Streichholz, Feuer, Brandanschlag, Rauch, Straftat
Streichholz (Symbolfoto) © HG-Fotografie @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Schadensersatz

Brandstifter einer Flüchtlingsunterkunft müssen 2,9 Millionen Euro zahlen

Die Brandstifter eines geplanten Flüchtlingsunterkunfts müssen 2,9 Millionen Euro Schadensersatz an die Versicherung zahlen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Unter den Tätern ist auch ein frühere NPD-Stadtverordneter.

Donnerstag, 26.08.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.08.2021, 9:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen 2015 müssen die drei Täter knapp 2, 9 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Potsdam am Dienstag entschieden, wie eine Gerichtssprecherin „Evangelischen Pressedienst“ sagte.

Die Summe in Höhe von 2.891184, 99 Euro muss an die Ostdeutsche Kommunalversicherung als Klägerin gezahlt werden. Unter den drei verurteilten Tätern ist auch der frühere Nauener NPD-Stadtverordnete Maik Schneider. (AZ: 11 O 242/18)

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Den Vorschlag eines Täters, sich mit insgesamt 10.000 Euro in kleinen Ratenzahlungen an der Schadensbegleichung zu beteiligen, hatte die Versicherung Ende Juli abgelehnt. Gegen einen der Täter war bereits zuvor ein rechtskräftiges sogenanntes Versäumnisurteil ergangen.

Langjährige Haftstrafen

Bei dem Anschlag im August 2015 brannte die Sporthalle vollständig aus, bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Die Tat hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte um den Umgang mit Rechtsextremismus und der Flüchtlingsunterbringung ausgelöst. Die Tat geschah kurz nach der sogenannten „Grenzöffnung“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel für Flüchtlinge, die vor dem Krieg in Syrien geflüchtet waren.

Schneider und ein weiterer Mann waren bereits in einem Strafprozess unter anderem wegen der Brandstiftung vom Landgericht Potsdam zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.

Das Strafmaß für Schneider war Mitte August neu festgesetzt worden, weil der Bundesgerichtshof zuvor Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe bemängelt hatte. Der Neonazi muss nun wegen der Brandstiftung und weiterer Straftaten für acht Jahre und drei Monate in Haft. (epd/mig) Aktuell Panorama

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