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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

Fall Maier

Sachsens Justiz und Politik immer stärker unter Druck wegen AfD-Richter

Die sächsische Politik gerät wegen der möglichen Rückkehr des ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten immer mehr unter Druck. Zentralrat der Juden kritisiert, dass nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Ein Gutachten bringt die Verantwortlichen in zusätzliche Erklärungsnot.

Mittwoch, 09.02.2022, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.02.2022, 11:27 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Fall einer möglichen Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten dringt nun auch der Zentralrat der Juden auf eine Klärung. Präsident Josef Schuster sagte der „tageszeitung“ (taz). „Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.“ Schuster reagierte auf ein Gutachten des sächsischen Justizministeriums, laut dem die Behörde selbst „grundsätzlich nicht befugt“ ist, ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten.

Laut Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn fällt das Gutachten allerdings „durch eine deutliche Einseitigkeit auf“ und vermittelt den Eindruck, als wolle man „sich um jeden Preis aus der Verantwortung stehlen“. Nach Ansicht des Professors für Öffentliches Recht gibt die sächsische Justiz im Umgang „mit dem offen rechtsextremistischen Richter ein denkbar schlechtes öffentliches Bild ab“. So habe die Justizverwaltung offenbar frühere Äußerungen des fraglichen Richters, die inhaltlich als unverstellte Angriffe auf Demokratie und Menschenwürde gravierende Dienstvergehen darstellen, mit bloßen Rügen sanktioniert. In vergleichbar schweren Fällen hätten diese zur Entfernung aus dem Dienst geführt. Deshalb stünde das Ministerium in der Verantwortung, „es jetzt besser zu machen“.

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Rechtsexperte für grundlegende Korrekturen

Der Fall Maier biete Anlass, grundlegende Korrekturen im Umgang mit Extremisten im öffentlichen Dienst vorzunehmen, „die die Funktionstüchtigkeit, Verlässlichkeit und Sachlichkeit der staatlichen Institutionen als Einrichtungen […] erschüttern und den öffentlichen Dienst immer wieder als materiell geschützten Aktionsraum missbrauchen“. Das weitere Vorgehen der sächsischen Landesregierung habe daher Bedeutung über den Fall hinaus, schreibt Gärditz in einem Beitrag im „Verfassungsblog“.

Laut Abgeordnetengesetz hat Maier grundsätzlich Anspruch auf die Rückkehr auf einen gleichwertigen Posten. Maier, der Richter am Landgericht Dresden war, saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Bei der Bundestagswahl verlor er sein Mandat und stellte in Sachsen einen Antrag auf Rückkehr ins Richteramt. Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) betonte, ihr Ministerium prüfe im Umgang mit der Personalie alles, was möglich ist. „Wir sollten uns keine Denkschranke auferlegen, das schließt die Richteranklage mit ein“, sagte sie.

Schuster: „Nicht nachvollziehbar“

Schuster bezeichnete die Rechtsauffassung des Justizministeriums in der „taz“ als „wenig verständlich“, „nicht nachvollziehbar“ und „beschämend“. „Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann“, sagte der Präsident des Zentralrates. Er argumentierte, dass die Voraussetzung der „persönlichen Eignung“ für das Richteramt insbesondere das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sei. „Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll“, sagte er.

Schuster räumte aber auch ein, dass „auf jeden Fall die gesetzlichen Regelungen für die Voraussetzungen zur Befähigung beziehungsweise Aberkennung zum Richteramt nicht ausreichend konkret genug“ sind und „vielleicht geschärft werden müssten“. Bis 15. März muss das Ministerium entscheiden, wo Maier künftig als Richter tätig sein kann. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. urbuerger sagt:

    In meinen Augen zeigt die Landesregierung sehr deutlich auf, dass sie entweder selbst sehr stark Richtung Rechts tendiert oder aber Angst davor hat, dass die dortige AfD durch die Entlassung Maiers gestärkt werden könnte und bei der nächsten Wahl die Mehrheit erreichen konnte, da sie überall im Osten sehr stark vertreten ist!

    Es tut einem Demokraten wie mir, in der Seele weh, dass sich immer stärker herausstellt, dass die Ost Bundesländer sehr stark von der AfD und von Rechtsextremen Gedankengut vereinnahmt ist!!!