
Weiterer Bootsunglück
Sechs Tote vor Lesbos – und offene Fragen an die Küstenwache
Sechs Menschen sterben bei einer Kollision mit der griechischen Küstenwache, darunter ein Säugling. Wie es zu dem Unglück kam, wird noch untersucht. Ein grichischer Minister macht bereits Schleuser verantwortlich. Frühere Fälle mahnen zur Vorsicht.
Montag, 19.10.2026, 13:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 19.10.2026, 13:57 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Sechs Menschen sind tot, darunter ein Säugling. Wie es zu der Kollision eines Bootes mit Schutzsuchenden und einem Schiff der griechischen Küstenwache vor Lesbos kam, ist noch ungeklärt. Für den zuständigen Minister Vassilis Kikilias steht allerdings bereits fest, wer für die Todesfälle verantwortlich ist: kriminelle Schleuser. Während die Ermittlungen zum genauen Hergang noch laufen, verkündet er „Null Toleranz gegenüber Schleusern“.
Das Unglück ereignete sich in der Nacht zum Montag rund 3,5 Seemeilen vor der Küste der griechischen Insel Lesbos. Ein aus der Türkei kommendes Schnellboot mit Schutzsuchenden an Bord wurde von der Küstenwache verfolgt. Nach Darstellung der Behörden versuchte der Bootsführer, sich der Kontrolle durch gefährliche Fahrmanöver zu entziehen. Dabei habe das Schnellboot plötzlich den Kurs geändert und sei gegen ein Patrouillenschiff der Küstenwache gestoßen. Das Boot kenterte, Menschen stürzten ins Wasser. Vier Männer, eine Frau und ein Säugling kamen ums Leben. Acht weitere Menschen wurden gerettet und in ein Krankenhaus gebracht.
Unter den Überlebenden befindet sich ein 37 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger, den die Behörden als mutmaßlichen Bootsführer und Schleuser festnahmen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, das tödliche Unglück verursacht zu haben. Ob sich der Zusammenstoß tatsächlich so ereignete, wie ihn die Küstenwache schildert, ist jedoch nicht unabhängig geklärt.
Minister kennt die Schuldigen bereits
Der Minister für Seeschifffahrt und Inselpolitik zeigte sich am Morgen nach dem Unglück „traurig und wütend“. Schleuser seien skrupellose Kriminelle, die für ihren Profit selbst den Tod verzweifelter Menschen, Familien und unschuldiger Kinder in Kauf nähmen. Gleichzeitig erklärte Kikilias, nach bisherigen Erkenntnissen habe das Schnellboot das Schiff der Küstenwache gerammt. Die genauen Umstände würden noch untersucht.
Offen ist bislang auch, ob die Küstenwache bei der Verfolgung angemessen gehandelt und alles getan hat, um die Menschen an Bord nicht zusätzlich zu gefährden. Grenzschützer sind nicht nur zur Überwachung der Grenzen befugt. Sie sind auch verpflichtet, Menschenleben zu schützen. Dass diese Unterscheidung entscheidend sein kann, zeigen frühere tödliche Zwischenfälle in der Ägäis.
Als Überlebende der Küstenwache widersprachen
Erst im Februar dieses Jahres starben vor der griechischen Insel Chios 15 Menschen, als ihr Boot mit einem Schiff der Küstenwache kollidierte. Auch damals erklärten die Behörden, das Boot mit den Schutzsuchenden sei ohne Navigationslichter unterwegs gewesen, habe Aufforderungen zum Anhalten ignoriert und plötzlich den Kurs geändert. Dadurch sei es gegen das Patrouillenboot gestoßen.
Doch diese Darstellung blieb nicht unwidersprochen. Fünf Überlebende schilderten nach Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Küstenwache vor dem Zusammenstoß keine Warnung abgegeben und ihr Boot den Kurs nicht geändert habe. Hinzu kamen die Ergebnisse der Obduktionen. Die meisten der 15 Todesopfer waren demnach nicht ertrunken, sondern an schweren Kopf- und Hirnverletzungen gestorben. Das rückte die Wucht und den genauen Ablauf des Zusammenstoßes in den Mittelpunkt der Ermittlungen.
Auch die Frage nach möglichen Beweismitteln wurde aufgeworfen. Wie die griechische Zeitung Kathimerini berichtete, verfügte das beteiligte Küstenwachschiff zwar über eine Kamera. Die Besatzung habe diese während des Einsatzes jedoch nicht eingeschaltet. Aufnahmen des Zusammenstoßes fehlten deshalb.
Schleuser oder Opfer?
Ein anderer Fall vor Lesbos zeigt, dass auch die strafrechtliche Verantwortung eines Bootsführers keineswegs immer so eindeutig ist, wie es zunächst erscheint. Am 3. April 2025 kamen dort bei einem Unglück mit Beteiligung der Küstenwache sieben Menschen ums Leben, ein Kind blieb vermisst. Ein überlebender Afghane, der das Boot gesteuert hatte, wurde festgenommen und unter anderem wegen Schleusung und fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die Überlebenden schilderten allerdings, der Mann sei von Schleusern unter Drohungen gegen ihn und seine Familie gezwungen worden, das Boot zu steuern. Im März 2026 sprach ihn ein Gericht von sämtlichen Vorwürfen frei. Seine Frau und sein zweijähriger Sohn gehörten zu den Todesopfern. Die Vorwürfe gegen den vermeintlichen Schleuser erwiesen sich vor Gericht als haltlos.
Untersuchung belastet Küstenwache
Damit war die Geschichte noch nicht zu Ende. Parallel zu diesem Prozess untersuchte die europäische Grenzschutzagentur Frontex das Verhalten der griechischen Küstenwache bei demselben Unglück. Der abschließende Untersuchungsbericht des Frontex-Grundrechtsbüros vom 21. April 2026 enthält schwerwiegende Feststellungen. Die Ermittler hielten die Aussagen von Überlebenden für glaubwürdig, wonach ein Schiff der griechischen Küstenwache ihr Schlauchboot kurz vor dem Untergang zweimal in geringem Abstand umkreist hatte.
Die dadurch verursachten oder verstärkten Wellen könnten das ohnehin beschädigte Boot weiter destabilisiert haben. Die Insassen waren daraufhin ins Wasser gestürzt. Im Ergebnis gelangten die Ermittler zu einem eindeutigen Ergebnis: Solche Manöver könnten ein fragiles Boot beschädigen und Menschenleben gefährden.
Bemerkenswert: Das Frontex-Grundrechtsbüro verwies ausdrücklich darauf, dass ähnliche Manöver zur Abschreckung von Booten mit Schutzsuchenden bereits in anderen Untersuchungen aufgetaucht und teilweise auf Video dokumentiert worden waren. Es handelte sich demnach nicht um den ersten entsprechenden Vorwurf.
Die griechischen Behörden bestreiten ein Fehlverhalten bis heute. (mig) Aktuell Ausland
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Verwaltungsgericht Wiesbaden Baby soll ausreisen, Eltern dürfen bleiben: Richter…
- Nordrhein-Westfalen Vom Nazi-Tattoo zum Kopftuchverbot: Neue…
- Grüne gegen Meldepflicht Arztbesuch soll mehr nicht zu Abschiebung führen
- Kopftuchverbot „Gott glaubt an den Menschen“ – doch wer glaubt den Mädchen?
- Halle-Gedenken Warum AfD-Politiker Tillschneider nicht in die…
- Landesweite Proteste Kopftuchverbot in Österreich: Mädchen verweigern Gehorsam

