„Es war ihm egal“
Haftstrafe 32 Jahre nach rassistischem Anschlag in Saarlouis
Ein junger Asylbewerber stirbt qualvoll bei einem Brand in seinem Wohnheim. 32 Jahre später wird sein Mörder verurteilt. Der Richter findet deutliche Worte.
Von Mona Wenisch und Oscar Fuchs Montag, 09.10.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 09.10.2023, 16:38 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Es sind grausige Details, die der Vorsitzende Richter im Oberlandesgericht Koblenz schildert: Bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim kam 1991 in Saarlouis der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah ums Leben. „Er hatte nicht ansatzweise eine Chance, diesem Feuerball zu entkommen“, sagte Richter Konrad Leitges am Montag. Etwa 10 bis 15 Minuten habe der junge Mann aus Ghana in den Flammen in verschiedenen Sprachen um Hilfe gerufen. „Sein Sterben war qualvoll und dauerte sehr, sehr lang“, berichtete der Richter.
Für den Tod des jungen Mannes wurde am Montag – über 30 Jahre nach dem Brandanschlag – ein 52-Jähriger verurteilt. Der verheiratete Vater nahm die Schilderungen des Richters regungslos zur Kenntnis.
Der Senat verurteilte den Mann nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft, weil der Deutsche zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Er wurde unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in 12 Fällen schuldig gesprochen. Andere Flüchtlinge hatten bei dem Brandanschlag mehr Glück als Samuel Yeboah, ihnen gelang es, sich vor den Flammen zu retten – teilweise erlitten sie dabei Knochenbrüche, als sie aus dem Fenster sprangen.
Rassistische Tatmotive vorschnell ausgeschlossen
Doch wie kam es überhaupt zu der späten Verurteilung des 52-Jährigen, der vor Gericht zwar seine Anwesenheit am Tatort einräumte, für den Brandanschlag aber nicht verantwortlich sein will? Die ursprünglichen Ermittlungsarbeiten waren in den 90er-Jahren ohne Ergebnis eingestellt worden, weil einer möglichen rassistischen Tatmotivation nicht nachgegangen worden war. Später hatte sich die Polizei für Defizite bei ihrer Arbeit entschuldigt. Das Urteil am Montag gründete sich nun größtenteils auf Aussagen von zwei Zeugen, die berichteten, wie der Angeklagte mit der Tat geprahlt habe.
Dass der Fall doch noch aufgeklärt werden konnte, sei auch der „mutigen Aussage“ einer Zeugin zu verdanken, sagte Richter Leitges. Der Angeklagte hatte der Frau 2007 auf einem Grillfest die Tat gestanden. Jahre später erstattet die Zeugin Anzeige, nachdem sie gelesen hatte, dass bei dem Brand ein Mensch ums Leben gekommen war.
Extremer Hass auf Ausländer
1991 sei der Angeklagte in die Saarlouiser Skinheadszene eingeführt worden, sagte der Richter. Die Szene sei nationalsozialistisch gewesen, „verherrlichte das Dritte Reich und hatte vor allem einen extremen Hass auf Ausländer“. Die deutschlandweiten Ausschreitungen gegen Ausländer seien regelrecht gefeiert worden.
Der Angeklagte sei zum „Schatten“ des Rädelsführers geworden, in der Szene habe er seine Ersatzfamilie gefunden. Durch die Tat habe er sich vor seinen Freunden beweisen und „vor allem seinen Hass gegen Ausländer ausleben“ wollen. Dass dabei Menschen verletzt oder getötet werden könnten, habe er billigend in Kauf genommen. „Es war ihm egal.“
In der Tatnacht sei Benzin verschüttet und angezündet worden, so sei innerhalb von ein bis zwei Minuten ein „explosives Luft-Gas-Gemisch“ entstanden, sagte der Richter. Druck und Hitzewelle ließen Fenster bersten, durch eine Kaminwirkung des Treppenhauses breiteten sich die Flammen innerhalb weniger Sekunden bis ins Dachgeschoss aus. Dort war Yeboah auf seiner Flucht nur mit einem Handtuch bekleidet direkt in die Flammen gelaufen.
Gericht: Angeklagter nicht glaubwürdig
Der Angeklagte hatte in dem Prozess gestanden, bei der Tat dabei gewesen zu sein – den Brand gelegt habe jedoch ein Bekannter. Die Verteidigung hatte daher eine Strafe wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Der Senat glaubte dieser Version nicht.
Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte nach einem Barabend mit Freunden das Feuer selbst legte. Einer der Männer sitzt wegen Beihilfe zum Mord in Untersuchungshaft. Dennoch geht das Gericht davon aus, dass der damals 20-Jährige die Tat alleine beging.
Die Verteidigung zeigte sich mit dem Urteil dennoch zufrieden. „Der Strafsenat hat ausgewogen geurteilt“, sagte Verteidiger Guido Britz. Um das schriftliche Urteil zu überprüfen, werde die Verteidigung in Revision gehen.
Richter findet deutliche Worte
Der Vorsitzende Richter fand am Montag deutliche Worte: „Er hat den Brand vor dem Hintergrund seiner rechtsextremistischen Überzeugungen aus Hass auf die Ausländer gelegt.“ Eine solche Motivation, die Ausländern generell das Lebens- und Existenzrecht in Deutschland abspreche, sei gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte besonders verachtenswert.
„Es ist ja insgesamt nur die Spitze des Eisbergs, die hier verhandelt wurde“, sagte Roland Röder von der Organisation „Aktion 3. Welt Saar“. „Es geht im Großen und Ganzen um das saarländische Staatsversagen der 1990er und 2000er Jahre.“
Die Vorsitzende des Landtags-Untersuchungsausschusses zur rassistischen Anschlagsserie, Sevim Kaya-Karadag (SPD), bezeichnete das Urteil als „gutes Signal für die Opfer“. Ziel des Aussschusses sei es nun, zu schauen, ob und welche Fehler von politischer und behördlicher Seite gemacht wurden. (dpa/mig) Aktuell Recht
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