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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

Nauener Anschlag

Acht Jahre Haft für Brandstiftung an geplanter Flüchtlingsunterkunft

Der Brandstifter an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen muss für acht Jahre und drei Monate in Haft. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Ein Prozess um Schadenersatz läuft noch.

Dienstag, 17.08.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.08.2021, 15:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen muss der frühere NPD-Stadtverordnete Maik Schneider acht Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Potsdam habe am Montag aus zwei zuvor für verschiedene Straftaten verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als neun Jahren Haft eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, sagte eine Gerichtssprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“ am Montag in Potsdam. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor das Strafmaß mit zwei verschiedenen Haftstrafen moniert. (AZ: 23 KLs 7/21)

Bei der Brandstiftung im August 2015 brannte die Turnhalle aus, bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Schneider war wegen der Tat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft, wurde dann jedoch wegen der langen Haftdauer zunächst freigelassen. Inzwischen hat der 34-Jährige seine reguläre Haft angetreten. Verschiedene Mittäter wurden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Schneider wurde im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen von sieben Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.

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Am 24. August soll auch das Urteil des Landgerichts Potsdam im Schadenersatzprozess wegen der Brandstiftung verkündet werden. Die Ostdeutsche Kommunalversicherung fordert rund 2,9 Millionen Euro Schadenersatz von Schneider und zwei Mittätern. (epd/mig)

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