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Christiane Carstensen © privat, Zeichnung: MiG

Sprachhintergrund

Mit Berufen spielt man nicht!

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hebt und senkt die Zulassungsvoraussetzungen für das Personal in Sprachkursen irrlichternd und willkürlich nach eigenem tagesaktuellen Bedarf. Das geht nicht.

Von Dienstag, 28.06.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.06.2022, 12:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wenn Sie in Deutschland einen akademischen Abschluss erworben haben, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihr Studienabschluss nicht plötzlich infrage gestellt wird oder dass im Fall der Fälle wenigstens ein Aufschrei durch die Universitäten gehen würde. Nun, 55.000 Lehrkräfte mit einer Zulassung für einen Kurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) können dieses Vertrauen nicht haben, selbst dann nicht, wenn sie „Deutsch als Zweitsprache“ studiert haben.

Das Bamf bestimmt in einem eigenen Zulassungsverfahren, wer in den Integrations– und Berufssprachkursen Deutsch unterrichten darf und wer nicht. Je nach Fachkräftemangel regelte man das über die Jahre mal mehr, mal weniger restriktiv. Richtig problematisch wurde es, als das Bamf sich im Herbst 2020 entschloss, Standards rückwirkend einzuziehen. Die bis dahin unbefristete Zulassung als Lehrkraft für Berufssprachkurse wurde auf den 01.01.2022 befristet mit der Auflage, bis dahin eine Zusatzqualifizierung des Bamf zu absolvieren. Es zeichnete sich schnell ab, dass für die Kürze der Zeit zu wenig Fortbildungsplätze zur Verfügung standen. Kurz vor Ablauf der Deadline wurde die Frist dann bis zum 30.06.22 verlängert. Auch hier ging schon beträchtliches Vertrauen verloren.

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Viele Lehrkräfte, die kurz vor der Rente waren oder in der Rente nur noch nebenbei unterrichten wollten, haben sich nach einer Kosten-Nutzen-Analyse gegen die sehr aufwendige Zusatzqualifizierung entschieden und sich verabschiedet. Andere Kollegen scheiterten an den Zugangshürden. Nicht jeder wurde für die notwendige Zusatzqualifizierung zugelassen. So durften Kollegen, die seit 2018 nicht mehr in Integrationskursen aktiv waren – weil sie beispielsweise in Elternzeit waren oder in anderen Maßnahmen unterrichteten – sich für die Zusatzqualifizierung gar nicht erst anmelden und verloren mit ihrer Zulassung für Berufssprachkurse einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Existenz. Davor schützte einen auch nicht ein Master-Abschluss „Deutsch als Zweitsprache“.

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„Seit dem 24.02.22 zeichnet sich mit dem Überfall auf die Ukraine und dem Anstieg der Geflüchteten wieder einmal ein Lehrkräftemangel ab.“

Seit dem 24.02.22 zeichnet sich mit dem Überfall auf die Ukraine und dem Anstieg der Geflüchteten wieder einmal ein Lehrkräftemangel ab. Während Härtefallregelungen bisher unmöglich waren, hat das Bamf die Zugangsbeschränkungen für die Zusatzqualifizierung nun doch geändert und die Kollegen, die bisher ausgeschlossen wurden, können sich nun für die Bamf-Zusatzqualifizierung anmelden. Zusätzlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für die Kollegen im Rentenalter. Gleichzeitig berichten Bamf-Mitarbeiter, dass man im Bamf überlege, die Zugangsbeschränkungen für Lehrkräfte generell zu senken, weil es einfach zu wenig Lehrkräfte gäbe.

Unabhängig davon, wie man zu den einzelnen Entscheidungen des Bamf steht, erweckt dieses irrlichternde Agieren kein Vertrauen in eine langfristige berufliche Perspektive. Warum sollte sich eine Uni-Absolventin mit einem Masterabschluss für Deutsch als Zweitsprache dafür entscheiden, in Bamf-Kursen zu unterrichten, wenn sie damit rechnen muss, dass ihr jederzeit von heute auf morgen trotz Abschluss und Berufserfahrung ihre berufliche Qualifikation abgesprochen werden kann und gleichzeitig ein paar Monate später darüber nachgedacht wird, die Zugangsbeschränkungen wieder zu senken?

Wie will man dem Lehrkräftemangel begegnen, wenn man Perspektiven nur für den Moment bietet?

„Wie kann man es verantworten, die Entscheidung über die berufliche Existenz von Menschen einer Bundesbehörde zu überlassen, die sich das Recht herausnimmt, über einen ganzen Berufsstand eruptiv nach dem eigenen tagesaktuellen Bedarf zu entscheiden?“

Rein in die Kartoffel oder raus aus den Kartoffeln? Beliebigkeit oder Qualitätsstandards? Diese Frage will ich hier gar nicht beantworten. Aber ich will Sie fragen, wie man es verantworten kann, die Entscheidung über die berufliche Existenz von Menschen einer Bundesbehörde zu überlassen, die sich das Recht herausnimmt, über einen ganzen Berufsstand eruptiv nach dem eigenen tagesaktuellen Bedarf zu entscheiden. In jedem anderen Berufsfeld werden Fragen der Beruflichkeit in langen und mühevollen Aushandelsprozessen unter Beteiligung der relevanten Akteure wie Gewerkschaften, Berufsverbände, Universitäten etc. geregelt.

Für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen – immerhin 55.000 Menschen – gilt dieses Recht nicht. Sie sind in ihrer Beruflichkeit als überwiegend akademisch qualifizierte Lehrkräfte den eruptiven, kurzfristigen und nicht paritätisch getragenen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgeliefert. Und sich dann über den Lehrkräftemangel wundern! Meinung

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