Angst und Schrecken verbreitet
Sechs Rechtsterroristen von „Revolution Chemnitz“ müssen in Haft
Sechs Mitläufer der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" wurden zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Das Amtsgericht Chemnitz befand, die Täter hätten Angst und Schrecken verbreitet.
Dienstag, 30.06.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.06.2020, 17:31 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Amtsgericht Chemnitz hat sechs Mitläufer der rechtsextremen Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ zu Haftstrafen verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs müssen die sechs 25 bis 34 Jahre alten Männer für sechs bis zwölf Monate in Haft, wie das Gericht am Montag in Chemnitz mitteilte. Die Strafen werden demnach nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hätten Angst und Schrecken verbreitet, weshalb die Verteidigung der Rechtsordnung eine unbedingte Freiheitsstrafe gebiete, begründete der Vorsitzende Richter.
Das Schöffengericht, das sein Urteil bereits am Freitag fällte, sah es den Angaben zufolge als erwiesen an, dass die Angeklagten am 14. September 2018 auf der Chemnitzer Schlossteichinsel wahllos Personen bedroht, beleidigt und verletzt hatten. Laut Anklage waren sie dabei mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen bewaffnet. Der Prozess hatte am 25. Mai begonnen. Während der insgesamt vier Verhandlungstage waren zahlreiche Polizisten und Augenzeugen angehört worden, hieß es.
Im März hatte das Oberlandesgericht Dresden acht Angehörige der Gruppe „Revolution Chemnitz“ wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer hatten demnach in Chatgruppen unter anderem Waffenkäufe geplant und Umsturzpläne gehegt. Einige von ihnen sollen auch an den Attacken auf der Schlossteichinsel beteiligt gewesen sein. Diese sollten als Testlauf für einen geplanten Umsturz und Angriffe auf Andersdenkende am Tag der deutschen Einheit Anfang Oktober 2018 dienen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (epd/mig)
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