Einwanderungsland regieren will, Rassismus aber nicht einmal beim Namen nennt, beschreibt nicht nur eine Leerstelle. Er produziert sie durch Verschweigen.

Das ist politisch schwer zu übersehen. Ein Land, das Verwaltung digitalisieren, Genehmigungen beschleunigen und Förderprogramme um ein Drittel reduzieren will, findet keinen vergleichbaren Ehrgeiz beim Schutz vor Diskriminierung und Rassismus. Bürokratieabbau bekommt ein Gesetz, Antidiskriminierung nicht einmal warme Worte.

Antisemitismus klar benannt – andere Formen von Rassismus weniger

Deutlich stärker ist der Vertrag beim Schutz jüdischen Lebens. Antisemitismus, Judenhass und Israelfeindlichkeit werden klar benannt. Beratungsstellen sollen unterstützt, der Antisemitismusbeauftragte und die Polizeirabbiner fortgeführt, jüdische Einrichtungen geschützt und Schulen sensibilisiert werden. Das ist notwendig und angesichts der Bedrohung jüdischen Lebens unverzichtbar.

Problematisch ist nicht, dass Antisemitismus deutlich benannt wird. Problematisch ist, dass andere Formen von Rassismus nicht mit ähnlicher Klarheit vorkommen. Antimuslimischer Rassismus bleibt auffällig blass. Antiziganismus wird kaum konkret. Schwarze Menschen, asiatisch gelesene Menschen, Geflüchtete, Menschen mit sichtbarer Einwanderungsgeschichte – sie erscheinen nicht als Gruppen, deren Diskriminierung mit eigenen Strukturen, Beratungsangeboten und Maßnahmen beantwortet wird.

Bei Sinti und Roma bleibt es weitgehend bei Anerkennung und Erinnerung. Die Zusammenarbeit mit der nationalen Minderheit soll fortgeführt, Wissen über Minderheiten gestärkt werden. Das ist gut, aber dünn. Wer Antiziganismus ernst nimmt, muss über Schule, Polizei, Wohnungsmarkt, Behörden und mediale Bilder sprechen. Der Vertrag tut das nicht erkennbar.

Auch beim islamischen Religionsunterricht gibt es viel Schatten. Auf den ersten Blick klingt der Koalitionsvertrag nach Anerkennung: Die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat soll fortgeführt und gestärkt werden – grundsätzlich ein wichtiges Signal. Doch der Preis ist hoch. Baden-Württemberg hält damit an einem Sonderweg fest, der seit seiner Einführung umstritten ist. Normalerweise wird Religionsunterricht in Deutschland in Kooperation mit Religionsgemeinschaften erteilt. Für den Islamunterricht hat das Land jedoch eine Stiftung öffentlichen Rechts geschaffen. Sie tritt faktisch an die Stelle einer Religionsgemeinschaft – obwohl sie keine ist. Genau darin liegt das Problem. Was als Übergangslösung und Provisorium begann, wird nun politisch verstetigt.

Der Staat darf Religionsunterricht organisieren und beaufsichtigen, aber er darf nicht selbst zum Imam werden. Bei christlichem oder jüdischem Religionsunterricht wird das beachtet, beim Stiftungsmodell wird das missachtet. Das ist mehr als ein verwaltungstechnisches Detail. Es berührt die Gleichbehandlung religiöser Minderheiten.

Migration: humanitäre Bekenntnisse im harten Rahmen

Am deutlichsten kippt die Sprache im Migrations- und Asylteil. Der Vertrag bekennt sich zum Grundrecht auf Asyl, zur Genfer Konvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Er will die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems menschenrechtskonform umsetzen. Für Familienangehörige des Sonderkontingents für Jesidinnen und Jesiden sollen 20 bis 35 Menschen aufgenommen werden.

Das sind wichtige Sätze. Sie verhindern, dass der Vertrag vollständig in ordnungspolitischer Kälte aufgeht. Aber sie stehen in einem Rahmen, der klar auf Begrenzung, Kontrolle und Rückführung setzt. Migration soll geordnet, gesteuert und begrenzt werden. Irreguläre Migration ohne Bleibeperspektive soll konsequent beendet werden. „Migration in die Sozialsysteme“ soll verhindert oder abgebaut werden.

Diese Sprache ist kein Zufall. Sie passt zur bundespolitischen Lage. Die schwarz-rote Bundesregierung unter Friedrich Merz hat ihren Koalitionsvertrag 2025 unterzeichnet; in der Migrationspolitik setzt sie auf beschleunigte Asylverfahren, schnellere Rückführungen und einfachere Einstufung sicherer Herkunftsstaaten.

Baden-Württemberg schwimmt also nicht gegen den Strom. Es schwimmt mit – vielleicht etwas geordneter, vielleicht mit grünerer Grammatik, aber in dieselbe Richtung.

Besonders kritisch sind die Passagen zu Abschiebungshaft, Asylgrenzverfahren und Sicherheitsstrukturen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen möglichst nur dann in Kommunen verteilt werden, wenn eine Bleibeperspektive besteht. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ – ja, so heißt er wirklich – soll gestärkt werden. Eine zusätzliche Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen Stuttgart ist geplant, Pforzheim soll ausgebaut werden.

