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Arzt bei der Arbeit (Symbolfoto) © 123rf.com

Grüne gegen Meldepflicht

Arztbesuch soll mehr nicht zu Abschiebung führen

Menschen ohne Aufenthaltstitel haben in Deutschland Anspruch auf ärztliche Behandlung. Doch wer Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt, kann an die Ausländerbehörde gemeldet werden – mögliche Folge: Abschiebung. Die Bundestags-Grünen fordern Abschaffung dieser widersprüchlichen Konstruktion.

Sonntag, 18.10.2026, 14:59 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 19:23 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

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Eine Frau hat seit Tagen starke Bauchschmerzen. Eigentlich müsste sie zum Arzt, doch sie zögert. Sie hat keine Krankenversicherung und lebt ohne Aufenthaltstitel in Deutschland. Was, wenn sie medizinische Hilfe beantragt und dadurch die Ausländerbehörde auf sie aufmerksam wird? Die Frau ist erfunden, ihre Sorge hat allerdings einen realen Grund: Im deutschen Gesundheitssystem kann ausgerechnet der Antrag auf eine Behandlung zum aufenthaltsrechtlichen Risiko werden.

Dabei steht medizinische Versorgung auch Menschen zu, die sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe bei akuten Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Auch weitere medizinische Leistungen können übernommen werden.

Schwierig wird es, sobald Betroffene diesen Anspruch geltend machen wollen. Denn für eine reguläre Behandlung auf Staatskosten benötigen sie häufig einen Behandlungsschein vom Sozialamt. Das wiederum unterliegt einer Meldepflicht: Erfährt die Behörde von einem Menschen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel, dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist, muss sie grundsätzlich die Ausländerbehörde informieren. Der Antrag auf medizinische Hilfe kann damit ein Verfahren in Gang setzen, an dessen Ende eine Abschiebung steht.

Es ist eine bemerkenswerte Konstruktion: Der Staat gewährt einen Anspruch auf ärztliche Behandlung und schafft zugleich eine Hürde, die Menschen davon abhalten kann, ihn wahrzunehmen. Genau diesen Widerspruch greifen die Grünen mit einem neuen Antrag im Bundestag auf. Sie wollen medizinische Versorgung und aufenthaltsrechtliche Meldepflichten künftig voneinander trennen.

Wenn der Notfall besser geschützt ist

Denn besonders widersprüchlich wird dieses Regelwerk beim Vergleich mit medizinischen Notfällen. Wer mit einer akuten Erkrankung in die Notaufnahme kommt, muss nicht erst zum Sozialamt gehen. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Sie müssen ihre Patienten nicht wegen eines fehlenden Aufenthaltstitels melden. Die Schwierigkeiten beginnen also vor allem dort, wo die Behandlung vorab von einer behördlichen Kostenübernahme abhängt.

Das führt zu einer paradoxen Situation: Wer rechtzeitig medizinische Hilfe beantragt, um eine Verschlimmerung seiner Erkrankung zu verhindern, kann seinen Aufenthalt offenlegen. Wird die Krankheit zum Notfall, sind die dabei übermittelten Patientendaten besser geschützt.

Wie viele Menschen deshalb auf medizinische Hilfe verzichten, ist unbekannt. Einen Einblick in die Versorgungslücken liefert allerdings der neue Gesundheitsreport 2026 von Ärzte der Welt. In den medizinischen Hilfsprojekten der Organisation hatten 71 Prozent der entsprechend befragten neuen Patienten im vergangenen Jahr trotz medizinischen Bedarfs zeitweise keine Hilfe erhalten. 22 Prozent der neu aufgenommenen Patienten hatten keinen geregelten Aufenthaltsstatus.

Bei Schulen war der Gesetzgeber schon weiter

Dass Meldepflichten Menschen davon abhalten können, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist keine neue Erkenntnis. Bereits 2011 nahm der Gesetzgeber Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ausdrücklich von der Übermittlungspflicht aus. Kinder ohne Aufenthaltsstatus sollten zur Schule gehen können, ohne durch den Schulbesuch eine Meldung auszulösen.

Bei der medizinischen Versorgung wurde eine vergleichbare allgemeine Ausnahme nicht geschaffen. Ein Kind kann also eine Schule besuchen, ohne dass diese deshalb die Ausländerbehörde einschalten muss. Braucht dasselbe Kind eine Behandlung, für die seine Eltern beim Sozialamt die Kostenübernahme beantragen müssen, kann die Behörde zur Meldung verpflichtet sein.

Die Regelung steht international seit Jahren in der Kritik. Bereits 2018 empfahl der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland, den Zugang zu öffentlichen Leistungen besser von der Durchsetzung des Aufenthaltsrechts zu trennen.

Praktisches Beispiel aus Köln

Dabei existieren längst praktische Alternativen. In Köln etwa können Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen einen anonymen Krankenschein erhalten. Das Angebot ermöglicht eine medizinische Behandlung, ohne dass die Betroffenen dafür unmittelbar beim Sozialamt ihren Aufenthaltsstatus offenlegen müssen.

Was das bedeuten kann, zeigt der Fall einer 62-jährigen Frau, den der Kölner Jahresbericht 2025 dokumentiert. Bei ihr wurde fortgeschrittener Magenkrebs festgestellt. Eine lebensverlängernde Chemotherapie konnte wegen fehlender Krankenversicherung zunächst nicht beginnen. Erst über den anonymen Krankenschein ließ sich die Behandlung finanzieren.

Währenddessen unterstützten Beratungsstellen die Frau bei der Klärung ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation. Später erhielt sie einen Aufenthaltstitel und konnte in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Nach Einschätzung der beteiligten Beratungsstelle hätte die Frau ohne die zwischenzeitliche Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht lange genug überlebt, um noch Versicherungsschutz zu erhalten.

Allein im zweiten Halbjahr 2025 stellte das Kölner Projekt 370 anonyme Krankenscheine für 130 Menschen aus, darunter 52 Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel. Doch solche kommunalen Lösungen sind nicht selbstverständlich. Im Juni 2026 warnte die Stadt, das Behandlungsbudget könnte bereits im Sommer aufgebraucht sein. Auch die Finanzierung ab 2027 war ungeklärt.

Eine Reform, die schon einmal versprochen wurde

Auf Bundesebene fehlt es nicht an politischen Absichtserklärungen. Schon 2021 vereinbarten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag, die Meldepflichten für Menschen ohne Papiere zu überarbeiten, damit Kranke nicht von einer Behandlung abgehalten werden. Aus dem Vorhaben wurde während der Ampelregierung jedoch kein entsprechendes Gesetz.

Nun greifen die Grünen die Forderung aus der Opposition wieder auf. In ihrem Antrag vom 14. Oktober 2026 verlangen sie eine begrenzte gesetzliche Ausnahme: Informationen über einen fehlenden Aufenthaltstitel sollen grundsätzlich nicht an Ausländerbehörden weitergegeben werden dürfen, wenn sie ausschließlich im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung bekannt werden. Bis zur Umsetzung sollen anonymisierte Behandlungsscheine oder vergleichbare Verfahren helfen. Gemeinsam mit den Ländern soll zudem eine verlässliche Finanzierung entwickelt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis wäre damit nicht verbunden. Auch die Ausreisepflicht bliebe bestehen. Der Vorschlag würde lediglich verhindern, dass Betroffene Angst haben müssen, medizinische Leistungen zu beantragen. (mig)

COMiG

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Der Behandlungsschein vom Sozialamt © MiGAZIN/COMiG
Leitartikel Panorama
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