Rechtsterror
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen „Revolution Chemnitz“
Der Bundesgerichtshof hat mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppierung „Revolution Chemnitz“ bestätigt. Die Terrorgruppe hatte Angriffe auf Andersdenkende geplant und Umsturzpläne geschmiedet.
Dienstag, 08.06.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.06.2021, 15:58 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mehr als ein Jahr nach dem Ende der Verhandlung gegen acht Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Revolution Chemnitz“ ist das Urteil rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, ist die Revision von zwei der Angeklagten vom 3. Strafsenat abgelehnt worden. Geltend gemachte Rechtsfehler seien nicht zu erkennen. Zuvor hatten andere Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt ihre gegen das Dresdner Urteil eingelegten Revisionen zurückgenommen. (AZ: 3 StR 418/20)
Die acht Männer waren im März 2020 vor dem Oberlandesgericht Dresden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden (AZ: 4 St 3/19). Die Angeklagten hatten zur Begründung der Revision Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung und der Strafzumessung geltend gemacht.
Die Terrorgruppe hatte am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende und Ausländer geplant. Dazu hatte der verurteilte Rädelsführer Christian K. die Chat-Gruppe „Planung zur Revolution“ eingerichtet. Die „Systemwende“ sollte am Tag der Deutschen Einheit 2018 eingeleitet werden. Durch bewaffnete Anschläge sollten laut Urteil bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die Bundesanwaltschaft hatte größtenteils höhere Strafen für die Angeklagten gefordert und daher Revision gegen das Urteil eingelegt. (epd/mig)
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