Das kann man als Entlastung der Kommunen verkaufen. Man kann es auch als Konzentration von Schutzsuchenden in vorgelagerten Räumen lesen. Für Erwachsene mag das verwaltungstechnisch klingen. Für Kinder, Familien und traumatisierte Menschen kann es bedeuten: länger warten, länger unsicher sein, länger nicht ankommen, länger in beengten Aufnahmeeinrichtungen mit wenig Privatsphäre ausharren.

Hinzu kommt eine Sprache, die aufhorchen lässt. Der Vertrag spricht von „kriminellen Ausländern“. Gemeint sind Menschen ohne deutschen Pass, die Straftaten begangen haben. Aber die Formulierung verschiebt den Akzent. Sie koppelt Kriminalität an Ausländersein. In Zeiten, in denen rechte Akteure genau mit solchen Kopplungen arbeiten, ist das keine Nebensache. Sprache schafft politische Räume. Manche Türen sollte die demokratische Mitte nicht aus Versehen öffnen.

Der Haushaltsvorbehalt als Realitätstest

Am Ende entscheidet aber nicht nur die Sprache des Vertrags, sondern das Geld. Und hier wird es heikel. Sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt. Ausgewählte Vorhaben sollen erst umgesetzt werden, wenn finanzielle Spielräume vorhanden sind. Ordnungspolitische und nicht finanzrelevante Maßnahmen sind davon nicht berührt.

Das hat dann entscheidende Sprengkraft. Denn viele Maßnahmen für Bildungsgerechtigkeit, Integration, Beratung, Antidiskriminierung und Demokratieförderung kosten Geld. Abschiebung, Kontrolle, gesetzliche Verschärfung und Zuständigkeitsumbau lassen sich politisch oft leichter priorisieren. Wenn es eng wird, droht eine Schieflage: Die Förderung wartet auf Geld, die Ordnungspolitik gibt es aus.

Noch dazu sollen Förderprogramme überprüft und um mindestens ein Drittel reduziert werden. Das kann Bürokratie abbauen. Es kann aber auch die Zivilgesellschaft treffen, die genau dort arbeiten, wo der Staat selbst selten hinkommt: in migrantischen Communities, in Beratungsstellen, in Jugendprojekten, in Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung.

Kein Rückschritt – aber auch kein Aufbruch

Die Bilanz ist deshalb gemischt. Der Koalitionsvertrag ist kein migrationspolitisches Schreckenspapier. Er enthält sinnvolle, teils wichtige Vorhaben: frühe Bildung, Sprachförderung, Familienzentren, Sozialindex, Integrationsmanagement, Fachkräftezuwanderung, schnellere Anerkennung, Schutz jüdischen Lebens, Demokratieförderung, Maßnahmen gegen Hasskriminalität.

Aber er ist auch kein mutiger Vertrag für ein modernes Einwanderungsland. Dafür fehlt zu viel: ein Landesantidiskriminierungsgesetz, eine klare Strategie gegen strukturellen Rassismus, eine starke Perspektive migrantischer Selbstorganisationen, konkrete Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus und Antiziganismus, unabhängige Beschwerdestellen, rassismuskritische Schulentwicklung und eine Sprache, die Schutzsuchende nicht vor allem als Verwaltungs- und Sicherheitsproblem behandelt.

Grüne und CDU haben einen Vertrag geschrieben, der zum Land passt: fleißig, ordentlich, wirtschaftsnah, vorsichtig, manchmal hilfreich, manchmal hart. Er will niemanden verschrecken, schon gar nicht die politische Mitte. Doch gerade darin liegt sein Problem. Die Mitte ist kein Ort, an dem Rassismus verschwindet, nur weil man das Wort nicht benutzt – kein einziges Mal.

Özdemirs Paradox

Und damit zurück zu [d͡ʒɛm]. Seine Biografie ist für viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte ein starkes Zeichen. Sie erzählt davon, dass Aufstieg möglich ist, dass Zugehörigkeit wachsen kann, dass ein Kind von Gastarbeitern nicht nur mitreden oder mitregieren, sondern regieren kann. Diese Symbolik sollte man nicht kleinreden.

Aber gerade deshalb ist die politische Messlatte höher. Ein Ministerpräsident Özdemir wird nicht daran gemessen werden können, ob er Einwanderung verkörpert. Er wird daran gemessen werden müssen, ob und wie seine Regierung das Einwanderungsland gestaltet.

Der Vertrag zeigt einen Özdemir, der in die Kretschmann-Schule passt: pragmatisch, wirtschaftsnah, konsensfähig, CDU-kompatibel. Das mag für Baden-Württemberg mehrheitsfähig sein. Es ist aber auch eine Selbstbegrenzung. Wer historisch für Aufstieg steht, sollte politisch nicht nur Aufstieg für die Verwertbaren organisieren. Wer weiß, wie lange Zugehörigkeit in Deutschland erkämpft werden musste, sollte die im Alltag vieler Menschen inzwischen fest verankerte Diskriminierung nicht zur Nebensache machen.

Özdemir ist zugleich Symbol und Testfall. Er soll und muss zeigen, dass ein Ministerpräsident mit Einwanderungsgeschichte nicht automatisch Minderheitenpolitik macht, sondern Politik für alle. Dabei darf er aber die blinden Flecken der Mehrheitsgesellschaft nicht übernehmen. (mig) Leitartikel Politik

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