Staatsanwaltschaft Frankfurt
Anklage wegen „NSU 2.0“-Drohschreiben erhoben
Ein 53-jähriger Mann aus Berlin soll insgesamt 116 Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ verschickt haben. Die Briefe gingen vor allem an politisch engagierte Frauen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage. Allerdings gibt es Zweifel.
Freitag, 29.10.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.10.2021, 20:51 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im Fall der Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Der beschuldigte arbeitslose Berliner im Alter von 53 Jahren soll zwischen dem 2. August 2018 und dem 21. März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben verfasst und dabei regelmäßig die Grußformel „Heil Hitler“ verwendet haben, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mit.
Bei den Adressaten handelte es sich um Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, ausschließlich Frauen, sowie um Behörden und Institutionen. Betroffen waren unter anderen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die jetzige Bundesvorsitzende der Linken, Janine Wissler, und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Der Verdacht, hessische Polizisten könnten in den Fall verwickelt sein, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
In den Schreiben mit Anspielung auf die rechtsextremistische Mordgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ wurden die Adressaten wüst beschimpft und bedroht, unter anderem mit Formulierungen wie „verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden.
Daten aus Polizeicomputern
Neben der Bedrohungswirkung habe der Beschuldigte eine öffentlichkeitswirksame Medienberichterstattung erreichen wollen. Die Briefe in Form von behördlichen Schreiben habe er per E-Mail oder unter Nutzung kostenloser SMS- und Faxdienste unter Verwendung eines die Herkunft verschleiernden TOR-Browsers verschickt.
Die Drohschreiben hatten große Besorgnis bei den betroffenen Frauen ausgelöst, weil sie in vielen Fällen persönliche, zum Teil nicht frei zugängliche Daten enthielten. Da sich herausstellte, dass vor einigen Drohschreiben persönliche Daten der Betroffenen ohne Anlass auf Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden waren, hatte dies den Verdacht auf rechtsextremistische Täter in Polizeikreisen gelenkt.
Darstellung wird angezweifelt
Nun gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, sich nicht bestätigt habe. Vielmehr habe der Beschuldigte die Daten „unter Einsatz einer Legende erlangt“, indem er vorgegeben habe, Bediensteter einer Behörde zu sein. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sieht nach der Anklageerhebung die Polizei entlastet. „Hessische Polizistinnen und Polizisten waren zu keinem Zeitpunkt Absender oder Tatbeteiligte der NSU-2.0-Drohmails-Serie“, teilte das Landesinnenministerium mit.
Diese Darstellung wird angezweifelt. In einem gemeinsamen Aufruf forderten Oppositionspolitiker bereits im Mai dieses Jahres weitere Ermittlungen. Es gebe weiterhin „drängende Fragen“ und „kein Grund für Entwarnung“. Das Problem: In Frankfurt ermittelten Frankfurter Polizisten gegen ihre Kollegen. In einem Bericht in der Zeitung „Zeit“ heißt es: „Wenn man die Vernehmungen der beschuldigten Beamten durch die örtliche Polizei in Frankfurt liest, gewinnt man den Eindruck, als sei das eher ein Kaffeeplausch unter Bekannten, keine Strafermittlung.“
Seit Bekanntwerden der Drohmails wurden gegen mehrere Polizisten Ermittlungen eingeleitet aufgrund rechtsextremer Umtriebe. Başay-Yıldız bringt ihre Enttäuschung im Kurznachrichtendienst Twitter zum Ausdruck. „Erwartet bitte keine weitere Aufklärung in diesem Fall. Ich habe damit abgeschlossen“, schreibt die Rechtsanwältin.
Zahlreiche Verurteilungen
In der 120 Seiten umfassenden Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten neben 67 Fällen der Beleidigung eine ganze Reihe von Vergehen vor: versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Beschuldigte sei bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher Straftaten rechtskräftig verurteilt worden, darunter auch rechtsextremistisch motivierte.
Der Beschuldigte wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden neben einer Vielzahl von elektronischen und schriftlichen Unterlagen auch mehrere Datenträger mit kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial sowie zwei dem Waffengesetz unterliegende Würgehölzer sichergestellt. Der Angeschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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