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Stacheldraht auf EU-Fahne (Symbolfoto) © claudiodivizia/123rf.com

UN-Bericht

EU hat in Libyen Beihilfe zu Straftaten gegen Geflüchtete geleistet

Deutlicher hätten die Experten es nicht formulieren können: Die EU hat mit ihrer Unterstützung für die libysche Küstenwache Beihilfe zu Straftaten gegenüber Geflüchteten geleistet. Das geht aus einem UN-Bericht hervor.

Dienstag, 28.03.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.03.2023, 9:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Europäische Union hat mit ihrer Unterstützung für die libysche Küstenwache Beihilfe zu Straftaten geleistet. Sie müsse ihre Unterstützung für der Küstenwache überdenken, forderte Chaloka Bayani, der mit anderen unabhängigen Experten im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats die Lage in Libyen seit 2016 untersucht hat. Die Experten legten am Montag in Genf ihren Bericht vor.

Die EU müsse sich im Klaren sein, dass in diesem Zusammenhang Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, sagte Bayani. Er betonte: „Wir sagen nicht, dass die EU diese Straftaten begangen hat, aber ihre Unterstützung ist eine Beihilfe zur Ausführung dieser Straftaten.“ Das ölreiche Land in Nordafrika liegt auf einer der Hauptrouten von Migranten, die nach Europa flüchten wollen. Es ist nach dem Sturz von Langzeitmachthaber Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 in einen Bürgerkrieg versunken.

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Weitreichende Menschenrechtsverletzungen

In ihrem Bericht dokumentieren die Experten weitreichende Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung und vor allem gegen Migrantinnen und Migranten. In den Haftanstalten unter der Kontrolle der Küstenwache und anderer staatlicher Einrichtungen würden Menschen gefoltert, erpresst, vergewaltigt und ermordet, andere würden wie Sklaven verkauft und teils sexuell ausgebeutet – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

„Diese Einrichtungen erhielten technische, logistische und finanzielle Unterstützung von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, unter anderem für das Abfangen und die Rückführung von Migranten“, heißt es im Bericht.

Libysche Küstenwache bedroht Seenotretter

Auch die Pushbacks – wenn Boote mit Flüchtlingen in Küstennähe abgefangen und zurück nach Libyen beordert werden – seien illegal, weil die Gewässer vor Libyen nicht sicher seien, sagte Bayani. Die Experten hätten Grund zu der Annahme, dass die EU die Küstenwache, technisch, finanziell und mit Ausrüstungsgegenständen wie Booten unterstützt habe, „die im Zusammenhang mit dem Abfangen und Festhalten von Migranten verwendet wurden“, heißt es in dem Bericht.

Erst am Wochenende wurde die Besatzung des Seenotrettungsschiffes „Ocean Viking“ nach Angaben der Betreiberorganisation SOS Méditerranée von der libyschen Küstenwache bedroht und an einer Rettungsmission gehindert worden. Die Seenotretter seien einem Boot in internationalen Gewässern vor Libyen zu Hilfe geeilt und dort von einem Patrouillenboot der libyschen Küstenwache abgefangen worden, teilten die Helfer mit.

Illegale Pushbacks am Wochenende

Die Besatzung des Patrouillenboots habe sich zunehmend aggressiv verhalten, mit Schusswaffen gedroht und begonnen, Schüsse in die Luft abzufeuern. Die „Ocean Viking“ sei abgedreht. Das Überwachungsflugzeug „Seabird 2“ habe den Vorfall beobachtet und dann gemeldet, dass zwischenzeitlich Menschen von dem überfüllten Schlauchboot gefallen seien. Rund 80 Personen seien von der libyschen Küstenwache aufgefangen und nach Libyen zurückgebracht worden.

Die Verfasser des UN-Berichts waren mehrmals im Land und haben mehr als 400 Interviews geführt und Dokumente ausgewertet. (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama

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