
Sachsen-Anhalt
Juristen wappnen Minderheiten für mögliche AfD-Regierung
Mehr als 250 Seiten sollen Menschen in Sachsen-Anhalt zeigen, wie sie sich gegen mögliche rechtswidrige Entscheidungen einer AfD-geführten Landesregierung wehren können. Sie erklären, wann und wie Betroffene sich wehren könnten – von Sonderklassen für Geflüchtete bis zu Einbürgerungen oder Kürzungen bei Integrationsprojekten.
Dienstag, 15.09.2026, 13:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15.09.2026, 13:50 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Eine Gruppe von Juristen hat eine umfangreiche Handreichung erstellt, um Menschen mit Migrationsgeschichte und anderen potenziell von einem politischen Kurswechsel in Sachsen-Anhalt Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie soll mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen dabei helfen, sich gegen etwaige Diskriminierung und andere rechtswidrige Entscheidungen einer neuen, AfD-geführten Landesregierung zur Wehr zu setzen. Das Spektrum der darin beschriebenen hypothetischen Problemlagen reicht von A wie Assimilation von Zuwanderern bis Z wie Zugang zur Regelschule.
Die Plattform „Recht Solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft“ umfasst nach Angaben der Initiatoren mehr als 250 Seiten mit juristischen Gutachten, Fallbeispielen und praktischen Informationen. Behandelt werden neben migrationspolitischen Fragen unter anderem mögliche Förderstopps, die Bezahlkarte für Asylsuchende, Sprachauflagen bei Demonstrationen, Kirchenasyl, Kulturförderung und politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften.
Projekt linker und linksliberaler Juristen
Hinter dem Projekt stehen der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und der Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Juristen wollen unter anderem dazu motivieren, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen gegen:
„Baby-Begrüßungsgeld“ nur für Deutsche
Eine Familie ohne deutschen Pass, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt lebt, arbeitet und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, würde hier leer ausgehen. Nach Einschätzung der Projektbeteiligten lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres als sachlicher Grund für eine familienpolitische Leistung heranziehen. Im AfD-Wahlprogramm steht: „Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.“
Unterbringung von Asylbewerbern in zentralen Großunterkünften am Stadtrand
Sollte eine Familie mit einem Schulkind und einer schwangeren Mutter gezwungen werden, von einer Wohnung, die von der Kommune bereitgestellt wird, in eine große Landeseinrichtung ohne gute Verkehrsanbindung umzuziehen, hätte eine Klage aus Sicht der Autorinnen und Autoren Aussicht auf Erfolg. Die AfD hatte angekündigt: „Eine AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren.“
Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten
Aus Sicht der Juristen-Gruppe wäre ein getrennter Unterricht nur dann rechtmäßig, wenn er der Vorbereitung auf den Übergang in die Regelklasse dient. Fehle eine solche konkrete Perspektive, sollten Eltern gegen die Zuweisungsentscheidung der Schulleitung Widerspruch beim Landesschulamt einlegen.
Assimilation als Voraussetzung für Einbürgerung
Das Staatsangehörigkeitsrecht lasse keinen Raum für zusätzliche landesrechtliche „Gesinnungsprüfungen“, argumentieren die Autoren. Das frühere Kriterium der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ sei 2024 durch konkretere gesetzliche Regelungen ersetzt worden.
Gymnasialquote von 25 Prozent
Eine starre Quote jenseits von Kapazitätsengpässen beschränke Bildungs- und Lebenschancen und sei unverhältnismäßig, heißt es in der Publikation. Im Fall einer Ablehnung bestehe nach Auffassung der Autoren grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu einem Gymnasium. Eltern könnten Widerspruch einlegen. Sei dieser erfolglos, wäre der nächste Schritt eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Auch Förderstopps Thema der Handreichung
Ein weiterer Schwerpunkt sind angekündigte Kürzungen bei Migration und Integration. Die Juristen unterscheiden dabei zwischen gesetzlichen Pflichtaufgaben, freiwilliger Integrationsförderung und bereits bewilligten Zuschüssen. Während eine Landesregierung bei freiwilligen Leistungen grundsätzlich größeren Spielraum habe, könnten gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht ohne Weiteres gestrichen werden. Bereits bewilligte Förderungen genössen zudem Vertrauensschutz.
