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Gutachten zur Insolvenz sächsischer Migrantenorganisationen © MiG

Gutachten

Sächsische Migrantenorganisationen unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben

Ein Gutachten erhebt schwere Vorwürfe: Der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen soll zu Unrecht in die Insolvenz getrieben worden sein – nach Rechnungshofprüfung und politischem Druck. Nun geht es um mehr als Fördermittel. Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen.

Sonntag, 26.04.2026, 14:07 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.04.2026, 15:02 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen (DSM) ist laut einem Gutachten im Auftrag des ostdeutschen Gesamtverbandes zu Unrecht in die Insolvenz getrieben worden. „Es ist ein Präzedenzfall mit einer großen politischen Auswirkung“, sagte Eter Hachmann, Vorsitzende des Dachverbandes der Migrant:innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), bei der Vorstellung in Dresden.

Die Verbände in den ostdeutschen Bundesländern hätten alle mit Problemen zu tun. „Wir sind finanziell schlecht aufgestellt, politisch werden wir eher bekämpft als unterstützt“, sagte Hachmann. Daher sei es wichtig, über die damaligen Fehler aufzuklären.

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Mit dem DSM sei eine Brücke zwischen der Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit Migrationsbiografie zerstört worden, sagte der ehemalige Co-Vorsitzende Kanwal Sethi. „Dass man nicht nur über die Menschen spricht, sondern sie selber sprechen lässt, das war DSM und das ist leider nicht mehr vorhanden.“ Er forderte von der Regierung finanzielle Unterstützung für den Nachfolgeverband, „damit diese Brücke so schnell wie möglich wieder entsteht“.

Insolvenz nach Kritik von Rechnungshof

Der DSM, in dem sich mehr als 60 Initiativen organisiert hatten, war in finanzielle Not geraten, nachdem der sächsische Landesrechnungshof die Vergabe von Fördermitteln kritisiert hatte. Daraufhin waren bereits bewilligte Fördermittel gestrichen und Gelder von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zurückgefordert worden. Der Verband hatte deshalb im Frühjahr 2024 einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Im Landtag wurde ein Untersuchungsausschuss zur Fördermittelpraxis im Sozialministerium eingesetzt.

Der Ausschuss war auf Antrag der AfD-Fraktion zustande gekommen. Er befasste sich mit der Frage, ob es bei der Förderung von Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums rechtswidrige Vorgänge gegeben hatte. In der politischen Bewertung gingen die Fraktionen später weit auseinander. Während die AfD von politischer Einflussnahme sprach, sahen andere Fraktionen dafür keine Belege.

Nach Einschätzung des Gutachtens wurde der Verband unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben, da kein strafrechtliches Fehlverhalten festgestellt wurde. Die Insolvenz sei Ausdruck struktureller Defizite in Sachsen und zeige Reformbedarf bei der Förderung migrantischer Selbstorganisation.

Rechnungshof politisch instrumentalisiert?

Das Gutachten spricht von einem politischen Neutralisierungsversuch gegenüber zivilgesellschaftlichen Trägern. Es stellt den Fall in einen größeren Zusammenhang: Danach hätten Förderrecht, Rechnungshofprüfung, Rückforderungen und politischer Druck zusammen eine Dynamik ausgelöst, die den DSM am Ende handlungsunfähig gemacht habe. Einen belastbaren Beleg für eine konkrete Absprache staatlicher Stellen oder politischer Akteure zur gezielten Abwicklung des Verbandes legt es jedoch nicht vor.

In der Debatte steht zudem der Verdacht im Raum, der Rechnungshof könne politisch instrumentalisiert worden sein, um Migrantenorganisationen und andere zivilgesellschaftliche Träger unter Druck zu setzen. In den betroffenen Kreisen heißt es immer wieder, die AfD setze seinen wachsenden politischen Einfluss zunehmend ein, um den Druck auf politische Gegner in der Zivilgesellschaft zu erhöhen.

Streit um Neutralität

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht auch die Frage, wie politisch zivilgesellschaftliche Organisationen sein dürfen, wenn sie staatliche Fördermittel erhalten. Der Rechnungshof hatte in seinem Sonderbericht unter anderem die Abgrenzung zwischen politischer Bildung und politischer Betätigung kritisiert. Ein später vorgelegtes Rechtsgutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen kam dagegen zu dem Schluss, dass zivilgesellschaftliche Träger nicht schon deshalb zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet seien, weil sie staatlich gefördert werden.

