
Generalverdacht
Kabinett beschließt Meldepflicht für „Ausländer-Vereine“
Mit strengeren Meldepflichten beabsichtigt das Innenministerium Geldflüsse an Vereine mit mehrheitlich ausländischen Mitgliedern zu verhindern. Offiziell geht es um Kampf gegen Spionage- und Extremismus, praktisch trifft es aber die unbescholtene Zivilgesellschaft.
Mittwoch, 15.04.2026, 15:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.04.2026, 16:05 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Bundesregierung will Vereine mit mehrheitlich ausländischen Mitgliedern zu mehr Transparenz verpflichten – vor allem was finanzielle Zuwendungen aus dem Nicht-EU-Ausland betrifft. Einen dazu vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes hat das Kabinett beschlossen, wie das Ministerium mitteilte.
Er sieht unter anderem vor, dass „unmittelbar oder mittelbar von Drittstaaten oder mit ihnen verbundenen Organisationen erhaltene Mitgliedsbeiträge, Spenden oder sonstige Zuwendungen, die einzeln oder, bezogen auf einen Zuwendungsgeber, in der Summe eines Kalenderjahres mindestens 10.000 Euro betragen“, gemeldet werden müssen.
Außerdem soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten und sonstiger Angaben, die dem Bundesverwaltungsamt als registerführender Stelle von den Ländern übermittelt werden, zu erleichtern.
Einflussnahme ausländischer Regierungen?
Mit der geplanten Änderung wolle die Bundesregierung nach öffentlicher Verlautbarung gegen die Einflussnahme ausländischer Regierungen vorgehen. Für die Sicherheitsbehörden werde es, wenn das Vorhaben entsprechend umgesetzt werde, einfacher, Finanzströme nachzuvollziehen, heißt es seitens des Bundesinnenministeriums. Verdeckte Zuwendungen über nicht registrierte Barspenden oder das sogenannte Hawala-Banking könnten so gezielter bekämpft werden.
Das diene auch dazu, extremistischen und terroristischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage zu entziehen. Bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage spiele die Finanzierung eine zentrale Rolle, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Ihm gehe es darum, solche Transaktionen aufzudecken und abzustellen.
Kritik an Sonderregeln für Vereine
Kritik an dem Entwurf ist gleichwohl absehbar. Denn die geplante Meldepflicht knüpft nicht an einen konkreten Verdacht wegen Spionage, Extremismus oder Terrorfinanzierung an, sondern an die Zusammensetzung eines Vereins und an Geldflüsse aus Drittstaaten. Damit geraten in der Praxis vor allem Migrantenorganisationen, Kulturvereine, Diaspora-Initiativen oder religiöse Zusammenschlüsse in den Blick – also zivilgesellschaftliche Akteure, die mit Sicherheitsbehörden nichts zu tun haben.
Brisant ist das auch deshalb, weil das Vereinsrecht schon heute eine Sonderregel für sogenannte Ausländervereine kennt. Gemeint sind Vereine, deren Mitglieder oder Leiter überwiegend Nicht-EU-Staatsangehörige sind. Für sie gelten bereits besondere Anmelde- und Auskunftspflichten. 2022 waren im sogenannten Ausländervereinsregister 14.690 Vereine erfasst.
Meldung wegen Datenschutz in der Kritik
Seit Anfang 2023 werden wegen datenschutzrechtlicher Bedenken keine neuen Meldungen mehr aufgenommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte ausdrücklich bemängelt, dass für die Datenverarbeitung keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe.
Dass die Bundesregierung nun ausgerechnet diese Sonderlogik absichern und ausbauen will, dürfte den Vorwurf nähren, nicht zielgenau gegen Spionage oder Terrorfinanzierung vorzugehen, sondern eine ohnehin ungleich behandelte Vereinslandschaft weiter unter Druck zu setzen
Warnungen aus dem Ausland
Ein Blick in andere Länder zeigt, wie umstritten solche Transparenzgesetze sein können. In Ungarn erklärte der Europäische Gerichtshof 2020 ein Gesetz für unionsrechtswidrig, das zivilgesellschaftliche Organisationen bei Finanzierung aus dem Ausland zu Registrierung, Erklärung und Veröffentlichung verpflichtete. Das Gericht sprach von diskriminierenden und ungerechtfertigten Beschränkungen.
Noch deutlicher fiel die Kritik in Georgien aus. Dort warnte die Venedig-Kommission des Europarats, Gesetze zur „foreign influence“ stigmatisierten Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien, gefährdeten ihre Glaubwürdigkeit und könnten kritische Stimmen abschrecken. Die Kommission empfahl, das Gesetz in seiner damaligen Form aufzuheben.
USA knüpft Transparenz nicht an Pass an
In den USA gibt es mit dem Foreign Agents Registration Act (FARA) zwar ebenfalls Transparenzpflichten. Sie knüpfen aber nicht an Vereine mit mehrheitlich ausländischen Mitgliedern an, sondern daran, dass jemand im Auftrag, auf Ersuchen oder unter Kontrolle eines ausländischen Auftraggebers politische oder öffentlichkeitswirksame Arbeit übernimmt.
Genau an dieser Stelle dürfte sich auch die Debatte über den deutschen Entwurf entscheiden: ob er verdeckte Einflussnahme wirksam und verhältnismäßig bekämpft – oder ob er vor allem jene Vereine unter Generalverdacht stellt, die für migrantische Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe stehen. (dpa/mig) Aktuell Politik
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