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Warten am Flughafen © katyveldhorst @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Bundesverband

Ausländische Studierende bei Corona-Hilfsmaßnahme mitdenken

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Politik zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Ausländische Studierende wurden dabei nicht mitgedacht, lautet jetzt die Kritik des Bundesverbands. Die Verlängerung der Regelstudienzeit beispielsweise sei nicht auf den Aufenthaltstitel übertragen worden.

Mittwoch, 09.02.2022, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 08.02.2022, 12:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die meisten Bundesländer haben die Regelstudienzeiten an Hochschulen mehrmals verlängert, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Studierende abzufedern. BAföG beispielsweise erhalten Studierende in der Regel nur für die Zeit der Regelstudienzeit. Dauert das Studium länger, müssen die Studierenden ohne die Ausbildungsförderung auskommen.

Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) bemängelt, dass bei solchen Hilfspaketen und Maßnahmen Studierende aus dem Ausland nicht mitgedacht werden. So sei die Verlängerung der Regelstudienzeit nicht übertragen worden auf die Aufenthaltsdauer. Das kann dazu führen, dass Betroffene ihr Studium abbrechen und das Land verlassen müssen, wenn sie länger als ursprünglich vorgesehen dauert, weil beispielsweise pandemiebedingt erforderliche Prüfungen nicht ablegen werden konnten.

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Jobsuche in Pandemiezeiten schwierig

„Auch die befristete Zeit zur Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz nach erfolgreichem Studienabschluss gestaltet sich in Pandemiezeiten schwieriger und dauert oft länger, da viele Unternehmen und Firmen vorsichtiger sind“, bemängelt BAS weiter und fordert eine Fristverlängerung.

Ausländische Studierende können nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in Deutschland bis zu 18 Monate verblieben, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die Arbeit muss dem Hochschulabschluss angemessen sein und von Ausländern ausgeübt werden dürfen. Verstreichen die 18 Monate erfolglos, müssen Absolventen das Land verlassen.

Fiktionsbescheinigung bringen Studierende in Not

Und auf ein weiteres Problem weist BAS hin: Viele Ausländerbehörden vergeben den Angaben zufolge derzeit in vielen Fällen nur sogenannte Fiktionsbescheinigungen statt den gewöhnlichen Aufenthaltstitel. Das bringe Studierende in schwierige Situationen, weil beispielsweise Arbeitgeber solche Bescheinigungen nicht einordnen könnten und im Zweifel keinen Job vergäben.

Der BAS schlägt als kurzfristige Maßnahme vor, die finanziellen Unterstützungsangebote für unverschuldet in Not geratene Studierende aufzustocken. Ausländische Studierende seien als zukünftige Fachkräfte angeworben worden. Die Politik müsse diese Statusgruppe wahrnehmen und unterstützen.

„Ausländische Studierende werden nicht bedacht.“

Nadia Galina vom BAS kritisiert, dass „die massiven pandemiebedingten Probleme ausländischer Studierender übersehen werden und dadurch existentielle Sorgen und Ängste auftreten“.

Bereits während der Pandemie seien ausländische Studierende oft auf sich allein gestellt gewesen und hätten Ausfälle aufgrund eines Jobverlusts selbst ausgleichen müssen. Die Hilfen seien bei weitem nicht ausreichend gewesen oder hätten nicht beantragt werden können. „Die Bedarfe und Probleme ausländischer Studierender werden in der Regel nicht bedacht“, ergänzt BAS-Sprecher Kumar Ashish (mig) Leitartikel Panorama

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