EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EU
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte © Guilhem Vellut @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Eilmaßnahme

Gerichtshof für Menschenrechte stopp Abschiebung nach Afghanistan

Da ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht, geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte per Eilmaßnahme gegen eine Abschiebung nach Afghanistan vor. Auch Afghanen, die aus Deutschland abgeschoben werden sollten, könnten betroffen sein. Pro Asyl kritisiert die Regierung scharf.

Mittwoch, 04.08.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.08.2021, 16:08 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich mit einer Eilmaßnahme gegen eine bevorstehende Abschiebung aus Österreich nach Afghanistan gewandt. Ein Sprecher des Gerichtshofs bestätigte am Dienstag in Straßburg auf Anfrage, dass am Vortag eine sogenannte vorläufige Maßnahme nach Artikel 39 der Verfahrensordnung ergriffen wurde. Der Artikel wird laut Gericht meist angewendet, wenn unmittelbare Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens droht.

Der Antrag war von der österreichischen Deserteurs- und Flüchtlingsberatung für eine von der Abschiebung betroffenen Person gestellt worden, wie die Organisation mitteilte. Wie Pro Asyl erklärte, wollte sich auch die Bundesregierung an dem österreichischen Abschiebeflug beteiligen, der nun von dem Gerichtsbeschluss betroffen sei. Noch am Dienstagabend sollte demnach eine Maschine aus Deutschland nach Wien fliegen und von dort weiter nach Kabul. Mit Blick auf die Eilentscheidung forderte die Organisation die Bundesregierung auf, einen Abschiebestopp zu erlassen.

___STEADY_PAYWALL___

„Völlig unverantwortlich“

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zu den möglichen Abschiebungen keine Aussagen gemacht, sondern auf Anfrage lediglich erklärt, dass das Ministerium keine Angaben „im Hinblick auf die konkrete Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ mache, „bis derartige Maßnahmen abgeschlossen sind, um die Durchführung solcher Maßnahmen nicht zu gefährden“.

Die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Wiebke Judith bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung als „völlig unverantwortlich, trotz des unaufhaltsamen Vorrückens der Taliban weiter nach Afghanistan abzuschieben“. Die Bundesregierung ziehe alle Register, um die Menschen noch gerade rechtzeitig loszuwerden, bevor die Taliban auch Kabul eingenommen habe, so die Kritik. Pro Asyl wirft dem SPD-geführten Auswärtigen Amt vor, einen neuen Lagebericht zu Afghanistan herausgegeben zu haben, „der schon mit Erscheinen veraltet war“, da er auf alten Zahlen, Daten und Fakten beruhe.

Pro Asyl kritisiert Politik

Pro Asyl wirft der Politik zudem vor, Abschiebungen nach Afghanistan zum Wahlkampfthema zu machen. „CDU-Chef Armin Laschet verkündet, er wolle an Abschiebungen festhalten. Ins gleiche Horn stößt Innenminister Horst Seehofer sowie Europas Abschiebekönig, der österreichische Kanzler Sebastian Kurz. Mit einem solchen Thema populistisch auf Stimmenfang zu gehen, ist mehr als verwerflich“, so die Menschenrechtsorganisation mit Verweis auf eine Studie, in der die Folgen erzwungener Rückkehr nach Afghanistan untersucht wurde.

„Aber auch die SPD- und grün-regierten Bundesländer müssen sich fragen lassen, warum sie nicht längst auf Eigeninitiative hin die Abschiebungen nach Afghanistan für drei Monate ausgesetzt haben, wie es ihnen rechtlich möglich ist“, so Pro Asyl weiter. Zwar kritisieren Bundespolitiker von SPD und Grünen die Haltung der Union als „menschenfeindlich“ (SPD-Chef Walter-Borjans ) und „Skandal“ (Margarete Bause, Grünen-Sprecherin für Menschenrechte), aber sie hätten bislang offenbar nicht konsequent auf ihre Parteigenossen auf Länderebene hingewirkt.

UN warnt vor Anstieg ziviler Opfer

Aus Deutschland sind 2021 laut Ministerium bislang 167 Menschen nach Afghanistan „zurückgeführt“ worden. Die afghanische Regierung hatte die EU-Mitgliedsstaaten Mitte Juli aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage nach dem Abzug internationaler Truppen, darunter auch die Bundeswehr, um einen Abschiebestopp gebeten. Dieser Bitte sind bisher die skandinavischen Länder nachgekommen, Deutschland nicht.

In Afghanistan erobert Taliban aktuell immer mehr Gebiete. Die Vereinten Nationen warnten zuletzt vor einem dramatischen Anstieg der zivilen Opfer. (epd/mig) Leitartikel Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. urbuerger sagt:

    So gut wie jeden Deutschen ist bewusst, dass die letzten 20 Jahre Krieg mit deutscher Beteiligung, dafür sorgen wird, dass noch sehr viel mehr Afghanen versuchen werden nach Europa zu kommen, weil ihnen das Leben in Afghanistan fast unmöglich geworden ist, ohne mit dem Tod durch die Taliban rechnen zu müssen!

    Schon die Aussage, nicht hinter den Taliban zustehen, wenn es um deren religiöse Ideologie geht, bedeutet das Todesurteil, meist für die gesamte Familie!
    Wenn ein angeblich so hinter den Menschenrechten stehender Staat wie Deutschland weiterhin bereit ist, Afghanen in den fast sicheren Tod zu schicken, hat es meiner Meinung nach nichts mehr mit der Währung der Menschenrechte zutun!

    Es heißt zwar immer, diejenigen, die abgeschoben werden sind in Deutschland straffällig geworden, sollte dass den Tatsachen entsprechen, steht deren Verurteilung und Inhaftierung in unserem Land nichts im Wege, denn auch wir haben hier eine gute Rechtssprechung, nur sollten die Gerichte endlich beginnen, die Gesetze auch völlig in der Strafzumessung auszunutzen und nicht jeden Straftäter auf Grund irgendwelcher Strafminderungsmöglichkeiten zu schonen!

    Das sollte aber für alle Straftäter gelten, egal welche Nationalität oder welchen Status des Bleiberechts sie haben!
    Wenn man teilweise mitbekommt, dass bekennden Nazis mit Strafen wegkommen, die Bewährung bei Todschlag beinhalten, muss unser Rechtssystem verbessert werden, denn Bewährungsstrafen bei Gewaltdelikten, darf es für keinen Straftäter geben!

    Schiebt man jemanden, der eigentlich wegen eines Eigentumsdeliktes hier verurteilt wurde nach Afghanistan ab, kommt das in vielen Fällen der Todesstrafe gleich!

    So etwas darf nicht Mal Ansatzweise in Kauf genommen werden!!!