Sachsen
Erkrankter Pakistaner zum Gesundheitsamt gelockt und abgeschoben
Eigentlich hatte der erkrankte Pakistaner einen Termin beim Gesundheitsamt. Doch dann wurde er von der Polizei überrascht und abgeschoben. Kritik kommt vor allem vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Donnerstag, 22.06.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 23.06.2023, 12:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Sächsische Flüchtlingsrat hat die Abschiebepraxis der Landesregierung kritisiert. Ein seit 2015 in Sachsen lebender Pakistaner sei beim Besuch des Gesundheitsamtes Hoyerswerda von der Polizei überrascht und in sein Heimatland abgeschoben worden, teilte der Flüchtlingsrat am Donnerstag in Dresden mit. Dabei soll er bereits im Januar einen Antrag auf Chancenaufenthalt gestellt haben. Der Mann habe aber keinen Bescheid oder eine andere Rückmeldung dazu erhalten.
Damit sei der Leitfaden zur Abschiebepraxis der Landesregierung missachtet worden, meint der Flüchtlingsrat. Das Vertrauen in die Behörden in Sachsen werde verspielt. Auch die vom Bund geforderte Transformation der Ausländerbehörden hin zu Willkommensbehörden werde vom Freistaat weiter konterkariert. „In der örtlichen Gemeinschaftsunterkunft, in welcher der Asylbewerber zuletzt wohnte, herrscht Angst und Empörung“, sagte der SPD-Abgeordnete Frank Richter. Menschen hätten jetzt Angst, das Gesundheitsamt aufzusuchen.
Der Mann soll weder straffällig gewesen sein, noch habe er sich gegen Integration verwehrt. Im Februar habe er sogar ein B1-Zertifikat der deutschen Sprache erreicht. Zudem soll er sich ehrenamtlich bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in Hoyerswerda engagiert haben. Da er bereits seit 2015 im Bundesgebiet lebte, hatte er einen Antrag auf Chancenaufenthalt gestellt, wie es hieß.
Zum Gesundheitsamt gelockt
„Auch wenn dieser Bescheid von der Ausländerbehörde abgelehnt worden wäre, hätte zumindest ein Bescheid darüber ausgestellt werden müssen“, kritisierte Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Der Mann sei bis zuletzt im Unwissen darüber geblieben, ob er bleiben dürfe oder nicht. „Diese prekäre Lage nutzten die Behörden, um den Erkrankten unter Angabe falscher Tatsachen zum Gesundheitsamt zu locken – nur um ihn abzuschieben.“
Auch bei der Identitätsklärung soll der Mann mitgewirkt haben. So soll er seinen pakistanischen Personalausweis bereits 2018 deutschen Behörden vorgelegt und sich zuletzt auch um einen Reisepass bei der Botschaft bemüht haben. „Wenn Behörden, die die Gesundheit von Menschen sichern sollen, als Zahn im Radwerk der Abschiebeoffensive dienen, ist dies ein Skandal und die Pervertierung ihrer eigentlichen Aufgaben“, kritisierte Schmidtke. Dies würde im Extremfall bedeuten, dass fortan weniger Menschen medizinisches Personal aufsuchen würden, obwohl sie dringend eine Behandlung bräuchten. (dpa/mig) Leitartikel Panorama
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