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Demo gegen Rechtsextremismus (Archiv) © Tim Lüddemann @ flickr.com (CC 2.0), Tim Lüddemann

„Finaler Schuss“

Höcke: „Wohltemperierte Grausamkeit“ bei „Remigration“

Kaum ist die Aufregung über Siegmunds Äußerung zu Rüstungsgütern für eine „Abschiebeoffensive“ abgeklungen, legt Thüringens AfD-Chef Höcke nach: Für die Umsetzung der „Remigrations“-Pläne fordert er mehr Durchgriffsrechte für die Polizei – und spricht von „wohltemperierter Grausamkeit“.

Donnerstag, 17.09.2026, 12:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.09.2026, 12:30 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke hält zur Umsetzung der Remigrationspläne seiner Partei mehr Durchgriffsrechte für die Polizei für notwendig. In diesem Politikfeld müssten Entscheidungen getroffen werden, „wie wir beispielsweise unsere Polizei ertüchtigen“, sagte der 54-Jährige bei einer Pressekonferenz seiner Fraktion im Thüringer Landtag.

„Wir müssen die Durchgriffsrechte der Polizei sicherlich erhöhen.“ Details nannte Höcke nicht. „Wir wissen, dass das nicht angenehm ist, einen Menschen, der illegal in Deutschland ist und dessen Aufenthaltsstatus beendet wurde, im Zweifel dann in der letzten Instanz eines Gerichtsverfahrens, diesen Menschen außer Landes zu schaffen“, sagte er.

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Höcke bezog sich auf ein Remigrations-Papier der Thüringer AfD-Fraktion. Darin heißt es: „Zur Durchsetzung des Rechts im Bereich der Abschiebung und Rückführung werden wir die ,Zentrale Schubeinheit‘ der Thüringer Polizei stärken und zu einer materiell und personell gestärkten Sondereinheit ,Abschiebung‘ umstrukturieren, um das ,Untertauchen‘ abzuschiebender Personen zu verhindern.“

Siegmund bringt Rüstungsgüter mit „Abschiebeoffensive“ in Verbindung

Anlass für Höckes Äußerungen war die Frage eines Journalisten, was er von den Aussagen seines Parteikollegen in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, zur geplanten Ansiedlung einer Rüstungsfabrik in dem Bundesland hält. Siegmund hatte geantwortet: „Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei (der) späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen.“

Höcke sagte nun, Siegmund sei wohl missverstanden worden. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer „wohltemperierten Grausamkeit“. „Der Rechtsstaat muss eben manchmal auch – im Rahmen der Gesetze – etwas tun, was man so einordnen kann“, sagte der Thüringer AfD-Chef. Das tue er nicht aus Übermut, sondern als ultima ratio. „Und dazu braucht man natürlich eine entsprechende Ausrüstung.“

„Menschliche Härten und unschöne Szenen“

Die Wortwahl ist bei Höcke bereits seit Jahren mit dem Thema „Remigration“ verbunden. In seinem 2018 erschienenen Gesprächsband „Nie zweimal in denselben Fluß“ schrieb er ausdrücklich über ein „großangelegtes Remigrationsprojekt“. Dabei werde man, so fürchte er, „nicht um eine Politik der ,wohltemperierten Grausamkeit‘“ herumkommen. Höcke erläuterte unmittelbar anschließend: „Das heißt, dass sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen werden.“

Als weiteres Beispiel für staatliche Zwangsmaßnahmen führte Höcke bei der Pressekonferenz „den finalen Schuss“ der Polizei an, um Geiseln zu schützen, wie er sagte. „Wenn die Gesetzeslage so ist, dann muss man die Polizei natürlich auch so ausstatten, dass nach allen Abwägungen die Polizei dann diese Maßnahme auch ergreifen kann, wenn es nicht anders geht“, sagte Höcke.

Merz spricht von „ethnischer Säuberung“

Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung. Wenn Rechtsextremisten ihn verwenden, meinen sie damit häufig Konzepte, nach denen eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang. Die AfD verwendet den Begriff ebenfalls, setzt ihn allerdings in einen anderen Kontext.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die von der AfD propagierte „Remigration“ wenige Tage zuvor in der Generaldebatte des Bundestags scharf kritisiert. Sie sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“, sagte Merz. Zugleich betonte Merz, es gebe in Deutschland Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, die abgeschoben werden müssten. Die Bundesregierung unterscheide aber zwischen diesen Menschen und Migranten, die in Deutschland lebten, arbeiteten und zum Wohlstand beitrügen.

Die AfD-Bundestagsfraktion wies Merz‘ Einordnung zurück und erstattete Strafanzeige gegen den Bundeskanzler. Sie bezeichnete dessen Aussage als „strafrechtlich relevant“ und „vollkommen inakzeptabel“. (dpa/mig) Aktuell Politik

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