So seien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bundesrechtlich vorgeschrieben. Eine Kürzung, die dazu führe, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet sei, wäre nach Einschätzung der Autoren verfassungswidrig. Auch politische Bedingungen für die Förderung von Vereinen und Initiativen seien nicht grenzenlos.
Die Handreichung beschäftigt sich zudem mit der Frage, ob Kinder mit Behinderungen verpflichtend auf Förderschulen verwiesen werden könnten. Eine vollständige Abkehr von inklusiver Beschulung halten die beteiligten Juristen für verfassungsrechtlich kaum haltbar. Über eine Zuweisung müsse im Einzelfall unter Beachtung der Grundrechte entschieden werden. Diese beiden Themen werden auch in der Projekt-Pressemitteilung als weitere praktische Anwendungsfälle hervorgehoben.
Bünger: Menschen „nicht hilflos ausgesetzt“
Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion sowie Mitinitiatorin des Projekts, erklärte, viele Menschen in Sachsen-Anhalt hätten Angst vor dem, was die AfD angekündigt habe. „Wir stehen an ihrer Seite, und zwar mit ganz konkreter Hilfe“, sagte Bünger. Die Handreichung solle dafür sorgen, dass Menschen „den Plänen der Rechten nicht hilflos ausgesetzt sind“.
Es gehe zunächst darum, rechtliche Unterstützung zu geben und anschließend gegebenenfalls „um das Recht zu kämpfen, damit dem autoritären Umbau ein Stoppschild entgegengesetzt wird“, sagte Bünger.
Rechtmäßigkeit der AfD-Pläne war schon vor der Wahl Thema
Mit rechtlichen Fragen rund um einzelne Aspekte des Wahlprogramms der AfD haben sich auch andere Experten auseinandergesetzt. Allerdings ging es dabei meist um Fragen, die das Beamtenrecht, den Verfassungsschutz, die Justiz oder die Polizei betreffen.
Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth hatte beispielsweise mit Blick auf die Absicht der AfD, Richter zu ermutigen, Täter bei Gewaltverbrechen mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen, erklärt, er „sehe da wenig Möglichkeiten der Einflussnahme“. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, hält die Ankündigung einer Bürgerwacht als „dritte Säule“ der Sicherheitsarchitektur neben Polizei und Ordnungsamt für „verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt“.
Noch hat Sachsen-Anhalt keine neue Landesregierung. Die AfD ging aus der Wahl am 6. September mit 43,8 Prozent als stärkste Kraft hervor, verfehlte jedoch ihr erklärtes Ziel einer absoluten Mehrheit.
„Zivilgesellschaft gegen autoritäre Wende“
Die nun vom RAV und anderen veröffentlichte Handreichung enthält auch Informationen zu Anlaufstellen, bei denen Betroffene Unterstützung erhalten können, sowie Hinweise für Nichtregierungsorganisationen, die eine Streichung bereits bewilligter Fördermittel befürchten. Dazu gehören unter anderem Rechtsbeistand, Opfer- und Antidiskriminierungsberatungsstellen sowie Förderfonds und Meldestellen.
„Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt weiter gegen die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem zwei Dinge: Juristisches Wissen und Verbündete“, beschreibt RAV-Geschäftsführer Lukas Theune das Ziel der Veröffentlichung. Die Projektverantwortlichen betonen zugleich, dass die Plattform nicht allein auf die Situation nach der Landtagswahl zugeschnitten sei. Zivilgesellschaftliche Organisationen seien bereits seit Jahren etwa mit drohendem Fördermittelentzug oder Forderungen nach politischen Bekenntnissen konfrontiert. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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