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Bamf: Weniger Sicherheits-Checks, schnellere Asylprüfungen
Das umstrittene Auslesen von Mobiltelefonen sowie die Sprach- und Dialekterkennung bei Asylprüfungen will das Bamf nur noch in Einzelfällen anwenden. Damit sollen Asylverfahren beschleunigt werden. Auch Dokumente sollen seltener unter die Lupe.
Sonntag, 12.11.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.11.2023, 6:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat nach eigenen Angaben in Abstimmung mit dem Innenministerium Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen. So werden Mobiltelefone von Asylbewerbern demnach nur noch im Einzelfall überprüft, um die Nationalität festzustellen, wenn etwa Ausweisdokumente nicht vorliegen, wie ein Sprecher der Behörde am Samstag auf Nachfrage mitteilte.
Das Boulevardblatt „Bild“ hatte zuvor unter Berufung auf eine E-Mail des Innenministeriums an das Bamf berichtet, dass Sicherheitschecks im Zuge einer Beschleunigung der Verfahren reduziert werden sollten. Dem Bericht zufolge sollen weniger Pässe, Ausweise und Urkunden geprüft und Smartphones nicht mehr geprüft werden.
Außerdem solle die Sprachen- und Dialekterkennung, die Hinweise auf die Herkunft geben könne, nur noch in Einzelfällen zum Einsatz kommen und weniger Informationen über Asylbewerber in der gemeinsamen europäischen Datenbank (Schengener Informationssystem) recherchiert werden.
Auslesen von Mobiltelefonen nur noch „einzelfallbasiert“
Der Bamf-Sprecher nahm auf Anfrage nicht direkt dazu Stellung, ob es eine solche E-Mail gibt. Zwischen dem Ministerium und dem Flüchtlingsamt abgestimmte Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Asyllage seien „gut abgewogene und sehr spezifizierte Maßnahmen, die Effizienzgewinne in der Bearbeitung freisetzen, ohne zu Sicherheitsverlusten zu führen“, teilte er mit.
Das Auslesen von Mobiltelefonen erfolge weiter, nun aber „einzelfallbasiert“ entsprechend der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte im Februar entschieden, dass bei Asylantragstellern ohne Pässe nicht regelmäßig deren Handys ausgewertet werden dürfen, zumindest dann nicht, wenn sie andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegen können oder es weitere Erkenntnisse zu ihnen gibt.
Sprach- und Dialekterkennung nur noch „einzelfallbasiert“
„Ebenfalls kommt weiterhin einzelfallbasiert die Sprach- und Dialekterkennung zum Einsatz, „bei der anhand einer Sprachprobe mittels automatisierter digitaler Auswertung eingegrenzt werden kann, aus welcher Region eine Person stammt.“ Abfragen im Schengener Informationssystem erfolgten „weiterhin in allen relevanten Verfahrensschritten“, teilte der Sprecher mit.
Die Auslesung von Mobiltelefonen sowie die Sprach- und Dialekterkennung sind seit ihrer Einführung umstritten. Kritiker monierten, dass der Erkenntnisgewinn in keinem Verhältnis zum zeitlichen und finanziellen Aufwand steht. Spätere Auswertungen hatten die Kritik weitestgehend bestätigt. Der Einführung dieser Maßnahmen waren populistisch geführte Flüchtlingsdebatten vorausgegangen. (dpa/mig) Leitartikel Panorama
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