Für Migrantenorganisationen hat diese Debatte besondere Bedeutung. Sie übernehmen häufig Aufgaben, die Verwaltung und Politik allein kaum erreichen: Sie beraten, vermitteln, übersetzen zwischen Institutionen und Communities und bringen Erfahrungen von Menschen mit Migrationsgeschichte in politische Prozesse ein. Fällt eine solche Struktur weg, betrifft das daher nicht nur einen einzelnen Verein, sondern die Beteiligungsmöglichkeiten vieler Initiativen.

Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen hatten bereits während des Untersuchungsausschusses vor einer Einschüchterung demokratischer Träger gewarnt. Kritisiert wurde unter anderem, dass umfangreiche Förderakten mit personenbezogenen Daten in den Ausschuss gelangten. Die Sorge richtete sich vor allem darauf, dass Engagierte, die sich für Demokratie, Geflüchtete und eine vielfältige Gesellschaft einsetzen, stärker ins Visier rechter Akteure geraten könnten.

Scharfe Kritik vom früheren DSM-Geschäftsführer

Nach Einschätzung des früheren DSM-Geschäftsführers Özcan Karadeniz lag die Schärfe des Falls gerade darin, dass der Verband nicht durch ein einzelnes Verbot oder eine einzelne Entscheidung handlungsunfähig wurde, sondern durch eine Kette sich gegenseitig verstärkender Vorgänge. Bewertungen des Rechnungshofes seien von weiteren Stellen faktisch wie verbindliche Maßstäbe behandelt worden. Bereits abgeschlossene und bewilligte Projekte seien rückwirkend neu bewertet, mit Rückforderungen belastet und der Verband zunehmend als problematischer Träger eingeordnet worden – obwohl strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht festgestellt wurde.

Besonders kritisch bewertet Karadeniz, dass strittige Fragen offenbar nicht in einem geordneten Verfahren geklärt werden konnten. Widersprüche hätten faktisch keine aufschiebende Wirkung entfaltet, die Kommunikation mit den zuständigen Stellen sei abgebrochen oder stark erschwert worden. Dadurch seien Arbeitsverhältnisse beendet, gewachsene Strukturen aufgelöst und eine über Jahre aufgebaute Infrastruktur migrantischer Selbstorganisation weitgehend zerstört worden.

Ministerium: Fehler von Verband verursacht

Das Sozialministerium wies die Kritik zurück. Der Landtag habe sich umfassend mit dem Vollzug der betreffenden Förderrichtlinie und dem Sonderbericht des Rechnungshofes auseinandergesetzt, teilte ein Sprecher mit. Die Fehler, die der Rechnungshof aufgezeigt und die SAB nachgeprüft hatte, wurden demnach allein durch den Verband selbst verursacht. „Insoweit musste dieser auch die materiellen Konsequenzen – hier eine Rückforderung – selbst tragen.“

Zur Novellierung der förderrechtlichen Vorgaben, für die das Sozialministerium zuständig ist, gab es demnach ein Dialogverfahren und eine große Informationsveranstaltung, Hinweise wurden aufgenommen. Die Förderrichtlinie soll eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der sächsischen Steuergelder gewährleisten, wie der Sprecher erläuterte. Werden Fördermittel nicht ordnungsgemäß verwendet, ist die SAB demnach verpflichtet, die Gelder zurückzufordern.

Für migrantische Selbstorganisationen in Sachsen ist der Fall eine Zäsur. Es bleibe offen, welche Folgen die umstrittene Praxis haben werde. DaMOst und frühere DSM-Vertreter fordern eine neue, verlässliche Förderung für eine landesweite Dachstruktur. Entscheidend sei, ob Förderverfahren künftig so ausgestaltet werden, dass Fehler korrigiert werden können, ohne gewachsene zivilgesellschaftliche Strukturen zu zerstören. Laut Karadeniz zeigt der Fall, wie demokratische Teilhabe auch ohne formales Verbot unter Druck geraten kann. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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