Oberlandesgericht
Soldat Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Der Bundeswehroffizier Franco A. hatte sich heimlich Waffen beschafft, eine zweite Identität als Asylbewerber angenommen und Anschlagsvorhaben notiert. Er wollte nach Überzeugung des Gerichts Politiker oder Vertreter der Zivilgesellschaft töten.
Von Jens Bayer-Gimm Sonntag, 17.07.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 16.07.2022, 17:46 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der frühere Oberleutnant Franco A. ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach den 33-Jährigen am Freitag der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Zudem legte es ihm das unerlaubte Führen von Schusswaffen und Munition zur Last, den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff und zweifachen Betrug. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Anklage. Die Verteidigung, die einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert hatte, kündigte Revision an. (AZ: 5 – 2 StE 18/17 – 5a – 1/17)
A. habe eine gefestigte rechtsextreme, rassistische und antisemitische Gesinnung, stellte der -Vorsitzende Richter Christoph Koller fest. Dies ergebe sich aus dessen Notizen, Ton- und Videodateien, Äußerungen im Prozess und Zeugenaussagen. A. gehe von Vorstellungen aus, dass Juden nach Weltherrschaft strebten und eine Auflösung der Völker verfolgten. Mittel dazu sei die „Masseneinwanderung“ und „Durchmischung der Rassen“.
Als syrischer Flüchtling ausgegeben
Scheinbar ungerührt hörte der frühere Oberleutnant, der sich auch eine Identität als Flüchtling zugelegt hatte, am letzten Verhandlungstag die Ausführungen des Vorsitzenden Richters. Mit gesenktem Kopf saß Franco A. auf der Anklagebank, die Hände aufeinandergelegt.
Das Gericht sprach ihn schuldig, mit der Beschaffung von Schusswaffen, Munition und Sprengstoff gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Indem er sich in einer Doppelexistenz als mittelloser syrischer Flüchtling ausgegeben und Asyl beantragt hatte, habe er sich zudem zweifachen Betrugs schuldig gemacht. Drei Monate der Haft gelten als schon vollstreckt.
Staatsgefährdende Gewalttat
Neben mehreren Feuerwaffen und Munition habe sich A. ein Zielfernrohr beschafft, sagte der Richter weiter. Aufgrund seiner Notizen sei davon auszugehen, dass er den festen Entschluss gefasst habe, Politiker oder Repräsentanten der Zivilgesellschaft zu töten. Die Aufzeichnungen enthalten die Namen der damaligen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) und der Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. A. habe die Räumlichkeiten der Stiftung auskundschaftet und Fotos in der Tiefgarage gemacht.
Der Darstellung des Angeklagten, er sei nicht rechtsextrem und antisemitisch und habe keinen Anschlag geplant, sondern sich nur für den Fall des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung vorbereiten wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Das Gericht verurteile nicht eine Gesinnung, betonte Koller. A. sei „fest entschlossen“ gewesen, „eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“.
Zentralrat begrüßt Urteil
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte das Urteil. „Vom Rechtsextremismus geht eine große Gefahr aus, für unsere Gesellschaft, unsere Demokratie und den Staat“, erklärte er in Berlin. Vor allem der Staat stehe in der Pflicht: „Rechtsextreme Netzwerke müssen aufgedeckt werden. Zu viele Rechtsextreme sind trotz Haftbefehls auf freiem Fuß.“
Der Vorsitzende Richter kritisierte, dass die Länge des knapp fünfeinhalb Jahre langen Verfahrens zwischen erster Festnahme und Urteil den Angeklagten in seinen Rechten verletzt habe. Die Staatsanwältin Karin Weingast äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Das Urteil sei „ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Die Bundesanwaltschaft hatte A. als rechtsradikalen Terroristen bezeichnet und eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. (epd/mig) Leitartikel Recht
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