Revision eingelegt
Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag auf Asylunterkunft in Saarlouis geht weiter
Der Freispruch im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim wird zunächst nicht rechtskräftig, die juristische Aufarbeitung des Falles von vor 33 Jahren geht weiter. Das OLG Koblenz hatte dem beschuldigen Neonazi sogar Entschädigung zugesprochen.
Donnerstag, 18.07.2024, 12:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.07.2024, 12:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach dem Freispruch in dem Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 33 Jahren hat der Generalbundesanwalt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eingelegt. Das teilte eine Sprecherin in Karlsruhe auf Anfrage mit, zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.
Verteidiger Wolfgang Stahl teilte auf Anfrage mit, dass das Einlegen der Revision angesichts des Schlussvortrags vorhersehbar gewesen sei. „Die Revision muss binnen Wochenfrist eingelegt werden, also bevor absehbar ist, ob sie begründbar erscheint“, hieß es. Es bleibe daher abzuwarten, ob der Generalbundesanwalt die Revision nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe wieder zurücknehmen werde.
Fall des getöteten Samuel Yeboah sorgte bundesweit für Aufsehen
In dem Verfahren ging es um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Dabei starb 1991 der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Laut Bundesanwaltschaft soll er von den Worten des Mannes, der nun in dem Beihilfe-Verfahren in Koblenz auf der Anklagebank saß, bestärkt worden sein und daraufhin das Feuer gelegt haben.
Der 55-Jährige war vor dem OLG unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. In der Urteilsverkündung hieß es dann aber, eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Der Angeklagte solle aus der Staatskasse für die Untersuchungshaft vom 6. Juni 2023 bis 8. März 2024 und den Schaden durch Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen sowie Unterlagen entschädigt werden.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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