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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

Afghanistan

Verwaltungsgericht gibt Ortskraft im Visa-Streit Recht

Eine ehemalige afghanische Ortskraft hat mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern Anspruch auf ein Visum nach Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Auswärtige Amt hatte den Visum-Antrag abgelehnt.

Donnerstag, 26.08.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.08.2021, 22:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im Streit um Visa hat das Verwaltungsgericht Berlin einer afghanischen Ortskraft der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Recht gegeben. Das Gericht gab am Mittwoch einem Eilantrag des Antragstellers, einem ehemaligen sogenannten Field Officer der GIZ, statt, wie es im Anschluss mitteilte. (AZ: VG 10 L 285/21 V)

Das Ehepaar hatte Anfang August beantragt, mit seinen drei Kindern nach Deutschland ausreisen zu können, was von den Behörden abgelehnt wurde. Das Berliner Verwaltungsgericht spricht ihnen aber einen Anspruch auf Visa zu, auch für die erwachsenen Kinder, wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht.

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Der Mann hatte den Angaben zufolge bis September 2017 für die GIZ gearbeitet. Er erfüllte damit bei Antragstellung nicht die Bedingung, in den vergangenen zwei Jahren für deutsche Institutionen tätig gewesen zu sein. Das Auswärtige Amt hatte die Ablehnung des Visa-Gesuchs nach Angaben des Gerichts verteidigt. Der Erlass einer Aufnahmeentscheidung stehe in seinem Ermessen, mit dem „außenpolitischer Handlungsspielraum“ eingeräumt sei. Ein Anspruch auf Aufnahme bestehe nicht.

Gericht: Verfolgung glaubhaft

Das Gericht wies das unter anderem mit der Begründung zurück, dass das Ehepaar den Grund für die Ausreise – die Verfolgung durch die Taliban – glaubhaft gemacht habe. Unter Berufung auf Berichterstattung erklärte das Gericht zudem, die Aufnahmekriterien seien jüngst geändert worden. So hatte das Entwicklungsministerium Medienberichten zufolge die Zweijahresfrist am Dienstag kassiert.

Die Visa-Erteilung auch für die erwachsenen Kinder ordnete das Gericht mit Verweis auf Äußerungen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) persönlich an. Müller habe erklärt, die bisherige Praxis, die volljährige Kinder unberücksichtigt ließ, zu ändern. Das reiche angesichts der ungewöhnlichem Umstände aus, erklärte das Gericht. (epd/mig) Aktuell Recht

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