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Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine (Archiv) © de.depositphotos.com

CDU-Innenpolitiker

Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge senkt Arbeitsbereitschaft

CDU-Politiker Throm fordert Ende des Bürgergelds für ukrainische Geflüchtete. Die anfänglich gute Absicht habe sich kontraproduktiv ausgewirkt auf die Arbeitsbereitschaft. Stattdessen plädiert er für das Asylbewerberleistungsgesetz.

Sonntag, 03.12.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.12.2023, 12:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, hat sich dafür ausgesprochen, die Zahlung von Bürgergeld an neu angekommene Flüchtlinge aus der Ukraine zu beenden. „Dass die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine alle sofort Bürgergeld erhalten, war damals, als es beschlossen wurde, von allen Beteiligten gut gemeint gewesen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung habe sich aber, was die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit anbelangt, als kontraproduktiv erwiesen.

Throm plädierte dafür, „dass dort künftig wieder anders verfahren wird, also dass auch die Ukraine-Flüchtlinge, die ja keinen Asylantrag stellen müssen, erst einmal nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden“. Diese Forderung hatte im Oktober – bevor die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöste Debatte um den Haushalt und mögliche Einsparungen begonnen hatte – bereits der Deutsche Landkreistag erhoben.

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Throm: Massenzustrom-Richtlinie richtig

Dass für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in der Europäischen Union die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU gelte, wodurch sich ein Schutzersuchen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erübrigt, sei aber nach wie vor richtig, bekräftigte der CDU-Politiker. Daran sollte die EU auch festhalten.

Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 waren die Kriegsflüchtlinge von dort in Deutschland zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit dem 1. Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert und erhalten damit gleich höhere Leistungen.

1,1 Mio. Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland

Derzeit leben laut Bundesinnenministerium rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland, die im Zusammenhang mit dem Krieg aus der Ukraine eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im November berichtet, seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine seien 140.000 Menschen aus dem Land in Deutschland in Arbeit gekommen. „Das ist ein Anfang, aber das reicht mir bei weitem nicht“, bilanzierte Heil. Insgesamt gebe es 400.000 Geflüchtete, die ihren Integrationskurs abgeschlossen hätten oder kurz davor seien und dann dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stünden – rund die Hälfte davon aus der Ukraine. (dpa/mig) Aktuell Politik

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