„NSU 2.0“-Prozess
Angeklagter: Polizei schiebt mir Schuld zu, um von sich abzulenken
Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Polizei habe in ihm einen nützlichen Idioten gefunden, um von eigenen Reihen abzulenken, behauptete er. Die Mails seien von Polizisten verfasst worden.
Von Jens Bayer-Gimm Donnerstag, 17.02.2022, 21:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.02.2022, 18:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
„Sämtliche Tatvorwürfe werden bestritten.“ Mit diesen Worten leitete der angeklagte Alexander M. den zweiten Verhandlungstag im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ein. Der 54-jährige Berliner in braun-olivgrüner Jacke mit neongelbem Schulteraufsatz, rotem T-Shirt und schwarzer Hose durfte am Donnerstag im Landgericht Frankfurt am Main seine Sicht der Dinge äußern. „Von einer rechtsextremen Gesinnung von mir kann keine Rede sein. Bei den zahlreichen Durchsuchungen meiner Wohnung und Computer wurde nichts Entsprechendes gefunden“, behauptete M.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, Drohmails versendet zu haben, die in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle NSU mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Empfängerinnen waren unter anderen die Frankfurter Rechtsanwältin Başay-Yıldız, die heutige Linken-Vorsitzende Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. „Die Mails sind in ihrer Diktion von politisch frustrierten Polizeibeamten verfasst worden“, behauptete der Angeklagte. Er selbst habe damit nichts zu tun.
M. führte aus, er nehme an zahlreichen Diskussionsforen im Internet teil. 2019 sei er in geschlossene Chatgruppen eingeladen worden. „Gegenstand war rechte Politik, es herrschte ein beträchtliches Aggressionspotenzial.“ Insbesondere gegen die Rechtsanwältin Başay-Yıldız sei „gehetzt“ worden. Er gehe aufgrund von „Insiderwissen“ davon aus, dass auch Polizisten am Chat teilnahmen. „Ich war Mitglied des Chatforums, habe aber keine Straftaten begangen“, betonte M.
Angeklagter: Polizei schiebt mir Schuld zu
Auch habe er nie bei der Polizei in Hessen angerufen und vertrauliche Daten erschlichen, wie ihm vorgeworfen wird. „Wie sollte ich als Berliner an viele streng geheime Dinge der hessischen Polizei gekommen sein?“ Die Polizei habe „einen nützlichen Idioten ermittelt, dem man alle Schuld zuschieben kann.“ Auch die anderen Vorwürfe seien von der Polizei konstruiert worden, um von Tätern in den eigenen Reihen abzulenken. So besitze er keine illegalen Waffen.
Der Angeklagte trägt seine Darstellung in geordneten Sätzen vor, aber als die Anwältinnen der Nebenklägerinnen ihre Sicht der Dinge äußern, fällt er ihnen sofort ins Wort. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler muss M. mehrfach ermahnen. Der Angeklagte habe versucht, Lücken in der Anklage auszunutzen, sagte die Berliner Rechtsanwältin Antonia von der Behrens. Seine Täterschaft sei aber nicht offen. Offen sei die Frage, woher die vertraulichen Daten in den Drohschreiben stammen, die zuvor auf Polizeicomputern abgefragt wurden. Dazu stehe nichts in der Anklage.
Nebenklage: Weiterer Ermittlungsbedarf
„Das Verhalten des Angeklagten spiegelt das Weltbild wider, das wir in den Schreiben gehört haben“, sagte die Anwältin der Nebenklage, Kristin Pietrzyk aus Jena, nach Ende der Verhandlung. „Der Angriff auf Frauen, die sprechfähig sind, die laut sind, die etwas zu sagen haben auf ihrem Fachgebiet, das stößt ihm auf, da hat er überhaupt gar keinen Respekt.“ Die Anwältin machte auf weiteren Ermittlungsbedarf aufmerksam: „Wir gehen davon aus, dass es absolut nicht aufgeklärt ist, in welchen Netzwerken er sich bewegt hat. Im Blick auf die Chatforen war er erstaunlich schmallippig“.
Von der Behrens bekräftigte, dass die Nebenklage überhaupt keinen Zweifel an der Täterschaft von M. habe. Aber es sei entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt, welcher Polizist die gesperrten Adress- und Geburtsdaten von Basay-Yildiz am 2. August 2018 auf dem Ersten Frankfurter Polizeirevier abgefragt und wer kurz darauf das erste Drohschreiben verfasst hat. Der Prozess wird am 21. Februar fortgesetzt. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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