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Tod im Krankenhaus (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

„Migrationsfeindliche Grundstimmung“

Sachsen schiebt Mutter und Kinder ab – Vater liegt auf Intensivstation

Erneut macht der Sächsische Flüchtlingsrat eine fragwürdige Abschiebung öffentlich: Behörden schieben Mutter und Kinder ab, während der Vater auf der Intensivstation liegt. Der Flüchtlingsrat beklagt ein schlechtes Klima für Migranten im Land.

Donnerstag, 19.06.2025, 11:39 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.06.2025, 11:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Sächsische Flüchtlingsrat sieht kein gutes Klima für Migranten im Freistaat. „Die migrationsfeindliche Grundstimmung in Sachsen überträgt sich immer mehr auf das Handeln von Behörden“, erklärte Vereinssprecher Dave Schmidtke und bezog sich dabei auf eine Abschiebung, bei der eine Familie aus Georgien getrennt wurde. Der Rechtsruck dürfe keinen Einfluss auf Behörden haben. Das Grundgesetz stelle gerade Familien unter einen besonderen Schutz.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates war am vergangenen Donnerstag eine georgische Familie bei der Abschiebung getrennt worden. Während der Familienvater schwer erkrankt auf einer Intensivstation gelegen habe, seien die Mutter und zwei Kinder in ihr Heimatland abgeschoben worden – entgegen medizinischer Empfehlungen. Denn der ältere Sohn befinde sich nach einer schweren Brandverletzung ebenfalls im Dresdner Uniklinikum in ambulanter Behandlung.

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Landesdirektion verteidigt Abschiebung

Schmidtke erinnerte daran, dass sich Sachsen selbst einen „Leitfaden Rückführungspraxis“ gab, der insbesondere die nächtliche Trennung von Familien verhindern sollte. Doch genau das sei geschehen: „Hier wurde eine Familie auseinandergerissen, obwohl der Vater um seine Gesundheit kämpfte und der Sohn dringend weiter behandelt werden muss. Das ist eine gezielte Familientrennung und eine Missachtung des Leitfadens mit Ansage.“ Der Flüchtlingsrat forderte die sofortige Rückholung der Familie.

Die Landesdirektion Sachsen stellte fest, dass der Leitfaden eine Familientrennung nicht per se verbietet, sondern lediglich eine besondere Abwägung erfordert. Die Familie sei nach Ablehnung des Asylantrages und einer abgewiesenen Klage dagegen zur Ausreise verpflichtet gewesen. In dem Verfahren habe das Gericht auch die Frage der medizinischen Behandlungsmöglichkeit in Georgien geprüft. Ein erster Abschiebungsversuch im Frühjahr 2025 sei abgebrochen worden, weil die Familie nicht vollzählig war. Man habe damals auf eine Familientrennung verzichtet.

Umstrittene Abschiebungen in Sachsen

Da weiterhin keine freiwillige Ausreise erfolgte, habe man beim zweiten Versuche in der vergangenen Woche entschieden, Mutter und die Söhne getrennt vom Vater abzuschieben, hieß es. Die Abschiebung sei ärztlich begleitet worden. Währenddessen habe die Familie erneut einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht, der am selben Tag abgelehnt wurde. Das Gericht habe bestätigt, dass es dem Vater grundsätzlich zuzumuten ist, nach Entlassung aus dem Krankenhaus ebenfalls auszureisen und so die Familieneinheit wiederherzustellen.

Vor zwei Jahren machte eine Abschiebung aus dem Gesundheitsamt Schlagzeilen. Polizisten hatten den Abgeschobenen unter einem falschen Vorwand zum Amt gelockt und ihn dort überrascht. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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