Streichholz, Feuer, Brandanschlag, Rauch, Straftat
Streichholz (Symbolfoto) © HG-Fotografie @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Prozess-Termin

Versicherung fordert 2,9 Millionen Schadensersatz für Brandstiftung an Flüchtlingsunterkunft

Die Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen löste 2015 bundesweit Empörung aus. Im August soll der Prozess über die Schadensersatzforderung der Versicherung gegen die drei verurteilten Täter entschieden werden. Es geht um knapp 3 Millionen Euro. Ein Täter bot 10.000 Euro an.

Montag, 02.08.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.08.2021, 12:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen 2015 soll Ende August über die Schadenersatzforderungen der Ostdeutschen Kommunalversicherung entschieden werden. Der Verkündungstermin sei für den 24. August anberaumt worden, bestätigte eine Gerichtssprecherin nach der mündlichen Verhandlung vergangene Woche in Potsdam. (Az.: 11 O 242/18)

Die Versicherung verlangt von drei verurteilten Tätern, darunter dem früheren Nauener NPD-Stadtverordneten Maik Schneider, rund 2,9 Millionen Euro Schadenersatz. Den Vorschlag von einem der Täter, sich mit insgesamt 10.000 Euro in kleinen Ratenzahlungen an der Schadensbegleichung zu beteiligen, habe die Versicherung abgelehnt, sagte die Gerichtssprecherin.

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Gegen einen weiteren Mann war bereits zuvor ein rechtskräftiges sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. Die Versicherung kann nach Rechtslage von jedem Täter die gesamte Schadenssumme fordern.

Langjährige Haftstrafen

Bei dem Anschlag im August 2015 brannte die Sporthalle vollständig aus, bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Schneider und ein weiterer Mann wurden unter anderem wegen der Brandstiftung vom Landgericht Potsdam zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.

Das Strafmaß für Schneider, der zu insgesamt mehr als neun Jahren Haft verurteilt wurde, soll im August vom Landgericht Potsdam neu festgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Verurteilung zwar weitgehend bestätigt, jedoch Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe bemängelt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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