„Historische Entscheidung“

Schutz für Ukraine-Flüchtlinge ohne kompliziertes Asylverfahren

Die EU will Flüchtlingen aus der Ukraine mit einem vereinfachten Verfahren vorübergehenden Schutz gewähren. Darauf verständigten sich die Innenminister. Die entsprechende Richtlinie soll nicht nur für ukrainische Staatsbürger gelten. Die EU-Innenkommissarin rechnet mit Millionen Kriegsflüchtlingen in der EU.

Freitag, 04.03.2022, 5:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 03.03.2022, 20:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ohne aufwendiges Asylverfahren Schutz in der EU bekommen. Die Innenminister und -ministerinnen der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf ein vereinfachtes Verfahren, wie es die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz vorsieht, wie die französische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag mitteilte. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kommt damit erstmalig zum Einsatz.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einer „historischen Entscheidung“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte nach dem Treffen, sie rechne damit, dass die Richtlinie bereits in wenigen Tagen gilt. Sie will nach eigenen Worten schnellstmöglich eine entsprechende Verordnung in Deutschland auf den Weg bringen.

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Regelung gilt für alle Kriegsflüchtlinge

Die Regelung zum unbürokratischen Verfahren gilt den Angaben zufolge für alle Kriegsflüchtlinge, die seit dem 24. Februar – dem Beginn des russischen Überfalls – aus der Ukraine in die EU gekommen sind. Sie gilt für alle Menschen mit ukrainischem Pass sowie für Menschen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben, etwa Flüchtlinge aus anderen Ländern, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen.

Andere Vertriebene aus Staaten außerhalb der EU, die zuletzt etwa zum Studium oder eine zeitliche begrenzte Tätigkeit in der Ukraine waren, sollen über die EU einen sicheren Transit zurück in ihre Heimatländer bekommen. Laut UNHCR haben rund 10 Prozent der Menschen, die derzeit aus der Ukraine in die EU kommen, nicht die ukrainische oder eine EU-Staatsbürgerschaft.

Kriegsflüchtlinge haben durch die Regelung nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat schnell Klarheit über ihren Status sowie Zugang zu Schule, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt. Die Zeit solle keine „Wartezeit“ für die Menschen sein, sagte Johansson. Die EU-Staaten entlasten durch das vereinfachte Verfahren ihr Asylsystem, weil das aufwendige Asylverfahren nicht notwendig ist. Eine Million Menschen seien bereits aus der Ukraine geflohen, sagte Johansson. Es würden weitere Millionen hinzukommen, sagte sie.

Vorübergehender Schutz zunächst für ein Jahr

Der zunächst für ein Jahr geltende vorübergehende Schutz wird laut der Richtlinie automatisch um ein halbes oder maximal ganzes Jahr verlängert, wenn die Richtlinie in der Zeit nicht außer Kraft gesetzt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren kann der Rat der Europäischen Union um ein weiteres Jahr verlängern, sodass der Status insgesamt für drei Jahre möglich ist.

Johansson, Faeser und der französische Innenminister Gérald Darmanin hoben angesichts des einstimmigen Beschlusses die Einigkeit der EU-Staaten hervor, die in den vergangenen Jahren bei Fragen der Asylpolitik alles andere als selbstverständlich war. Insbesondere die osteuropäischen Staaten wollten nicht mehr Flüchtlinge, etwa aus Syrien, aufnehmen. Die Konflikte um den Umgang mit Geflüchteten schienen der Vergangenheit anzugehören, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, der den Beschluss begrüßte. Die Antwort der EU zur Frage der Flüchtlingsaufnahme sei „eindrucksvoll“. (epd/mig) Leitartikel Politik

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