Fax ans Finanzamt
BGH bestätigt Freispruch von Holocaustleugnerin
Das höchste deutsche Strafgericht hat sich ein Fax an das Münchner Finanzamt vorgenommen, in dem eine Frau passagenweise den Holocaust leugnete. Strafbar sei das aber nicht. Grund: Finanzämter würden es nicht weitertragen wegen der Verschwiegenheitspflicht.
Mittwoch, 25.09.2024, 13:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.09.2024, 14:00 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch einer Frau bestätigt, die in einem Fax ans Finanzamt den Holocaust leugnete. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München II hielt der Überprüfung des höchsten deutschen Strafgerichts stand, wie der zuständige Senat in Karlsruhe mitteilte. Demnach wurde in dem Schreiben zwar der Holocaust geleugnet, es fehle aber angesichts des begrenzten Empfängerkreises an einer Verbreitung – die für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nötig wäre. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (Az. 3 StR 32/24)
In dem Verfahren ging es um die bereits einschlägig vorbestrafte Sylvia Stolz aus dem oberbayerischen Ebersberg, die 2021 ein 339 Seiten langes Fax an das Finanzamt München schickte, in dem sie passagenweise den Holocaust leugnete. Das Münchner Landgericht hatte Stolz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Da sich im Finanzamt nur wenige Menschen mit den Ausführungen befassten und diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sah das Gericht unter anderem mit Verweis auf die „hohe Datensensibilität der Finanzbehörden“ kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das landgerichtliche Urteil Revision ein, sodass die Sache zum Fall für das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe wurde. Die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision verwarf der BGH nun als unbegründet. Es sah in der Entscheidung des Landgerichts keine Rechtsfehler. (dpa/mig)
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