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Mann in Handschellen (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Hoyerswerda

Verwaltung verspricht nach umstrittener Abschiebung Aufklärung

Hoyerswerda will die umstrittene Abschiebung eines Mannes aus Pakistan aufklären. Er war zum Gesundheitsamt gelockt, dort von der Polizei überrascht und abgeschoben worden. Stadtverwaltung zeigte sich erschüttert und verspricht Aufklärung.

Sonntag, 25.06.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 24.06.2023, 20:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Stadt Hoyerswerda will die umstrittene Abschiebung eines Mannes aus Pakistan aufklären. Nach Darstellung des Sächsischen Flüchtlingsrates war er beim Besuch des Gesundheitsamtes Hoyerswerda von der Polizei überrascht und in sein Heimatland abgeschoben worden. Dabei soll er bereits im Januar einen Antrag auf Chancenaufenthalt gestellt, aber noch keinen Bescheid erhalten haben. Die Stadtverwaltung von Hoyerswerda zeigte sich am Freitag erschüttert und betroffen. Der Mann sei in Hoyerswerda bekannt, gut integriert und engagiere sich für ein gutes Zusammenleben.

„In Stellungnahmen und Medienberichten wird der Eindruck erweckt, dass dieser Vorgang in der Verantwortung der Stadt Hoyerswerda liegt. Dies ist nicht der Fall. Das Gesundheitsamt gehört zum Landkreis Bautzen, den Polizeieinsatz verantwortet die Landesdirektion“, stellte die Stadt klar. Aktuell sei man dabei, den Sachverhalt zu klären.

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Stadt Distanziert sich von Abschiebemaßnahme

„Wenn er sich so oder ähnlich verhält wie bisher berichtet, distanzieren wir uns nachdrücklich davon. Niemand darf zum Zwecke der Abschiebung überrumpelt werden. Dies widerspricht nicht nur dem Landesrecht, sondern auch den Menschenrechten.“ Auch diejenigen, die Deutschland wieder verlassen müssten, gelte es würdevoll zu behandeln.

Das Landratsamt Bautzen sicherte am Freitag eine Prüfung des Vorganges zu. Die Behörde hatte allerdings schon am Donnerstag zurückgewiesen, dass es sich um einen Termin des Gesundheitsamtes handelte. An den betroffenen Mann sei weder schriftlich noch mündlich eine Einladung ergangen. Nach derzeitigem Kenntnisstand habe das Ausländeramt von dem gesamten Abschiebevorgang keine Kenntnis.

Landesdirektion Sachsen verteidigt Vorgehen

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) wies auf Anfrage darauf hin, dass der Betroffene nach Ablehnung seines Asylantrages durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und einem erfolglosen Klageverfahren seit 2018 ausreisepflichtig war. Die ihm gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise hätte er verstreichen lassen, hieß es. Die LDS sei daher verpflichtet, die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen, ohne dass ihr hierbei ein Ermessen zustünde.

Zudem habe das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht vorlagen. Für einen erfolgreichen Antrag auf Erteilung des Chancenaufenthaltes verlangt das Gesetz, dass sich der Betroffene über mehr als fünf Jahre ununterbrochen geduldet oder gestattet in Deutschland aufgehalten hat. Dies sei nicht der Fall gewesen, weil der Mann nach Angaben der LDS insgesamt mehr als vier Monate untergetaucht war. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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